II-II, q. 88 a. 1
Ob das Gelübde nur in einem Vorsatz des Willens besteht?
Quaestio 88 · Von den Gelübden
Einwand 1: Es scheint, dass ein Gelübde in nichts anderem als einem Vorsatz des Willens besteht. Nach einigen [*Wilhelm von Auxerre, Sum. Aur. III, xxviii, qu. 1; Albertus Magnus, Sent. iv, D, 38] ist „ein Gelübde die Empfängnis eines guten Vorsatzes nach einer festen Überlegung des Geistes, wodurch sich ein Mensch vor Gott verpflichtet, eine bestimmte Sache zu tun oder zu unterlassen.“ Aber die Empfängnis eines guten Vorsatzes und so weiter kann in einer bloßen Regung des Willens bestehen. Daher besteht ein Gelübde in einem bloßen Vorsatz des Willens.
Einwand 2: Ferner scheint das Wort Gelübde (votum) von „voluntas“ [Wille] abgeleitet zu sein, denn man sagt, jemand tue etwas „proprio voto“ [aus eigenem Wunsch], wenn er es freiwillig tut. Nun ist der „Vorsatz“ ein Akt des Willens, während das „Versprechen“ ein Akt der Vernunft ist. Daher besteht ein Gelübde in einem bloßen Akt des Willens.
Einwand 3: Ferner sagte unser Herr (Lk 9,62): „Keiner, der die Hand an den Pflug gelegt hat und nochmals zurückblickt, taugt für das Reich Gottes.“ Allein schon dadurch, dass ein Mensch den Vorsatz hat, Gutes zu tun, legt er die Hand an den Pflug. Folglich taugt er nicht für das Reich Gottes, wenn er zurückblickt, indem er von seinem guten Vorsatz ablässt. Daher ist ein Mensch durch einen bloßen guten Vorsatz vor Gott gebunden, auch ohne ein Versprechen abzulegen; und folglich scheint es, dass ein Gelübde in einem bloßen Vorsatz des Willens besteht.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Koh 5,3): „Wenn du Gott ein Gelübde abgelegt hast, säume nicht, es zu erfüllen; denn ein treuloses und törichtes Versprechen missfällt ihm.“ Daher bedeutet geloben versprechen, und ein Gelübde ist ein Versprechen.
Ich antworte darauf, Ein Gelübde bezeichnet eine Verpflichtung, eine bestimmte Sache zu tun oder zu unterlassen. Nun verpflichtet sich ein Mensch einem anderen gegenüber mittels eines Versprechens, welches ein Akt der Vernunft ist, welcher Kraft es zukommt, anzuordnen. Denn so wie ein Mensch durch Befehlen oder Bitten gewissermaßen anordnet, was andere für ihn tun sollen, so ordnet er durch Versprechen an, was er selbst für einen anderen tun soll. Nun kann ein Versprechen zwischen Mensch und Mensch nur in Worten oder anderen äußeren Zeichen ausgedrückt werden; wohingegen ein Versprechen an Gott durch den bloßen inneren Gedanken gemacht werden kann, da gemäß 1 Sam 16,7 „der Mensch das sieht, was vor Augen ist, der Herr aber das Herz sieht.“ Dennoch drücken wir Worte manchmal äußerlich aus, entweder um uns selbst anzuregen, wie oben in Bezug auf das Gebet gesagt wurde (Quaestio [83], Artikel [12]), oder um andere zu Zeugen zu rufen, damit man nicht nur aus Furcht vor Gott, sondern auch aus Achtung vor den Menschen davon absieht, das Gelübde zu brechen. Nun ist ein Versprechen das Ergebnis eines Vorsatzes, etwas zu tun: und ein Vorsatz setzt Überlegung voraus, da er der Akt eines überlegten Willens ist. Dementsprechend sind drei Dinge für ein Gelübde wesentlich: das erste ist die Überlegung, das zweite ist ein Vorsatz des Willens, und das dritte ist ein Versprechen, worin die Natur eines Gelübdes vollendet wird. Manchmal werden jedoch zwei weitere Dinge als eine Art Bestätigung des Gelübdes hinzugefügt, nämlich die Aussprache durch das mündliche Wort, gemäß Ps 65,13: „Ich werde dir meine Gelübde erfüllen, die meine Lippen ausgesprochen haben“; und das Zeugnis anderer. Daher sagt der Magister (Sent. iv, D, 38), dass ein Gelübde „das Bezeugen eines freiwilligen Versprechens ist und Gott gegenüber und über Dinge, die sich auf Gott beziehen, gemacht werden sollte“: obwohl sich das „Bezeugen“ streng genommen auf die innere Beteuerung beziehen kann.
Antwort auf Einwand 1: Die Empfängnis eines guten Vorsatzes wird nicht durch die Überlegung des Geistes bestätigt, es sei denn, die Überlegung führt zu einem Versprechen.
Antwort auf Einwand 2: Der Wille des Menschen bewegt die Vernunft, etwas zu versprechen, das sich auf Dinge bezieht, die seinem Willen unterworfen sind, und ein Gelübde nimmt seinen Namen vom Willen, insofern es vom Willen als erstem Beweger ausgeht.
Antwort auf Einwand 3: Wer die Hand an den Pflug legt, tut bereits etwas; während derjenige, der sich nur vornimmt, etwas zu tun, bis dahin nichts tut. Wenn er jedoch verspricht, macht er sich bereits an das Tun, obwohl er sein Versprechen noch nicht erfüllt: ebenso pflügt derjenige, der die Hand an den Pflug legt, noch nicht, dennoch streckt er seine Hand zum Zwecke des Pflügens aus.