II-II, q. 88 a. 7
Ob ein Gelübde durch den Empfang der heiligen Weihen und durch die Profess einer bestimmten Regel feierlich wird?
Quaestio 88 · Von den Gelübden
Einwand 1: Es scheint, dass ein Gelübde nicht durch den Empfang der heiligen Weihen und durch die Profess einer bestimmten Regel feierlich wird. Wie oben gesagt (Artikel [1]), ist ein Gelübde ein Gott gemachtes Versprechen. Nun scheinen äußere Handlungen, die zur Feierlichkeit gehören, nicht auf Gott, sondern auf Menschen gerichtet zu sein. Daher beziehen sie sich akzidentell auf Gelübde: und folglich ist eine Feierlichkeit dieser Art kein eigentlicher Umstand eines Gelübdes.
Einwand 2: Ferner scheint alles, was zur Bedingung einer Sache gehört, auf alles anwendbar zu sein, worin diese Sache gefunden wird. Nun können viele Dinge Gegenstand eines Gelübdes sein, die keine Verbindung entweder zu heiligen Weihen oder zu irgendeiner besonderen Regel haben: wie wenn ein Mann eine Wallfahrt oder etwas dergleichen gelobt. Daher gehört die Feierlichkeit, die beim Empfang der heiligen Weihen oder bei der Profess einer bestimmten Regel stattfindet, nicht zur Bedingung eines Gelübdes.
Einwand 3: Ferner scheint ein feierliches Gelübde dasselbe zu sein wie ein öffentliches Gelübde. Nun können viele andere Gelübde öffentlich abgelegt werden außer jenem, das beim Empfang heiliger Weihen oder bei der Profess einer bestimmten Regel ausgesprochen wird; welch letzteres zudem privat abgelegt werden kann. Daher sind nicht nur diese Gelübde feierlich.
Dagegen spricht, Diese Gelübde allein sind ein Hindernis für den Ehevertrag und annullieren die Ehe, wenn sie geschlossen wird, was die Wirkung eines feierlichen Gelübdes ist, wie wir weiter unten im Dritten Teil dieses Werkes darlegen werden [*XP, Quaestio [53], Artikel [2]].
Ich antworte darauf, Die Art und Weise, wie eine Sache feierlich begangen wird, hängt von ihrer Natur [conditio] ab: so begeht ein Mann es auf eine Weise feierlich, wenn er die Waffen ergreift, nämlich mit einer gewissen Entfaltung von Pferden und Waffen und einer Zusammenkunft von Soldaten, während eine Hochzeit auf eine andere Weise feierlich begangen wird, nämlich durch den Schmuck von Bräutigam und Braut und die Versammlung ihrer Verwandten. Nun ist ein Gelübde ein Gott gemachtes Versprechen: weshalb die Feierlichkeit eines Gelübdes in etwas Geistlichem besteht, das zu Gott gehört; d.h. in einer geistlichen Segnung oder Weihe, die gemäß der Einsetzung der Apostel gegeben wird, wenn ein Mann Profess ablegt, eine bestimmte Regel zu beobachten, im zweiten Grad nach dem Empfang der heiligen Weihen, wie Dionysius feststellt (Eccl. Hier. vi). Der Grund hierfür ist, dass Feierlichkeit gewöhnlich nicht angewandt wird, außer wenn sich ein Mensch gänzlich einer bestimmten Sache hingibt. Denn die hochzeitliche Feierlichkeit findet nur statt, wenn die Ehe geschlossen wird und wenn Braut und Bräutigam sich gegenseitig die Macht über ihre Körper übergeben. In gleicher Weise wird ein Gelübde feierlich begangen, wenn ein Mensch sich dem göttlichen Dienst widmet, indem er die heiligen Weihen empfängt, oder den Stand der Vollkommenheit annimmt, indem er der Welt und seinem eigenen Willen durch die Profess einer bestimmten Regel entsagt.
Antwort auf Einwand 1: Diese Art der Feierlichkeit betrifft nicht nur Menschen, sondern auch Gott, insofern sie von einer geistlichen Weihe oder Segnung begleitet wird, deren Urheber Gott ist, obwohl der Mensch der Diener ist, gemäß Num 6,27: „Sie sollen meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich werde sie segnen.“ Daher ist ein feierliches Gelübde bei Gott bindender als ein einfaches Gelübde, und wer ein feierliches Gelübde bricht, sündigt schwerer. Wenn gesagt wird, dass ein einfaches Gelübde nicht weniger bindend ist als ein feierliches Gelübde, bezieht sich dies auf die Tatsache, dass der Übertreter von beiden eine Todsünde begeht.
Antwort auf Einwand 2: Es ist nicht üblich, einzelne Handlungen feierlich zu begehen, sondern die Annahme eines neuen Standes, wie wir oben gesagt haben. Wenn daher ein Mensch einzelne Taten gelobt, wie eine Wallfahrt oder ein besonderes Fasten, ist ein solches Gelübde nicht geeignet, feierlich begangen zu werden, sondern nur ein solches wie das Gelübde, wodurch sich ein Mensch gänzlich dem göttlichen Dienst oder der göttlichen Bedienung widmet: und doch sind viele einzelne Werke unter diesem Gelübde wie unter einem Allgemeinen eingeschlossen.
Antwort auf Einwand 3: Dadurch, dass sie öffentlich ausgesprochen werden, können Gelübde eine gewisse menschliche Feierlichkeit haben, aber keine geistliche und göttliche Feierlichkeit, wie die vorgenannten Gelübde sie haben, selbst wenn sie vor wenigen Personen ausgesprochen werden. Daher unterscheidet sich die Öffentlichkeit eines Gelübdes von seiner Feierlichkeit.