III, q. 72 a. 5
Ob das Sakrament der Firmung ein Prägemal (Charakter) einprägt?
Quaestio 72 · Vom Sakrament der Firmung
1. Einwand: Es scheint, dass das Sakrament der Firmung kein Prägemal einprägt. Denn ein Prägemal bedeutet ein unterscheidendes Zeichen. Aber ein Mensch wird durch das Sakrament der Firmung nicht von Ungläubigen unterschieden, denn dies ist die Wirkung der Taufe; noch von den übrigen Gläubigen, weil dieses Sakrament zum geistigen Kampf angeordnet ist, der allen Gläubigen aufgetragen ist. Also wird in diesem Sakrament kein Prägemal eingeprägt.
2. Einwand: Ferner wurde oben gesagt (Frage [63], Artikel [2]), dass ein Prägemal eine geistige Kraft ist. Nun muss eine Kraft entweder aktiv oder passiv sein. Aber die aktive Kraft in den Sakramenten wird durch das Sakrament der Weihe verliehen: während die passive oder empfangende Kraft durch das Sakrament der Taufe verliehen wird. Also wird durch das Sakrament der Firmung kein Prägemal eingeprägt.
3. Einwand: Ferner wird in der Beschneidung, die ein Merkmal des Leibes ist, kein geistiges Prägemal eingeprägt. Aber in diesem Sakrament wird ein Merkmal auf den Leib eingeprägt, wenn das Zeichen des Kreuzes mit Chrisam auf die Stirn des Menschen gezeichnet wird. Also wird durch dieses Sakrament kein geistiges Prägemal eingeprägt.
Dagegen spricht, dass ein Prägemal in jedem Sakrament eingeprägt wird, das nicht wiederholt wird. Aber dieses Sakrament wird nicht wiederholt: denn Gregor II. sagt (Ep. iv ad Bonifac.): „Was den Mann betrifft, der ein zweites Mal von einem Bischof gefirmt wurde, so muss eine solche Wiederholung verboten werden.“ Also wird in der Firmung ein Prägemal eingeprägt.
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt (Frage [63], Artikel [2]), ist ein Prägemal eine geistige Kraft, die auf gewisse heilige Handlungen hingeordnet ist. Nun wurde oben gesagt (Artikel [1]; Frage [65], Artikel [1]), dass, so wie die Taufe eine geistige Wiedergeburt zum christlichen Leben ist, so auch die Firmung ein gewisses geistiges Wachstum ist, das den Menschen zum vollkommenen geistigen Alter bringt. Aber es ist offensichtlich aus einem Vergleich mit dem Leben des Leibes, dass die Handlung, die dem Menschen unmittelbar nach der Geburt eigen ist, verschieden ist von der Handlung, die ihm eigen ist, wenn er zum vollkommenen Alter gekommen ist. Und deshalb wird dem Menschen durch das Sakrament der Firmung eine geistige Kraft in Bezug auf heilige Handlungen gegeben, die andere sind als jene, in Bezug auf die er Kraft in der Taufe empfängt. Denn in der Taufe empfängt er Kraft, jene Dinge zu tun, die zu seinem eigenen Heil gehören, insofern er für sich selbst lebt: wohingegen er in der Firmung Kraft empfängt, jene Dinge zu tun, die zum geistigen Kampf mit den Feinden des Glaubens gehören. Dies ist offensichtlich am Beispiel der Apostel, die, bevor sie die Fülle des Heiligen Geistes empfingen, im „Obergemach ... verharrten ... im Gebet“ (Apg 1,13.14); wohingegen sie danach hinausgingen und sich nicht fürchteten, ihren Glauben öffentlich zu bekennen, sogar angesichts der Feinde des christlichen Glaubens. Und deshalb ist es offensichtlich, dass im Sakrament der Firmung ein Prägemal eingeprägt wird.
Antwort auf den 1. Einwand: Alle müssen den geistigen Kampf mit unseren unsichtbaren Feinden führen. Aber gegen sichtbare Feinde zu kämpfen, nämlich gegen die Verfolger des Glaubens, indem man den Namen Christi bekennt, gehört zu den Gefirmten, die geistig bereits zum Mannesalter gekommen sind, gemäß 1 Joh 2,14: „Ich schreibe euch, ihr jungen Männer, weil ihr stark seid und das Wort Gottes in euch bleibt und ihr den Bösen überwunden habt.“ Und deshalb ist das Prägemal der Firmung ein unterscheidendes Zeichen, nicht zwischen Ungläubigen und Gläubigen, sondern zwischen denen, die geistig erwachsen sind, und denen, von denen geschrieben steht: „Wie neugeborene Kinder“ (1 Petr 2,2).
Antwort auf den 2. Einwand: Alle Sakramente sind Bezeugungen des Glaubens. Deshalb, so wie derjenige, der getauft ist, die Kraft empfängt, seinen Glauben durch den Empfang der anderen Sakramente zu bezeugen; so empfängt derjenige, der gefirmt ist, die Kraft, seinen Glauben öffentlich durch Worte zu bekennen, gleichsam „von Amts wegen“.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Sakramente des Alten Gesetzes werden „Gerechtigkeit des Fleisches“ genannt (Hebr 9,10), weil sie nämlich innerlich nichts bewirkten. Folglich wurde in der Beschneidung ein Merkmal nur in den Leib eingeprägt, aber nicht in die Seele. Aber in der Firmung, da sie ein Sakrament des Neuen Gesetzes ist, wird zugleich mit dem körperlichen Merkmal ein geistiges Prägemal eingeprägt.