Suppl., q. 71 a. 4
Ob Fürbitten, die von den Lebenden für die Toten dargebracht werden, denen nützen, die sie darbringen?
Quaestio 71 · Von den Fürbitten für die Verstorbenen
Einwand 1: Es scheint, dass Fürbitten, die von den Lebenden für die Toten dargebracht werden, denen nicht nützen, die sie darbringen. Denn gemäß der menschlichen Gerechtigkeit wird ein Mensch nicht von seiner eigenen Schuld freigesprochen, wenn er eine Schuld für einen anderen Menschen bezahlt. Also wird ein Mensch nicht von seiner eigenen Schuld aus dem Grund freigesprochen, dass er durch das Darbringen von Fürbitten die Schuld dessen bezahlt hat, für den er sie dargebracht hat.
Einwand 2: Ferner, was immer ein Mensch tut, sollte er so gut tun, wie er kann. Nun ist es besser, zweien zu helfen als einem. Wenn also einer, der durch Fürbitten die Schuld eines Toten bezahlt hat, von seiner eigenen Schuld befreit wird, scheint es, dass man niemals für sich selbst Genugtuung leisten sollte, sondern immer für einen anderen.
Einwand 3: Ferner, wenn die Genugtuung dessen, der für einen anderen Genugtuung leistet, ihm gleichermaßen nützt wie dem, für den er Genugtuung leistet, wird sie ebenso gleichermaßen einem Dritten nützen, wenn er zur gleichen Zeit für ihn Genugtuung leistet, und ebenso einem Vierten und so weiter. Also könnte er für alle durch ein einziges Werk der Genugtuung Genugtuung leisten; was absurd ist.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Ps 34,13): "Mein Gebet wird in meinen Schoß zurückkehren." Also nützen in gleicher Weise Fürbitten, die für andere dargebracht werden, denen, die Genugtuung leisten.
Ferner sagt der Damaszener in der Predigt "Über jene, die im Glauben entschlafen sind": "So wie wenn jemand im Begriff ist, einen Kranken mit der Salbe oder anderem heiligen Öl zu salben, er zuerst", nämlich der Salbende, "an der Salbung teilhat und so fortfährt, den Patienten zu salben, so nützt jeder, der sich um das Heil seines Nächsten bemüht, zuerst sich selbst und danach seinem Nächsten." Und so ist die strittige Frage beantwortet.
Ich antworte darauf: Das Werk der Fürbitte, das für einen anderen getan wird, kann auf zwei Weisen betrachtet werden. Erstens als Sühne der Strafe im Wege der Kompensation, was eine Bedingung der Genugtuung ist: und auf diese Weise spricht das Werk der Fürbitte, das als der Person zugehörig gezählt wird, für die es getan wird, während es sie von der Schuld der Strafe freispricht, den Ausführenden nicht von seiner eigenen Schuld der Strafe frei, weil wir bei dieser Kompensation die Gleichheit der Gerechtigkeit betrachten müssen: und dieses Werk der Genugtuung kann der einen Schuld gleich sein, ohne der anderen gleich zu sein, denn die Schulden zweier Sünder erfordern eine größere Genugtuung als die Schuld eines einzelnen. Zweitens kann es als verdienstlich für das ewige Leben betrachtet werden, und dies hat es, da es aus seiner Wurzel hervorgeht, welche die Liebe ist: und auf diese Weise nützt es nicht nur der Person, für die es getan wird, sondern auch und noch mehr dem Täter.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände: denn der erste betrachtete das Werk der Fürbitte als ein Werk der Genugtuung, während die anderen es als verdienstlich betrachten.