III, q. 72 a. 7
Ob in diesem Sakrament heiligmachende Gnade verliehen wird?
Quaestio 72 · Vom Sakrament der Firmung
1. Einwand: Es scheint, dass in diesem Sakrament keine heiligmachende Gnade verliehen wird. Denn heiligmachende Gnade ist gegen die Sünde angeordnet. Aber dieses Sakrament wird, wie oben gesagt (Artikel [6]), nur den Getauften gegeben, die von der Sünde gereinigt sind. Also wird in diesem Sakrament keine heiligmachende Gnade verliehen.
2. Einwand: Ferner brauchen Sünder besonders heiligmachende Gnade, durch die allein sie gerechtfertigt werden können. Wenn also heiligmachende Gnade in diesem Sakrament verliehen wird, scheint es, dass sie denen gegeben werden sollte, die in Sünde sind. Und doch ist dies nicht wahr.
3. Einwand: Ferner kann es nur eine Spezies von heiligmachender Gnade geben, da sie auf eine Wirkung angeordnet ist. Aber zwei Formen derselben Spezies können nicht im selben Subjekt sein. Da also der Mensch heiligmachende Gnade in der Taufe empfängt, scheint es, dass heiligmachende Gnade nicht in der Firmung verliehen wird, die niemandem als den Getauften gegeben wird.
Dagegen spricht, dass Papst Melchiades sagt (Ep. ad Episc. Hispan.): „Der Heilige Geist verleiht am Taufbecken die Fülle der Unschuld; aber in der Firmung gewährt er eine Vermehrung der Gnade.“
Ich antworte darauf: In diesem Sakrament wird, wie oben gesagt (Artikel [1],4), der Heilige Geist den Getauften zur Stärke gegeben: so wie Er den Aposteln am Pfingsttag gegeben wurde, wie wir in Apg 2 lesen; und so wie Er den Getauften durch die Handauflegung der Apostel gegeben wurde, wie in Apg 8,17 berichtet wird. Nun wurde im Ersten Teil, Frage [43], Artikel [3] bewiesen, dass der Heilige Geist nicht gesandt oder gegeben wird außer mit heiligmachender Gnade. Folglich ist es offensichtlich, dass in diesem Sakrament heiligmachende Gnade verliehen wird.
Antwort auf den 1. Einwand: Heiligmachende Gnade nimmt zwar die Sünde weg; aber sie hat auch andere Wirkungen, weil sie ausreicht, den Menschen durch jeden Schritt bis zum ewigen Leben zu tragen. Daher wurde zu Paulus gesagt (2 Kor 12,9): „Meine Gnade genügt dir“: und er sagt von sich selbst (1 Kor 15,10): „Durch die Gnade Gottes bin ich, was ich bin.“ Deshalb wird heiligmachende Gnade nicht nur zur Vergebung der Sünde gegeben, sondern auch für Wachstum und Beständigkeit in der Gerechtigkeit. Und so wird sie in diesem Sakrament verliehen.
Antwort auf den 2. Einwand: Ferner wird dieses Sakrament, wie aus seinem Namen hervorgeht, gegeben, um das „zu festigen“ (confirmare), was es bereits vorfindet. Und folglich sollte es nicht denen gegeben werden, die nicht im Stand der Gnade sind. Aus diesem Grund, so wie es nicht den Ungetauften gegeben wird, so sollte es auch nicht den erwachsenen Sündern gegeben werden, außer sie seien durch die Buße wiederhergestellt. Weshalb im Konzil von Orléans (Can. iii) verordnet wurde, dass „Menschen nüchtern zur Firmung kommen sollten; und ermahnt werden sollten, zuerst ihre Sünden zu beichten, damit sie gereinigt fähig seien, die Gabe des Heiligen Geistes zu empfangen.“ Und dann vervollkommnet dieses Sakrament die Wirkungen der Buße, wie die der Taufe: weil der Büßer durch die Gnade, die er in diesem Sakrament empfangen hat, eine vollere Vergebung seiner Sünde erlangen wird. Und wenn irgendein Erwachsener herantritt, der sich in einem Zustand der Sünde befindet, dessen er sich nicht bewusst ist oder für den er nicht vollkommen zerknirscht ist, wird er die Vergebung seiner Sünden durch die in diesem Sakrament verliehene Gnade empfangen.
Antwort auf den 3. Einwand: Wie oben gesagt (Frage [62], Artikel [2]), fügt die sakramentale Gnade der heiligmachenden Gnade in ihrem weiten Sinne etwas hinzu, das eine besondere Wirkung hervorbringt, und worauf das Sakrament angeordnet ist. Wenn wir also die in diesem Sakrament verliehene Gnade in ihrem weiten Sinne betrachten, unterscheidet sie sich nicht von der in der Taufe verliehenen, sondern vermehrt das, was bereits da war. Andererseits, wenn wir sie hinsichtlich dessen betrachten, was darüber hinaus hinzugefügt wird, dann unterscheidet sich die eine der Spezies nach von der anderen.