III, q. 72 a. 10
Ob derjenige, der gefirmt wird, jemanden braucht, der für ihn steht*? [*Wörtlich: „um ihn zu halten“]
Quaestio 72 · Vom Sakrament der Firmung
1. Einwand: Es scheint, dass derjenige, der gefirmt wird, niemanden braucht, der für ihn steht. Denn dieses Sakrament wird nicht nur Kindern, sondern auch Erwachsenen gegeben. Aber Erwachsene können für sich selbst stehen. Also ist es absurd, dass jemand anderes für sie stehen sollte.
2. Einwand: Ferner hat derjenige, der bereits zur Kirche gehört, freien Zugang zum Fürsten der Kirche, d.h. zum Bischof. Aber dieses Sakrament wird, wie oben gesagt (Artikel [6]), nur einem gegeben, der getauft ist, der bereits ein Glied der Kirche ist. Also scheint es, dass er nicht von einem anderen zum Bischof gebracht werden sollte, um dieses Sakrament zu empfangen.
3. Einwand: Ferner wird dieses Sakrament zur geistigen Stärke gegeben, die in Männern mehr Kraft hat als in Frauen, gemäß Spr 31,10: „Wer findet eine tapfere Frau?“ Also sollte zumindest eine Frau nicht für einen Mann bei der Firmung stehen.
Dagegen sprechen die folgenden Worte von Papst Innozenz, die in den Dekretalen zu finden sind (XXX, Frage [4]): „Wenn jemand die Kinder einer anderen Ehe aus dem heiligen Taufbecken hebt oder für sie bei der Firmung steht,“ usw. Also wird, so wie jemand als Pate für einen Getauften erforderlich ist, auch jemand benötigt, um für den zu stehen, der gefirmt werden soll.
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt (Artikel [1],4,9), wird dieses Sakrament dem Menschen zur Stärke im geistigen Kampf gegeben. Nun brauchen, so wie ein Neugeborener jemanden benötigt, der ihn Dinge lehrt, die das gewöhnliche Verhalten betreffen, gemäß Hebr 12,9: „Wir hatten Väter unseres Fleisches als Erzieher, und wir gehorchten [Vulg.: 'ehrten']“ sie; so brauchen auch jene, die für den Kampf auserwählt sind, Ausbilder, durch die sie über Dinge unterrichtet werden, die die Führung der Schlacht betreffen, und daher werden in irdischen Kriegen Generäle und Hauptleute zum Befehl über die anderen ernannt. Aus diesem Grund hat auch derjenige, der dieses Sakrament empfängt, jemanden, der für ihn steht, der ihn gleichsam über den Kampf unterweisen muss.
Ebenso, da dieses Sakrament dem Menschen die Vollkommenheit des geistigen Alters verleiht, wie oben gesagt (Artikel [2],5), wird deshalb derjenige, der zu diesem Sakrament herantritt, von einem anderen gestützt, als sei er geistig ein Schwächling und ein Kind.
Antwort auf den 1. Einwand: Obwohl derjenige, der gefirmt wird, körperlich erwachsen ist, ist er dennoch geistig noch nicht erwachsen.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl derjenige, der getauft ist, zu einem Glied der Kirche gemacht ist, ist er dennoch noch nicht als christlicher Soldat eingeschrieben. Und deshalb wird er zum Bischof gebracht, als zum Befehlshaber der Armee, von einem, der bereits als christlicher Soldat eingeschrieben ist. Denn einer, der noch nicht gefirmt ist, sollte nicht für einen anderen bei der Firmung stehen.
Antwort auf den 3. Einwand: Gemäß Kol 3 *(Gal 3,28) „gibt es in Christus Jesus weder Mann noch Frau.“ Folglich spielt es keine Rolle, ob ein Mann oder eine Frau für einen steht, der gefirmt werden soll.