I, q. 79 a. 1
Ob der Intellekt ein Vermögen der Seele ist?
Quaestio 79 · Von den verstandesmäßigen Vermögen
Einwand 1: Es scheint, dass der Intellekt kein Vermögen der Seele ist, sondern das Wesen der Seele selbst. Denn der Intellekt scheint dasselbe zu sein wie der Geist (mens). Der Geist aber ist kein Vermögen der Seele, sondern das Wesen; denn Augustinus sagt (De Trin. ix, 2): „Geist und Spiritus sind keine relativen Dinge, sondern bezeichnen das Wesen.“ Also ist der Intellekt das Wesen der Seele.
Einwand 2: Ferner werden verschiedene Gattungen von Seelenvermögen nicht in einem einzigen Vermögen vereint, sondern nur im Wesen der Seele. Nun sind das Begehrungsvermögen und das intellektuelle Vermögen verschiedene Gattungen von Seelenvermögen, wie der Philosoph sagt (De Anima ii, 3), aber sie sind im Geist vereint, denn Augustinus (De Trin. x, 11) verortet die Intelligenz und den Willen im Geist. Daher gehören Geist und Intellekt des Menschen zum eigentlichen Wesen der Seele und sind kein Vermögen derselben.
Einwand 3: Ferner sagt Gregor in einer Homilie zur Himmelfahrt (xxix in Ev.): „Der Mensch versteht mit den Engeln.“ Aber Engel werden „Geister“ und „Intellekte“ genannt. Daher sind Geist und Intellekt des Menschen kein Vermögen der Seele, sondern die Seele selbst.
Einwand 4: Ferner ist eine Substanz dadurch intellektuell, dass sie immateriell ist. Aber die Seele ist durch ihr Wesen immateriell. Daher scheint es, dass die Seele durch ihr Wesen intellektuell sein muss.
Dagegen spricht, dass der Philosoph das intellektuelle Vermögen als ein Vermögen der Seele bezeichnet (De Anima ii, 3).
Ich antworte darauf, dass es gemäß dem, was bereits gezeigt wurde (Quaestio [54], Artikel [3]; Quaestio [77], Artikel [1]), notwendig ist zu sagen, dass der Intellekt ein Vermögen der Seele ist und nicht das Wesen der Seele selbst. Denn nur dann ist das Wesen dessen, der wirkt, das unmittelbare Prinzip des Wirkens, wenn das Wirken selbst sein Sein ist: Denn wie sich das Vermögen zum Wirken als seinem Akt verhält, so verhält sich das Wesen zum Sein. Aber in Gott allein ist sein Akt des Verstehens sein eigentliches Sein. Daher ist in Gott allein sein Intellekt sein Wesen: während in anderen intellektuellen Geschöpfen der Intellekt ein Vermögen ist.
Zu Einwand 1 ist zu sagen: Der Sinn wird manchmal für das Vermögen genommen und manchmal für die sinnliche Seele; denn die sinnliche Seele erhält ihren Namen von ihrem vornehmsten Vermögen, welches der Sinn ist. Und in gleicher Weise wird die intellektuelle Seele manchmal Intellekt genannt, gleichsam nach ihrem vornehmsten Vermögen; und so lesen wir (De Anima i, 4), dass der „Intellekt eine Substanz ist“. Und in diesem Sinne sagt auch Augustinus, dass der Geist Spiritus und Wesen ist (De Trin. ix, 2; xiv, 16).
Zu Einwand 2 ist zu sagen: Das begehrende und das intellektuelle Vermögen sind verschiedene Gattungen von Vermögen in der Seele aufgrund der unterschiedlichen Formalitäten ihrer Objekte. Aber das begehrende Vermögen stimmt teilweise mit dem intellektuellen Vermögen und teilweise mit dem sinnlichen in seiner Wirkungsweise überein, entweder durch ein körperliches Organ oder ohne ein solches: denn das Begehren folgt der Erkenntnis. Und auf diese Weise setzt Augustinus den Willen in den Geist; und der Philosoph in die Vernunft (De Anima iii, 9).
Zu Einwand 3 ist zu sagen: In den Engeln gibt es kein anderes Vermögen außer dem Intellekt und dem Willen, der dem Intellekt folgt. Und aus diesem Grund wird ein Engel ein „Geist“ oder ein „Intellekt“ genannt; weil sein ganzes Vermögen darin besteht. Aber die Seele hat viele andere Vermögen, wie die sinnlichen und vegetativen Vermögen, und daher hinkt der Vergleich.
Zu Einwand 4 ist zu sagen: Die Immaterialität der geschaffenen intelligenten Substanz ist nicht ihr Intellekt; sondern durch ihre Immaterialität hat sie das Vermögen der Intelligenz. Daher folgt nicht, dass der Intellekt die Substanz der Seele ist, sondern dass er ihre Kraft und ihr Vermögen ist.