Suppl., q. 71 a. 3
Ob Fürbitten, die von Sündern verrichtet werden, den Toten nützen?
Quaestio 71 · Von den Fürbitten für die Verstorbenen
Einwand 1: Es scheint, dass Fürbitten, die von Sündern verrichtet werden, den Toten nicht nützen. Denn gemäß Joh 9,31 "erhört Gott die Sünder nicht". Wenn nun ihre Gebete denen nützen sollten, für die sie beten, müssten sie von Gott erhört werden. Also nützen die von ihnen verrichteten Fürbitten den Toten nicht.
Einwand 2: Ferner sagt Gregor (Pastoral i, 11), dass "wenn eine missliebige Person gesandt wird, um Fürsprache einzulegen, der Zorn der verärgerten Partei zu härteren Maßnahmen gereizt wird." Nun ist jeder Sünder Gott missliebig. Also wird Gott durch die Fürbitten von Sündern nicht zur Barmherzigkeit geneigt, und folglich sind ihre Fürbitten nutzlos.
Einwand 3: Ferner scheint die Tat einer Person für den Täter fruchtbarer zu sein als für einen anderen. Aber ein Sünder verdient durch seine Taten nichts für sich selbst. Viel weniger also kann er für einen anderen verdienen.
Einwand 4: Ferner muss jedes verdienstliche Werk ein lebendiges Werk sein, das heißt, durch die Liebe geformt. Nun sind Werke, die von Sündern getan werden, tot. Also können die Toten, für die sie getan werden, dadurch nicht unterstützt werden.
Einwand 5: Dagegen spricht: Kein Mensch kann mit Gewissheit über einen anderen Menschen wissen, ob dieser im Zustand der Sünde oder der Gnade ist. Wenn also nur jene Fürbitten nützlich wären, die von denen getan werden, die im Zustand der Gnade sind, könnte ein Mensch nicht wissen, wen er um Fürbitten für seine Toten bitten soll, und folglich würden viele davon abgehalten, Fürbitten zu erlangen.
Einwand 6: Ferner werden gemäß Augustinus (Enchiridion cix), wie im Text zitiert (Sent. iv, D, 45), die Toten durch Fürbitten unterstützt, je nachdem sie im Leben verdient haben, nach dem Tod unterstützt zu werden. Daher bemisst sich der Wert der Fürbitten nach der Disposition der Person, für die sie verrichtet werden. Also scheint es keinen Unterschied zu machen, ob sie von guten oder von bösen Personen verrichtet werden.
Ich antworte darauf: Zwei Dinge können bei den von den Gottlosen verrichteten Fürbitten betrachtet werden. Erstens die vollzogene Tat (opus operatum), zum Beispiel das Opfer des Altars. Und da unsere Sakramente ihre Wirksamkeit aus sich selbst haben, unabhängig von der Tat des Handelnden, und gleichermaßen wirksam sind, von wem auch immer sie vollzogen werden, nützen in dieser Hinsicht die Fürbitten der Gottlosen den Verstorbenen. Zweitens können wir die Tat des Handelnden (opus operantis) betrachten, und dann müssen wir eine Unterscheidung treffen; denn die Tat eines Sünders, der Fürbitten darbringt, kann betrachtet werden – auf eine Weise, insofern es seine eigene Tat ist, und so kann sie keineswegs verdienstlich sein, weder für ihn selbst noch für einen anderen; auf eine andere Weise, insofern es die Tat eines anderen ist, und dies geschieht auf zwei Weisen. Erstens, wenn der Sünder, der Fürbitten darbringt, die ganze Kirche repräsentiert; zum Beispiel ein Priester, wenn er den Begräbnisdienst in der Kirche verrichtet. Und da einer, in dessen Namen oder an dessen Statt eine Sache getan wird, so verstanden wird, als tue er sie selbst, wie Dionysius behauptet (Coel. Hier. xiii), folgt daraus, dass die Fürbitten jenes Priesters, obgleich er ein Sünder ist, den Verstorbenen nützen. Zweitens, wenn er als Werkzeug eines anderen handelt: denn das Werk des Werkzeugs gehört mehr dem Haupturheber. Daher, obwohl derjenige, der als Werkzeug eines anderen handelt, nicht im Zustand des Verdienstes ist, kann seine Handlung aufgrund des Haupturhebers verdienstlich sein: zum Beispiel, wenn ein Diener, der in Sünde ist, irgendein Werk der Barmherzigkeit auf Befehl seines Herrn tut, der die Liebe besitzt. Wenn daher eine Person, die in der Liebe stirbt, befiehlt, dass Fürbitten für sie dargebracht werden, oder wenn eine andere Person, die die Liebe besitzt, diese vorschreibt, nützen jene Fürbitten den Verstorbenen, selbst wenn die Personen, von denen sie verrichtet werden, in Sünde sind. Dennoch würden sie mehr nützen, wenn jene Personen in der Liebe wären, weil dann jene Werke aus zwei Gründen verdienstlich wären.
