II-II, q. 83 a. 3
Ob das Gebet ein Akt der Religion ist?
Quaestio 83 · Vom Gebet
Einwand 1: Es scheint, dass das Gebet kein Akt der Religion ist. Da die Religion ein Teil der Gerechtigkeit ist, residiert sie im Willen als in ihrem Subjekt. Aber das Gebet gehört zum intellektiven Teil, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Deshalb scheint das Gebet kein Akt der Religion zu sein, sondern der Gabe des Verstandes, wodurch der Geist zu Gott aufsteigt.
Einwand 2: Ferner fällt der Akt der „Latrie“ unter eine Notwendigkeit des Gebots. Aber das Gebet scheint nicht unter eine Notwendigkeit des Gebots zu fallen, sondern aus dem bloßen Willen zu kommen, da es nichts anderes ist als eine Bitte um das, was wir wollen. Deshalb ist das Gebet anscheinend kein Akt der Religion.
Einwand 3: Ferner scheint es zur Religion zu gehören, dass man „der Gottheit Verehrung und zeremonielle Riten darbringt“ [*Cicero, Rhet. ii, 53]. Aber das Gebet scheint Gott nichts darzubringen, sondern zu bitten, etwas von Ihm zu erhalten. Deshalb ist das Gebet kein Akt der Religion.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Ps 140,2): „Lass mein Gebet wie Weihrauch vor dein Angesicht steigen“: und eine Glosse zu dieser Stelle sagt, dass „dies bedeuten sollte, dass unter dem alten Gesetz Weihrauch als lieblicher Geruch für den Herrn dargebracht wurde“. Dies nun gehört zur Religion. Also ist das Gebet ein Akt der Religion.
Ich antworte darauf, dass es, wie oben dargelegt (Frage [81], Artikel [2],4), der Religion eigentlich zukommt, Gott Ehre zu erweisen, weshalb all jene Dinge, durch die Gott Ehrfurcht erwiesen wird, zur Religion gehören. Nun erweist der Mensch Gott Ehrfurcht durch das Gebet, insofern er sich Ihm unterwirft und durch das Beten bekennt, dass er Ihn als den Urheber seiner Güter benötigt. Daher ist es offensichtlich, dass das Gebet eigentlich ein Akt der Religion ist.
Antwort auf Einwand 1: Der Wille bewegt die anderen Kräfte der Seele zu ihrem Ziel, wie oben dargelegt (Frage [82], Artikel [1], ad 1), und deshalb lenkt die Religion, die im Willen ist, die Akte der anderen Kräfte auf die Ehrfurcht vor Gott. Nun ist unter den anderen Kräften der Seele der Intellekt die höchste und dem Willen am nächsten; und folglich ist nach der Andacht, die zum Willen gehört, das Gebet, das zum intellektiven Teil gehört, der vorzüglichste der Akte der Religion, da die Religion durch es den Intellekt des Menschen auf Gott richtet.
Antwort auf Einwand 2: Es ist eine Sache des Gebots, nicht nur, dass wir um das bitten sollten, was wir begehren, sondern auch, dass wir recht begehren sollten. Aber zu begehren fällt unter ein Gebot der Liebe, wohingegen zu bitten unter ein Gebot der Religion fällt, welches Gebot in Mt 7,7 ausgedrückt ist, wo gesagt wird: „Bittet und ihr werdet empfangen“ [*Vulg.: ‚Bittet und es wird euch gegeben werden.‘].
Antwort auf Einwand 3: Durch das Beten übergibt der Mensch seinen Geist Gott, da er ihn Ihm mit Ehrfurcht unterwirft und ihn Ihm sozusagen präsentiert, wie aus den oben zitierten Worten des Dionysius hervorgeht (Artikel [1], Einwand [2]). Weshalb, so wie der menschliche Geist äußere Dinge übertrifft, seien es körperliche Glieder oder jene äußeren Dinge, die für den Dienst Gottes verwendet werden, so übertrifft auch das Gebet andere Akte der Religion.