II-II, q. 88 a. 3
Ob alle Gelübde verpflichten?
Quaestio 88 · Von den Gelübden
Einwand 1: Es scheint, dass nicht alle Gelübde verpflichten. Denn der Mensch benötigt Dinge, die von einem anderen getan werden, mehr als Gott, da Er unserer Güter nicht bedarf (Ps 15,2). Nun ist gemäß der Vorschrift menschlicher Gesetze [*Dig. L. xii, de pollicitat., i] ein einfaches Versprechen, das einem Menschen gemacht wird, nicht bindend; und dies scheint wegen der Wandelbarkeit des menschlichen Willens vorgeschrieben zu sein. Viel weniger bindend ist daher ein einfaches Versprechen, das Gott gemacht wird, welches wir ein Gelübde nennen.
Einwand 2: Ferner ist niemand verpflichtet, das Unmögliche zu tun. Nun wird manchmal das, was ein Mensch gelobt hat, für ihn unmöglich, entweder weil es von der Entscheidung eines anderen abhängt, wie wenn zum Beispiel ein Mann gelobt, in ein Kloster einzutreten, dessen Mönche sich weigern, ihn aufzunehmen: oder aufgrund eines auftretenden Mangels, zum Beispiel wenn eine Frau Jungfräulichkeit gelobt und danach entjungfert wird; oder wenn ein Mann gelobt, eine Geldsumme zu geben, und sie danach verliert. Daher ist ein Gelübde nicht immer bindend.
Einwand 3: Ferner, wenn ein Mensch verpflichtet ist, etwas zu zahlen, muss er dies sofort tun. Aber ein Mensch ist nicht verpflichtet, sein Gelübde sofort zu erfüllen, besonders wenn es unter einer Bedingung abgelegt wurde, die in der Zukunft erfüllt werden soll. Daher ist ein Gelübde nicht immer bindend.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Koh 5,3.4): „Was immer du gelobt hast, bezahle es; und es ist viel besser, nicht zu geloben, als nach einem Gelübde die versprochenen Dinge nicht zu erfüllen.“
Ich antworte darauf, Damit jemand als treu angesehen wird, muss er seine Versprechen halten. Daher nimmt nach Augustinus [Ep. xxxii, 2: De Mendac. xx] der Glaube (fides) seinen Namen „davon, dass die Tat eines Mannes mit seinem Wort übereinstimmt“ ['Fides . . . fiunt dicta' Cicero gibt dieselbe Etymologie (De Offic. i, 7)]. Nun muss der Mensch Gott vor allem treu sein, sowohl wegen der Herrschaft Gottes als auch wegen der Gunsterweise, die er von Gott empfangen hat. Daher ist der Mensch vor allem verpflichtet, die Gelübde zu erfüllen, die er Gott gemacht hat, da dies Teil der Treue ist, die er Gott schuldet. Andererseits ist das Brechen eines Gelübdes eine Art von Untreue. Weshalb Salomo den Grund angibt, warum Gelübde Gott bezahlt werden sollten, weil „ein treuloses ... Versprechen Ihm missfällt“ [*Koh 5,3].
Antwort auf Einwand 1: Die Ehrlichkeit verlangt, dass ein Mensch jedes Versprechen hält, das er einem anderen Menschen macht, und diese Verpflichtung gründet auf dem natürlichen Gesetz. Aber damit ein Mensch durch ein Versprechen, das er gemacht hat, unter einer zivilrechtlichen Verpflichtung steht, sind andere Bedingungen erforderlich. Und obwohl Gott unserer Güter nicht bedarf, stehen wir unter einer sehr großen Verpflichtung Ihm gegenüber: so dass ein Ihm gemachtes Gelübde höchst bindend ist.
Antwort auf Einwand 2: Wenn das, was ein Mensch gelobt hat, für ihn durch irgendeine Ursache unmöglich wird, muss er tun, was er kann, so dass er zumindest einen Willen hat, der bereit ist zu tun, was er kann. Wenn also ein Mann gelobt hat, in ein Kloster einzutreten, muss er sich nach besten Kräften bemühen, dort aufgenommen zu werden. Und wenn seine Absicht hauptsächlich war, sich zum Eintritt in das Ordensleben zu verpflichten, so dass er infolgedessen diese besondere Form des Ordenslebens oder diesen Ort wählte, weil er ihm am angenehmsten war, ist er verpflichtet, sollte er dort nicht aufgenommen werden können, anderswo in das Ordensleben einzutreten. Wenn aber seine Hauptabsicht ist, sich an diese besondere Art des Ordenslebens oder an diesen besonderen Ort zu binden, weil das eine oder das andere ihm auf besondere Weise gefällt, ist er nicht verpflichtet, in ein anderes Ordenshaus einzutreten, wenn sie nicht gewillt sind, ihn in dieses besondere aufzunehmen. Andererseits, wenn er durch eigene Schuld unfähig gemacht wird, sein Gelübde zu erfüllen, ist er darüber hinaus verpflichtet, Buße für seine vergangene Schuld zu tun: so ist eine Frau, wenn sie Jungfräulichkeit gelobt hat und danach geschändet wird, verpflichtet, nicht nur das zu beachten, was in ihrer Macht steht, nämlich ewige Enthaltsamkeit, sondern auch das zu bereuen, was sie durch Sündigen verloren hat.
Antwort auf Einwand 3: Die Verpflichtung eines Gelübdes wird durch unseren eigenen Willen und unsere Absicht verursacht, weshalb geschrieben steht (Dtn 23,23): „Das, was einmal über deine Lippen gegangen ist, sollst du beachten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen hast und mit deinem eigenen Willen und mit deinem eigenen Mund gesprochen hast.“ Wenn es daher beim Ablegen eines Gelübdes die Absicht und der Wille ist, sich zu binden, es sofort zu erfüllen, ist man verpflichtet, es unverzüglich zu erfüllen. Wenn man aber beabsichtigt, es zu einer bestimmten Zeit oder unter einer bestimmten Bedingung zu erfüllen, ist man nicht zur sofortigen Erfüllung verpflichtet. Und doch sollte man nicht länger zögern, als man beabsichtigte, sich zu binden, denn es steht geschrieben (Dtn 23,21): „Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde gemacht hast, sollst du nicht zögern, es zu bezahlen: denn der Herr, dein Gott, wird es fordern; und wenn du zögerst, wird es dir als Sünde angerechnet werden.“