Antwort auf Einwand 1: Das von einem Sünder dargebrachte Gebet ist manchmal nicht sein eigenes, sondern das eines anderen, und folglich ist es in dieser Hinsicht würdig, von Gott erhört zu werden. Dennoch erhört Gott manchmal Sünder, wenn sie nämlich um etwas bitten, das Gott wohlgefällig ist. Denn Gott teilt seine Güter nicht nur den Gerechten, sondern auch den Sündern aus (Mt 5,45), zwar nicht aufgrund ihrer Verdienste, sondern seiner liebenden Güte. Daher sagt eine Glosse zu Joh 9,31 ("Gott erhört die Sünder nicht"), dass "er wie ein Ungesalbter spricht und wie einer, der nicht klar sieht."
Antwort auf Einwand 2: Obwohl das Gebet des Sünders nicht annehmbar ist, insofern er missliebig ist, kann es Gott annehmbar sein aufgrund eines anderen, an dessen Statt oder auf dessen Befehl er das Gebet darbringt.
Antwort auf Einwand 3: Der Grund, warum der Sünder, der diese Fürbitten verrichtet, dadurch nichts gewinnt, ist, dass er aufgrund seiner eigenen Indisposition nicht fähig ist, Nutzen zu ziehen. Dennoch kann es, wie oben gesagt, auf irgendeine Weise einem anderen nützen, der disponiert ist.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl die Tat des Sünders nicht lebendig ist, insofern sie seine eigene ist, kann sie lebendig sein, insofern sie die eines anderen ist, wie oben gesagt.
Da jedoch die Argumente im gegenteiligen Sinne zu zeigen scheinen, dass es keinen Unterschied macht, ob man Fürbitten von guten oder von bösen Personen erlangt, müssen wir auch auf diese antworten.
Antwort auf Einwand 5: Obwohl man über einen anderen nicht mit Gewissheit wissen kann, ob er im Stand des Heils ist, kann man es mit Wahrscheinlichkeit aus dem schließen, was man äußerlich von einem Menschen sieht: denn einen Baum erkennt man an seiner Frucht (Mt 7,16).
Antwort auf Einwand 6: Damit eine Fürbitte einem anderen nützt, ist es erforderlich, dass derjenige, für den sie verrichtet wird, fähig ist, durch sie Nutzen zu ziehen: und ein Mensch ist dazu fähig geworden durch seine eigenen Werke, die er zu Lebzeiten getan hat. Das ist es, was Augustinus sagen will. Dennoch müssen jene Werke so beschaffen sein, dass sie ihm nützen können, und dies hängt nicht von der Person ab, für die die Fürbitte verrichtet wird, sondern vielmehr von demjenigen, der die Fürbitten darbringt, sei es durch ihre Verrichtung oder durch ihre Anordnung.