I, q. 79 a. 13
Ob das Gewissen ein Vermögen sei?
Quaestio 79 · Von den verstandesmäßigen Vermögen
Einwand 1: Es scheint, dass das Gewissen ein Vermögen ist; denn Origenes sagt [*Kommentar zu Röm 2,15], dass „das Gewissen ein korrigierender und leitender Geist ist, der die Seele begleitet, durch den sie vom Bösen weggeführt und dazu gebracht wird, am Guten festzuhalten“. Aber in der Seele bezeichnet Geist ein Vermögen – entweder den Geist (mens) selbst, gemäß dem Text (Eph 4,23): „Erneuert euch im Geist eures Gemüts“ – oder die Einbildungskraft, weshalb die imaginäre Schau geistig genannt wird, wie Augustinus sagt (Gen. ad lit. xii, 7,24). Daher ist das Gewissen ein Vermögen.
Einwand 2: Ferner ist nichts ein Subjekt der Sünde, außer einem Vermögen der Seele. Aber das Gewissen ist ein Subjekt der Sünde; denn es wird von einigen gesagt, dass „ihr Geist und Gewissen befleckt sind“ (Tit 1,15). Daher scheint es, dass das Gewissen ein Vermögen ist.
Einwand 3: Ferner muss das Gewissen notwendigerweise entweder ein Akt, ein Habitus oder ein Vermögen sein. Aber es ist kein Akt; denn so würde es nicht immer im Menschen existieren. Noch ist es ein Habitus; denn das Gewissen ist nicht eine Sache, sondern viele, da wir in unseren Handlungen durch viele Wissenshabitus geleitet werden. Daher ist das Gewissen ein Vermögen.
Dagegen spricht, dass das Gewissen abgelegt werden kann. Aber ein Vermögen kann nicht abgelegt werden. Daher ist das Gewissen kein Vermögen.
Ich antworte darauf, dass das Gewissen eigentlich kein Vermögen, sondern ein Akt ist. Dies ist sowohl aus dem Namen selbst als auch aus jenen Dingen ersichtlich, die nach der allgemeinen Redeweise dem Gewissen zugeschrieben werden. Denn Gewissen (conscientia) impliziert gemäß der eigentlichen Natur des Wortes die Beziehung von Wissen zu etwas: denn Gewissen kann aufgelöst werden in „cum alio scientia“, d.h. Wissen angewandt auf einen individuellen Fall. Aber die Anwendung von Wissen auf etwas geschieht durch irgendeinen Akt. Daher ist aus dieser Erklärung des Namens klar, dass das Gewissen ein Akt ist.
Dasselbe ist aus jenen Dingen ersichtlich, die dem Gewissen zugeschrieben werden. Denn vom Gewissen wird gesagt, dass es bezeugt, bindet oder anspornt und auch anklagt, quält oder zurechtweist. Und all diese Dinge folgen der Anwendung von Wissen oder Wissenschaft auf das, was wir tun: welche Anwendung auf dreifache Weise geschieht. Auf eine Weise, insofern wir erkennen, dass wir etwas getan oder nicht getan haben; „Dein Gewissen weiß, dass du oft schlecht über andere gesprochen hast“ (Pred 7,23), und demnach wird vom Gewissen gesagt, dass es bezeugt. Auf eine andere Weise, insofern wir durch das Gewissen urteilen, dass etwas getan oder nicht getan werden sollte; und in diesem Sinne wird vom Gewissen gesagt, dass es anspornt oder bindet. Auf die dritte Weise, insofern wir durch das Gewissen urteilen, dass etwas Getanes gut getan oder schlecht getan ist, und in diesem Sinne wird vom Gewissen gesagt, dass es entschuldigt, anklagt oder quält. Nun ist es klar, dass all diese Dinge der aktuellen Anwendung von Wissen auf das folgen, was wir tun. Daher bezeichnet das Gewissen eigentlich einen Akt. Aber da der Habitus ein Prinzip des Aktes ist, wird manchmal der Name Gewissen dem ersten natürlichen Habitus gegeben – nämlich der „Synderesis“: so nennt Hieronymus die „Synderesis“ Gewissen (Gloss. Ezech. 1,6); Basilius [*Hom. in princ. Proverb.] die „natürliche Urteilskraft“, und Damascener [*De Fide Orth. iv. 22] sagt, dass es das „Gesetz unseres Intellekts“ ist. Denn es ist üblich, dass Ursachen und Wirkungen nach einander benannt werden.
Zu Einwand 1 ist zu sagen: Das Gewissen wird ein Geist genannt, insofern Geist dasselbe ist wie Gemüt (mens); weil das Gewissen ein gewisser Ausspruch des Gemüts ist.
Zu Einwand 2 ist zu sagen: Vom Gewissen wird gesagt, dass es befleckt ist, nicht als ein Subjekt, sondern wie das Gewusste im Wissen ist; insofern jemand weiß, dass er befleckt ist.
Zu Einwand 3 ist zu sagen: Obwohl ein Akt nicht immer in sich selbst bleibt, bleibt er doch immer in seiner Ursache, welche Vermögen und Habitus ist. Nun haben alle Habitus, durch die das Gewissen gebildet wird, obwohl viele, dennoch ihre Wirksamkeit aus einem ersten Habitus, dem Habitus der ersten Prinzipien, der „Synderesis“ genannt wird. Und aus diesem speziellen Grund wird dieser Habitus manchmal Gewissen genannt, wie wir oben gesagt haben.