Suppl., q. 71 a. 6
Ob Fürbitten denen nützen, die im Fegefeuer sind?
Quaestio 71 · Von den Fürbitten für die Verstorbenen
Einwand 1: Es scheint, dass Fürbitten nicht einmal denen nützen, die im Fegefeuer sind. Denn das Fegefeuer ist ein Teil der Hölle. Nun "gibt es keine Erlösung in der Hölle" [*Officium defunctorum, Resp. vii], und es steht geschrieben (Ps 6,6): "Wer wird dich in der Hölle preisen?" Also nützen Fürbitten denen nicht, die im Fegefeuer sind.
Einwand 2: Ferner ist die Strafe des Fegefeuers endlich. Wenn also ein Teil der Strafe durch Fürbitten erlassen wird, wäre es möglich, eine so große Anzahl von Fürbitten zu haben, dass die Strafe gänzlich erlassen würde und folglich die Sünde gänzlich ungestraft bliebe: und dies scheint unvereinbar mit der göttlichen Gerechtigkeit.
Einwand 3: Ferner sind Seelen im Fegefeuer, damit sie dort gereinigt werden und rein zum Königreich kommen können. Nun kann nichts gereinigt werden, wenn nicht etwas an ihm getan wird. Also vermindern Fürbitten, die von den Lebenden dargebracht werden, die Strafe des Fegefeuers nicht.
Einwand 4: Ferner, wenn Fürbitten denen nützten, die im Fegefeuer sind, scheinen besonders jene ihnen zu nützen, die auf ihr Geheiß hin dargebracht werden. Doch diese nützen nicht immer: zum Beispiel, wenn eine Person vor dem Sterben dafür sorgen würde, dass so viele Fürbitten für sie dargebracht werden, dass sie, wenn sie dargebracht würden, für den Erlass ihrer gesamten Strafe ausreichen würden. Angenommen nun, diese Fürbitten würden verzögert, bis sie von der Strafe befreit ist, werden sie ihr nichts nützen. Denn es kann nicht gesagt werden, dass sie ihr nützen, bevor sie erfüllt sind; und nachdem sie erfüllt sind, braucht sie sie nicht mehr, da sie bereits befreit ist. Also nützen Fürbitten denen nicht, die im Fegefeuer sind.
Dagegen spricht: Wie im Text zitiert (Sent. iv, D, 45), sagt Augustinus (Enchiridion cx): "Fürbitten nützen denen, die nicht sehr gut oder nicht sehr schlecht sind." Nun sind solche jene, die im Fegefeuer festgehalten werden. Also, usw.
Ferner sagt Dionysius (Eccl. Hier. vii), dass der "göttliche Priester beim Gebet für die Verstorbenen für jene betet, die ein heiliges Leben führten und doch gewisse Flecken durch menschliche Schwachheit sich zugezogen haben." Nun werden solche Personen im Fegefeuer festgehalten. Also, usw.
Ich antworte darauf: Die Strafe des Fegefeuers ist dazu bestimmt, die Genugtuung zu ergänzen, die im Leibe nicht vollständig vollendet wurde. Folglich, da, wie oben gesagt (Artikel [1],2; Frage [13], Artikel [2]), die Werke einer Person für die Genugtuung einer anderen dienlich sein können, ob letztere nun lebendig oder tot ist, nützen die Fürbitten der Lebenden ohne jeden Zweifel denen, die im Fegefeuer sind.
Antwort auf Einwand 1: Die zitierten Worte beziehen sich auf jene, die in der Hölle der Verdammten sind, wo es keine Erlösung für jene gibt, die endgültig jener Strafe überantwortet sind. Wir können auch mit dem Damaszener (Serm.: De his qui in fide dormierunt) antworten, dass solche Aussagen mit Bezug auf die niederen Ursachen zu erklären sind, das heißt gemäß den Forderungen der Verdienste jener, die jenen Strafen überantwortet sind. Aber gemäß der göttlichen Barmherzigkeit, die menschliche Verdienste übersteigt, geschieht es durch die Gebete der Gerechten anders, als durch die Ausdrücke impliziert wird, die in den genannten Autoritäten zitiert werden. Nun "ändert Gott sein Urteil, aber nicht seinen Ratschluss", wie Gregor sagt (Moral. xx): weshalb der Damaszener (Serm.: De his qui in fide dormierunt) als Beispiele hierfür die Niniviten, Ahab und Ezechias anführt, bei denen offensichtlich ist, dass das von Gott gegen sie ausgesprochene Urteil durch die göttliche Barmherzigkeit umgewandelt wurde [*Vgl. FP, Frage [19], Artikel [7], ad 2].
Antwort auf Einwand 2: Es ist nicht unvernünftig, dass die Strafe derer, die im Fegefeuer sind, durch die Vielzahl der Fürbitten gänzlich beseitigt wird. Aber daraus folgt nicht, dass die Sünden ungestraft bleiben, weil die Strafe des einen, die anstelle eines anderen auf sich genommen wird, jenem anderen angerechnet wird.
Antwort auf Einwand 3: Die Reinigung der Seele durch die Strafe des Fegefeuers ist nichts anderes als die Sühne der Schuld, die sie daran hindert, die Herrlichkeit zu erlangen. Und da, wie oben gesagt (Frage [13], Artikel [2]), die Schuld einer Person durch die Strafe gesühnt werden kann, die eine andere an ihrer Statt erleidet, ist es nicht unvernünftig, dass eine Person dadurch gereinigt wird, dass eine andere für sie Genugtuung leistet.
Antwort auf Einwand 4: Fürbitten nützen aus zwei Gründen, nämlich der Handlung des Handelnden [*"Ex opere operante" und "ex opere operato"] und der vollzogenen Handlung. Mit vollzogener Handlung meine ich nicht nur das Sakrament der Kirche, sondern die Wirkung, die mit jener Handlung einhergeht – so folgen aus dem Geben von Almosen die Linderung für die Armen und ihr Gebet zu Gott für den Verstorbenen. In gleicher Weise kann die Handlung des Handelnden in Beziehung entweder zum Haupturheber oder zum Ausführenden betrachtet werden. Ich sage also, dass die sterbende Person, sobald sie dafür sorgt, dass bestimmte Fürbitten für sie dargebracht werden, den vollen Lohn jener Fürbitten empfängt, noch bevor sie erfüllt sind, was die Wirksamkeit der Fürbitten betrifft, die aus der Handlung resultiert, wie sie vom Haupturheber ausgeht. Aber was die Wirksamkeit der Fürbitten betrifft, die aus der vollzogenen Handlung oder aus der Handlung entsteht, wie sie vom Ausführenden ausgeht, empfängt sie die Frucht nicht, bevor die Fürbitten erfüllt sind. Und wenn sie zufällig vorher von ihrer Strafe befreit wird, wird sie in dieser Hinsicht der Frucht der Fürbitten beraubt sein, und dies wird auf jene zurückfallen, durch deren Schuld sie dann betrogen wurde. Denn es ist nicht unvernünftig, dass eine Person in zeitlichen Dingen durch die Schuld eines anderen betrogen wird – und die Strafe des Fegefeuers ist zeitlich –, obwohl hinsichtlich der ewigen Vergeltung niemand außer durch seine eigene Schuld betrogen werden kann.