Suppl., q. 71 a. 1
Ob die Fürbitten des einen dem anderen nützen können?
Quaestio 71 · Von den Fürbitten für die Verstorbenen
Einwand 1: Es scheint, dass die Fürbitten des einen dem anderen nicht nützen können. Denn es steht geschrieben (Gal 6,8): "Was der Mensch sät, das wird er auch ernten." Wenn nun einer Frucht aus den Fürbitten eines anderen erntete, so würde er von der Aussaat eines anderen ernten. Also empfängt niemand Frucht aus den Fürbitten anderer.
Einwand 2: Ferner gehört es zur Gerechtigkeit Gottes, dass jeder nach seinen Verdiensten empfängt, weshalb der Psalm (Ps 61,13) sagt: "Du wirst jedem vergelten nach seinen Werken." Nun ist es unmöglich, dass Gottes Gerechtigkeit fehlt. Also ist es unmöglich, dass einem Menschen durch die Werke eines anderen geholfen wird.
Einwand 3: Ferner ist ein Werk aus demselben Grund verdienstlich, aus dem es lobenswert ist, nämlich insofern es freiwillig ist. Nun wird ein Mensch nicht für das Werk eines anderen gelobt. Also kann das Werk des einen auch nicht für einen anderen verdienstlich und fruchtbar sein.
Einwand 4: Ferner gehört es zur göttlichen Gerechtigkeit, Gutes mit Gutem zu vergelten, ebenso wie Böses mit Bösem. Aber kein Mensch wird für die Übeltaten eines anderen bestraft; ja, gemäß Ez 18,4: "Die Seele, die sündigt, die soll sterben." Also zieht auch niemand Nutzen aus dem Guten eines anderen.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Ps 118,63): "Ich habe Gemeinschaft mit allen, die dich fürchten", usw.
Ferner sind alle Gläubigen, die durch die Liebe vereint sind, Glieder des einen Leibes der Kirche. Nun wird einem Glied durch ein anderes geholfen. Also kann einem Menschen durch die Verdienste eines anderen geholfen werden.
Ich antworte darauf: Unsere Handlungen können für zwei Zwecke dienlich sein. Erstens zur Erlangung eines bestimmten Zustandes; so erlangt der Mensch durch ein verdienstliches Werk den Zustand der Seligkeit. Zweitens für etwas, das aus einem Zustand folgt; so verdient der Mensch durch ein Werk einen akzidentellen Lohn oder einen Nachlass der Strafe. Und für beide Zwecke können unsere Handlungen auf zwei Weisen dienlich sein: erstens im Wege des Verdienstes; zweitens im Wege des Gebetes. Der Unterschied ist, dass das Verdienst sich auf die Gerechtigkeit stützt, das Gebet aber auf die Barmherzigkeit; denn wer bittet, erlangt seine Bitte aus der bloßen Freigebigkeit dessen, den er bittet. Dementsprechend müssen wir sagen, dass das Werk des einen dem anderen keineswegs zur Erlangung eines Zustandes im Wege des Verdienstes dienlich sein kann, so dass nämlich ein Mensch das ewige Leben durch die Werke verdienen könnte, die ich tue; denn der Anteil an der Herrlichkeit wird nach dem Maß des Empfängers vergeben, und jeder wird durch seine eigenen und nicht durch fremde Handlungen disponiert – disponiert, das heißt, indem er des Lohnes würdig ist. Im Wege des Gebetes jedoch kann das Werk des einen dem anderen nützen, solange er ein Pilger ist, sogar zur Erlangung eines Zustandes; zum Beispiel kann ein Mensch die erste Gnade für einen anderen erlangen [*Vgl. FS, Frage [114], Artikel [6]]: und da die Erlangung durch Gebet von der Freigebigkeit Gottes abhängt, den wir bitten, kann sie sich auf alles erstrecken, was der göttlichen Macht ordnungsgemäß unterworfen ist. Andererseits, was das betrifft, was aus einem Zustand folgt oder