II-II, q. 47 a. 12
Ob die Klugheit in den Untertanen ist oder nur in den Herrschern?
Quaestio 47 · Über die Klugheit in sich selbst betrachtet
Einwand 1: Es scheint, dass die Klugheit nicht in den Untertanen ist, sondern nur in ihren Herrschern. Denn der Philosoph sagt (Polit. iii, 2), dass „die Klugheit allein die dem Herrscher eigentümliche Tugend ist, während andere Tugenden Untertanen und Herrschern gemeinsam sind, und die Klugheit des Untertanen keine Tugend, sondern eine wahre Meinung ist.“
Einwand 2: Ferner wird in Polit. i, 5 festgestellt, dass „ein Sklave nicht kompetent ist, Rat zu halten“. Aber die Klugheit macht einen Menschen gut Rat halten (Ethic. vi, 5). Also ziemt die Klugheit nicht Sklaven oder Untertanen.
Einwand 3: Ferner übt die Klugheit Befehl aus, wie oben dargelegt (Artikel [8]). Aber Befehl liegt nicht in der Kompetenz von Sklaven oder Untertanen, sondern nur von Herrschern. Also ist die Klugheit nicht in Untertanen, sondern nur in Herrschern.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. vi, 8), dass es zwei Arten von politischer Klugheit gibt, von denen eine „gesetzgebend“ ist und den Herrschern gehört, während die andere „den gemeinsamen Namen politisch behält“ und über „einzelne Handlungen“ ist. Nun gehört es auch Untertanen zu, diese einzelnen Handlungen auszuführen. Also ist die Klugheit nicht nur in Herrschern, sondern auch in Untertanen.
Ich antworte darauf, dass die Klugheit in der Vernunft ist. Nun gehören Herrschen und Regieren eigentlich zur Vernunft; und daher ist es dem Menschen eigen, zu vernünfteln und klug zu sein, insofern er einen Anteil am Herrschen und Regieren hat. Aber es ist offensichtlich, dass der Untertan als Untertan und der Sklave als Sklave nicht kompetent sind zu herrschen und zu regieren, sondern vielmehr beherrscht und regiert zu werden. Daher ist die Klugheit nicht die Tugend eines Sklaven als Sklave, noch eines Untertanen als Untertan.
Da jedoch jeder Mensch, insofern er vernunftbegabt ist, einen Anteil am Herrschen gemäß dem Urteil der Vernunft hat, ist er proportional kompetent, Klugheit zu haben. Weshalb es offenkundig ist, dass die Klugheit im Herrscher „nach der Weise einer Meisterkunst“ (Ethic. vi, 8) ist, aber in den Untertanen „nach der Weise eines Handwerks“.
Antwort auf Einwand 1: Der Ausspruch des Philosophen ist streng zu verstehen, nämlich dass die Klugheit nicht die Tugend eines Untertanen als solchen ist.
Antwort auf Einwand 2: Ein Sklave ist nicht fähig, Rat zu halten, insofern er ein Sklave ist (denn so ist er das Werkzeug seines Herrn), aber er hält Rat, insofern er ein vernunftbegabtes Lebewesen ist.
Antwort auf Einwand 3: Durch Klugheit befiehlt ein Mensch nicht nur anderen, sondern auch sich selbst, insofern von der Vernunft gesagt wird, sie befehle den niederen Kräften.