Suppl., q. 96 a. 3
Ob eine Frucht allein der Tugend der Enthaltsamkeit gebührt?
Quaestio 96 · Von den Aureolen
Einwand 1: Es scheint, dass eine Frucht nicht allein der Tugend der Enthaltsamkeit gebührt. Denn eine Glosse zu 1 Kor 15,41: „Eine andere ist die Herrlichkeit der Sonne“, sagt, dass „der Wert jener, die die hundertfältige Frucht haben, mit der Herrlichkeit der Sonne verglichen wird; mit der Herrlichkeit des Mondes jene, die die sechzigfältige Frucht haben; und mit den Sternen jene, die die dreißigfältige Frucht haben.“ Nun betrifft dieser Unterschied der Herrlichkeit, nach der Meinung des Apostels, jeglichen Unterschied der Seligkeit. Daher sollten die verschiedenen Früchte nicht nur der Tugend der Enthaltsamkeit entsprechen.
Einwand 2: Ferner werden Früchte so genannt von der Fruchtziehung (fruitio). Aber die Fruchtziehung gehört zum wesentlichen Lohn, der allen Tugenden entspricht. Daher usw.
Einwand 3: Ferner gebührt Frucht der Arbeit: „Die Frucht guter Mühen ist herrlich“ (Weish 3,15). Nun liegt größere Arbeit in der Tapferkeit als in der Mäßigung oder Enthaltsamkeit. Daher entspricht die Frucht nicht der Enthaltsamkeit allein.
Einwand 4: Ferner ist es schwieriger, das Maß bei der Nahrung nicht zu überschreiten, die für das Leben notwendig ist, als in sexuellen Angelegenheiten, ohne die das Leben erhalten werden kann: und so ist die Arbeit der Genügsamkeit größer als die der Enthaltsamkeit. Daher entspricht die Frucht eher der Genügsamkeit als der Enthaltsamkeit.
Einwand 5: Ferner impliziert Frucht Ergötzung, und Ergötzung betrifft besonders das Ziel. Da also die theologischen Tugenden das Ziel zum Objekt haben, nämlich Gott selbst, scheint es, dass ihnen besonders die Frucht entsprechen sollte.
Dagegen spricht die Aussage der Glosse zu Mt 13,23: „Das eine hundertfach“, welche die Früchte der Jungfräulichkeit, dem Witwenstand und der ehelichen Enthaltsamkeit zuweist, welche Teile der Enthaltsamkeit sind.
Ich antworte darauf, dass eine Frucht ein Lohn ist, der einer Person gebührt, insofern sie vom fleischlichen zum geistigen Leben übergeht. Folglich entspricht eine Frucht besonders jener Tugend, die den Menschen mehr als jede andere von der Unterwerfung unter das Fleisch befreit. Dies nun ist die Wirkung der Enthaltsamkeit, da die Seele durch sexuelle Vergnügungen besonders dem Fleisch unterworfen ist; so sehr, dass im fleischlichen Akt, nach Hieronymus (Ep. ad Ageruch.), „nicht einmal der Geist der Prophetie das Herz des Propheten berührt“, noch „ist es möglich, inmitten jenes Vergnügens irgendetwas zu verstehen“, wie der Philosoph sagt (Ethic. vii, 11). Daher entspricht die Frucht eher der Enthaltsamkeit als einer anderen Tugend.
Antwort auf Einwand 1: Diese Glosse nimmt Frucht in einem weiten Sinne, wonach jeder Lohn eine Frucht genannt wird.
Antwort auf Einwand 2: Fruchtziehung (fruitio) nimmt ihren Namen nicht von der Frucht aufgrund irgendeines Vergleichs mit der Frucht in dem Sinne, in dem wir jetzt von ihr sprechen, wie durch das Gesagte belegt wird.
Antwort auf Einwand 3: Frucht, wie wir jetzt von ihr sprechen, entspricht der Arbeit nicht als zur Ermüdung führend, sondern als zur Hervorbringung von Frucht führend. Daher nennt ein Mann seine Ernte seine Arbeit, insofern er für sie gearbeitet hat oder sie durch seine Arbeit hervorgebracht hat. Nun ist der Vergleich zur Frucht, als aus Samen hervorgebracht, der Enthaltsamkeit mehr angepasst als der Tapferkeit, weil der Mensch dem Fleisch nicht durch die Leidenschaften der Tapferkeit unterworfen ist, wie er es durch die Leidenschaften ist, mit denen sich die Enthaltsamkeit befasst.
Antwort auf Einwand 4: Obwohl die Vergnügungen des Tisches notwendiger sind als die Vergnügungen des Geschlechts, sind sie nicht so stark: weshalb die Seele dadurch nicht so sehr dem Fleisch unterworfen wird.
Antwort auf Einwand 5: Frucht wird hier nicht in dem Sinne genommen, in dem Fruchtziehung auf die Ergötzung am Ziel zutrifft; sondern in einem anderen Sinne, wie oben dargelegt (Artikel [2]). Daher beweist das Argument nichts.