Suppl., q. 71 a. 7
Ob Fürbitten den Kindern nützen, die im Limbus sind?
Quaestio 71 · Von den Fürbitten für die Verstorbenen
Einwand 1: Es scheint, dass Fürbitten den Kindern nützen, die im Limbus sind. Denn sie werden dort nur wegen der Sünde eines anderen festgehalten. Also ist es höchst angemessen, dass sie durch die Fürbitten anderer unterstützt werden sollten.
Einwand 2: Ferner werden im Text (Sent. iv, D, 45) die Worte des Augustinus (Enchiridion cx) zitiert: "Die Fürbitten der Kirche erlangen Vergebung für jene, die nicht sehr schlecht sind." Nun werden Kinder nicht zu denen gerechnet, die sehr schlecht sind, da ihre Strafe sehr leicht ist. Also nützen ihnen die Fürbitten der Kirche.
Dagegen spricht: Der Text (Sent. iv, D, 45) zitiert Augustinus mit den Worten (Serm. xxxii, De Verb Ap.), dass "Fürbitten denen nicht nützen, die ohne den Glauben, der durch die Liebe wirkt, von hinnen geschieden sind." Nun sind die Kinder so geschieden. Also nützen ihnen Fürbitten nicht.
Ich antworte darauf: Ungetaufte Kinder werden im Limbus nur deshalb festgehalten, weil ihnen der Stand der Gnade fehlt. Da daher der Zustand der Toten durch die Werke der Lebenden nicht geändert werden kann, besonders was das Verdienst des wesentlichen Lohnes oder der Strafe betrifft, können die Fürbitten der Lebenden den Kindern im Limbus nicht nützen.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl die Erbsünde so beschaffen ist, dass eine Person durch eine andere ihretwegen unterstützt werden kann, sind dennoch die Seelen der Kinder im Limbus in einem solchen Zustand, dass sie nicht unterstützt werden können, weil es nach diesem Leben keine Zeit mehr zur Erlangung der Gnade gibt.
Antwort auf Einwand 2: Augustinus spricht von denen, die nicht sehr schlecht sind, aber getauft wurden. Dies wird aus dem Vorhergehenden klar: "Da diese Opfer, ob des Altars oder irgendwelcher Almosen, für jene dargebracht werden, die getauft wurden", usw.