akzidentell zu ihm hinzukommt, kann das Werk des einen dem anderen nützen, nicht nur im Wege des Gebetes, sondern sogar im Wege des Verdienstes: und dies geschieht auf zwei Weisen. Erstens aufgrund ihrer Gemeinschaft in der Wurzel des Werkes, welche bei verdienstlichen Werken die Liebe (Caritas) ist. Daher erlangen alle, die durch die Liebe vereint sind, einen gewissen Nutzen aus den Werken der anderen, wenn auch gemäß dem Maß des Zustandes eines jeden, da sich auch im Himmel jeder über die Güter der anderen freuen wird. Daher kommt es, dass die Gemeinschaft der Heiligen als Glaubensartikel festgelegt ist. Zweitens durch die Intention des Handelnden, der bestimmte Werke speziell zu dem Zweck verrichtet, dass sie solchen Personen nützen mögen: so dass jene Werke gewissermaßen zu den Werken derer werden, für die sie getan werden, als ob sie ihnen vom Handelnden geschenkt würden. Daher können sie ihnen entweder zur Erfüllung der Genugtuung oder zu einem ähnlichen Zweck dienen, der ihren Zustand nicht verändert.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Ernten ist das Empfangen des ewigen Lebens, wie in Joh 4,36 gesagt wird: "Und wer erntet... sammelt Frucht zum ewigen Leben." Nun wird ein Anteil am ewigen Leben einem Menschen nur für seine eigenen Werke gegeben; denn obwohl wir für einen anderen erbitten können, dass er das Leben erlange, geschieht dies niemals außer durch seine eigenen Werke, wenn nämlich auf die Gebete des einen hin einem anderen die Gnade gegeben wird, durch die er das ewige Leben verdient.
Antwort auf Einwand 2: Das Werk, das für einen anderen getan wird, wird zu dem seinen, für den es getan wird; und in gleicher Weise ist das Werk, das von einem Menschen getan wird, der eins mit mir ist, gewissermaßen mein. Daher widerspricht es nicht der göttlichen Gerechtigkeit, wenn ein Mensch die Frucht der Werke empfängt, die von einem Menschen getan wurden, der in der Liebe eins mit ihm ist, oder von Werken, die für ihn getan wurden. Dies geschieht auch gemäß der menschlichen Gerechtigkeit, so dass die von einem angebotene Genugtuung anstelle der eines anderen angenommen wird.
Antwort auf Einwand 3: Lob wird einer Person nur gemäß ihrer Beziehung zu einer Tat zuteil, weshalb Lob "in Beziehung zu etwas" steht (Ethic. i, 12). Und da kein Mensch durch die Tat eines anderen als gut oder schlecht disponiert gemacht oder erwiesen wird, folgt daraus, dass kein Mensch für die Taten eines anderen gelobt wird, außer akzidentell, insofern er gewissermaßen die Ursache jener Taten ist, durch Rat, Hilfe, Anstiftung oder durch andere Mittel. Andererseits ist ein Werk für eine Person verdienstlich, nicht nur aufgrund ihrer Disposition, sondern auch im Hinblick auf etwas, das aus ihrer Disposition oder ihrem Zustand folgt, wie aus dem Gesagten hervorgeht.
Antwort auf Einwand 4: Es widerspricht der Gerechtigkeit direkt, einer Person das wegzunehmen, was ihr gebührt; aber einer Person das zu geben, was ihr nicht gebührt, widerspricht nicht der Gerechtigkeit, sondern übersteigt die Grenzen der Gerechtigkeit, denn es ist Freigebigkeit. Nun kann eine Person durch die Übel einer anderen nicht verletzt werden, es sei denn, sie würde einer eigenen Sache beraubt. Folglich ist es nicht angemessen, dass einer für die Sünden eines anderen bestraft wird, wohl aber, dass einer einen Vorteil aus den Taten eines anderen zieht.