II-II, q. 83 a. 1
Ob das Gebet ein Akt des Begehrungsvermögens ist?
Quaestio 83 · Vom Gebet
Einwand 1: Es scheint, dass das Gebet ein Akt des Begehrungsvermögens ist. Dem Gebet kommt es zu, erhört zu werden. Nun ist es das Verlangen, das von Gott erhört wird, gemäß Ps 9,38: „Der Herr hat das Verlangen der Armen erhört.“ Also ist das Gebet ein Verlangen. Das Verlangen aber ist ein Akt des Begehrungsvermögens: und deshalb ist es das Gebet auch.
Einwand 2: Ferner sagt Dionysius (Div. Nom. iii): „Es ist nützlich, alles mit dem Gebet zu beginnen, weil wir uns dadurch Gott übergeben und uns mit Ihm vereinen.“ Nun wird die Vereinigung mit Gott durch die Liebe bewirkt, welche zum Begehrungsvermögen gehört. Also gehört das Gebet zum Begehrungsvermögen.
Einwand 3: Ferner stellt der Philosoph fest (De Anima iii, 6), dass es zwei Tätigkeiten des intellektiven Teils gibt. Von diesen ist die erste das „Erfassen des Ungeteilten“, durch welche Tätigkeit wir erfassen, was ein Ding ist; die zweite ist „Zusammensetzung“ und „Trennung“, wodurch wir erfassen, dass ein Ding ist oder nicht ist. Zu diesen kann eine dritte hinzugefügt werden, nämlich das „Schlussfolgern“, wodurch wir vom Bekannten zum Unbekannten fortschreiten. Nun lässt sich das Gebet auf keine dieser Tätigkeiten zurückführen. Also ist es keine Tätigkeit der intellektiven Kraft, sondern des Begehrungsvermögens.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (Etym. x): „Beten ist Reden.“ Nun gehört die Rede zum Intellekt. Also ist das Gebet kein Akt des Begehrungsvermögens, sondern der intellektiven Kraft.
Ich antworte darauf, dass gemäß Cassiodorus [*Comment. in Ps. 38,13] „Gebet [oratio] die Rede des Mundes [oris ratio] ist“. Nun unterscheiden sich die spekulative und die praktische Vernunft darin, dass die spekulative ihren Gegenstand lediglich erfasst, während die praktische Vernunft nicht nur erfasst, sondern verursacht. Nun ist ein Ding auf zwei Weisen Ursache eines anderen: erstens vollkommen, wenn es seine Wirkung notwendig macht, und dies geschieht, wenn die Wirkung gänzlich der Macht der Ursache unterworfen ist; zweitens unvollkommen, indem es lediglich zur Wirkung disponiert, aus dem Grund, dass die Wirkung nicht gänzlich der Macht der Ursache unterworfen ist. Dementsprechend ist die Vernunft auf diese Weise Ursache gewisser Dinge auf zwei Arten: erstens, indem sie Notwendigkeit auferlegt; und auf diese Weise kommt es der Vernunft zu, nicht nur den niederen Kräften und den Gliedern des Körpers zu befehlen, sondern auch menschlichen Untergebenen, was in der Tat durch Befehlen geschieht; zweitens, indem sie zur Wirkung hinführt und in gewisser Weise dazu disponiert, und in diesem Sinne bittet die Vernunft darum, dass etwas durch Dinge getan werde, die ihr nicht unterworfen sind, seien es ihr Ebenbürtige oder ihr Übergeordnete. Nun implizieren beide, nämlich zu befehlen und zu bitten oder zu flehen, eine gewisse Anordnung, da der Mensch vorschlägt, dass etwas durch etwas anderes bewirkt werde, weshalb sie zur Vernunft gehören, der es zukommt, anzuordnen. Aus diesem Grund sagt der Philosoph (Ethic. i, 13), dass die „Vernunft uns ermahnt, das Beste zu tun“.
Im vorliegenden Fall sprechen wir nun vom Gebet [*Dieser letzte Absatz bezieht sich auf das lateinische Wort ‚oratio‘ [Gebet], das ursprünglich eine Rede bezeichnete, da es in erster Linie von ‚os‘, ‚oris‘ (der Mund) abgeleitet ist] als Bezeichnung für ein Flehen oder eine Bitte, in welchem Sinne Augustinus [*Rabanus, De Univ. vi, 14] sagt (De Verb. Dom.), dass „das Gebet eine Bitte ist“, und Damascener feststellt (De Fide Orth. iii, 24), dass „Beten heißt, geziemende Dinge von Gott zu erbitten“. Dementsprechend ist es offensichtlich, dass das Gebet, wie wir jetzt davon sprechen, ein Akt der Vernunft ist.
Antwort auf Einwand 1: Vom Herrn wird gesagt, er höre das Verlangen der Armen, entweder weil das Verlangen die Ursache ihrer Bitte ist, da eine Bitte gleichsam der Dolmetscher eines Verlangens ist, oder um zu zeigen, wie schnell sie erhört werden, da Gott, kaum dass die Armen etwas verlangen, sie hört, noch bevor sie ein Gebet vorbringen, gemäß dem Wort aus Jes 65,24: „Und es soll geschehen, noch ehe sie rufen, werde ich hören.“
Antwort auf Einwand 2: Wie oben dargelegt (FP, Frage [82], Artikel [4]; FS, Frage [9], Artikel [1], ad 3), bewegt der Wille die Vernunft zu ihrem Ziel: weshalb nichts den Akt der Vernunft hindert, unter der Bewegung des Willens auf ein Ziel wie die Liebe, welche die Vereinigung mit Gott ist, hinzustreben. Nun strebt das Gebet zu Gott, indem es gleichsam vom Willen der Liebe bewegt wird, und dies auf zwei Weisen. Erstens seitens des Gegenstandes unserer Bitte, weil wir, wenn wir beten, vornehmlich darum bitten sollten, mit Gott vereint zu werden, gemäß Ps 26,4: „Eines habe ich vom Herrn erbeten, das will ich suchen: dass ich wohnen möge im Haus des Herrn alle Tage meines Lebens.“ Zweitens seitens des Bittenden, der sich der Person nähern sollte, die er bittet, entweder örtlich, wie wenn er einen Menschen bittet, oder geistig, wie wenn er Gott bittet. Daher sagt Dionysius (Div. Nom. iii), dass „wenn wir Gott in unseren Gebeten anrufen, wir unseren Geist in Seiner Gegenwart enthüllen“: und im gleichen Sinne sagt Damascener (De Fide Orth. iii, 24), dass „das Gebet die Erhebung des Geistes zu Gott ist“.
Antwort auf Einwand 3: Diese drei Akte gehören zur spekulativen Vernunft, aber zur praktischen Vernunft gehört es zusätzlich, etwas durch Befehl oder Bitte zu verursachen, wie oben dargelegt.