II-II, q. 88 a. 10
Ob Gelübde eine Dispens zulassen?
Quaestio 88 · Von den Gelübden
Einwand 1: Es scheint, dass Gelübde keiner Dispens unterliegen. Es ist weniger, ein Gelübde umgewandelt zu bekommen, als vom Halten desselben dispensiert zu werden. Aber ein Gelübde kann nicht umgewandelt werden, gemäß Lev 27,9.10: „Ein Tier, das dem Herrn geopfert werden kann, wenn jemand es gelobt, soll heilig sein und kann nicht geändert werden, weder ein besseres gegen ein schlechteres, noch ein schlechteres gegen ein besseres.“ Viel weniger lassen daher Gelübde eine Dispens zu.
Einwand 2: Ferner kann kein Mensch eine Dispens in Angelegenheiten gewähren, die das natürliche Gesetz und die göttlichen Gebote betreffen, besonders jene der Ersten Tafel, da diese direkt auf die Liebe Gottes zielen, welche das letzte Ziel der Gebote ist. Nun ist die Erfüllung eines Gelübdes eine Angelegenheit des natürlichen Gesetzes und wird durch das göttliche Gesetz geboten, wie oben gezeigt (Artikel [3]), und gehört zu den Geboten der Ersten Tafel, da es ein Akt der Religion ist. Daher lassen Gelübde keine Dispens zu.
Einwand 3: Ferner gründet die Verpflichtung eines Gelübdes auf der Treue, die ein Mensch Gott schuldet, wie oben gesagt (Artikel [3]). Aber kein Mensch kann in einer solchen Angelegenheit wie dieser dispensieren. Daher kann auch niemand eine Dispens von einem Gelübde gewähren.
Dagegen spricht, Das, was aus dem gemeinsamen Willen vieler hervorgeht, hat scheinbar größere Stabilität als das, was aus dem individuellen Willen einer einzelnen Person hervorgeht. Nun lässt das Gesetz, das seine Kraft aus dem gemeinsamen Willen bezieht, eine Dispens durch einen Menschen zu. Daher scheint es, dass auch Gelübde eine Dispens durch einen Menschen zulassen.
Ich antworte darauf, Die Dispens von einem Gelübde ist im gleichen Sinne zu verstehen wie eine Dispens, die bei der Befolgung eines Gesetzes gegeben wird, weil, wie oben gesagt (FS, Quaestio [96], Artikel [6]; FS, Quaestio [97], Artikel [4]), ein Gesetz mit Blick auf das gemacht wird, was in der Mehrzahl der Fälle gut ist. Da dies aber in gewissen Fällen nicht gut ist, besteht die Notwendigkeit, dass jemand entscheidet, dass in jenem besonderen Fall das Gesetz nicht zu befolgen ist. Dies heißt eigentlich, im Gesetz zu dispensieren: denn eine Dispens scheint eine angemessene Verteilung oder Anwendung einer gemeinsamen Sache auf jene zu bezeichnen, die unter ihr enthalten sind, auf die gleiche Weise, wie eine Person gesagt wird, Nahrung an einen Haushalt zu dispensieren (auszuteilen).
In gleicher Weise macht eine Person, die ein Gelübde ablegt, gewissermaßen ein Gesetz für sich selbst und bindet sich, etwas zu tun, was an sich und in der Mehrzahl der Fälle ein Gut ist. Aber es kann geschehen, dass dies in einem besonderen Fall einfach böse oder nutzlos oder ein Hindernis für ein größeres Gut ist: und dies ist dem wesentlich entgegengesetzt, was die Materie eines Gelübdes ist, wie aus dem klar ist, was oben gesagt wurde (Artikel [2]). Daher ist es in einem solchen Fall notwendig zu entscheiden, dass das Gelübde nicht zu befolgen ist. Und wenn absolut entschieden wird, dass ein bestimmtes Gelübde nicht zu befolgen ist, wird dies eine „Dispens“ von jenem Gelübde genannt; wenn aber eine andere Verpflichtung anstelle jener auferlegt wird, die hätte befolgt werden sollen, wird das Gelübde als „umgewandelt“ bezeichnet. Daher ist es weniger, ein Gelübde umzuwandeln, als von einem Gelübde zu dispensieren: beides liegt jedoch in der Macht der Kirche.
Antwort auf Einwand 1: Ein Tier, das rechtmäßig geopfert werden konnte, wurde von dem Moment an als heilig erachtet, da es Gegenstand eines Gelübdes war, da es gewissermaßen dem Kult Gottes gewidmet war: und aus diesem Grund konnte es nicht geändert werden: ebenso darf man auch jetzt nicht das, was man gelobt hat, gegen etwas Besseres oder Schlechteres austauschen, wenn es bereits geweiht ist, z.B. ein Kelch oder ein Haus. Andererseits konnte und musste ein Tier, das nicht geopfert werden konnte, weil es nicht die rechtmäßige Materie eines Opfers war, zurückgekauft werden, wie das Gesetz verlangt. Ebenso können Gelübde jetzt umgewandelt werden, wenn keine Weihe dazwischengetreten ist.
Antwort auf Einwand 2: So wie der Mensch durch natürliches Gesetz und göttliches Gebot verpflichtet ist, sein Gelübde zu erfüllen, so ist er auch unter denselben Titeln verpflichtet, dem Gesetz oder den Befehlen seiner Oberen zu gehorchen. Und doch, wenn er davon dispensiert wird, ein menschliches Gesetz zu halten, beinhaltet dies keinen Ungehorsam gegen jenes menschliche Gesetz, denn dies wäre gegen das natürliche Gesetz und das göttliche Gebot; sondern es läuft darauf hinaus, dass das, was Gesetz war, in diesem besonderen Fall kein Gesetz ist. Ebenso, wenn ein Oberer eine Dispens gewährt, ist das, was unter einem Gelübde enthalten war, durch seine Autorität nicht mehr so enthalten, insofern er entscheidet, dass in diesem Fall eine solche Sache keine passende Materie für ein Gelübde ist. Folglich, wenn ein kirchlicher Oberer jemanden von einem Gelübde dispensiert, dispensiert er ihn nicht davon, ein Gebot des natürlichen oder des göttlichen Gesetzes zu halten, sondern er fällt eine Entscheidung über eine Angelegenheit, zu der sich ein Mensch aus eigenem Antrieb gebunden hatte und von der er unfähig war, jeden Umstand zu bedenken.
Antwort auf Einwand 3: Die Treue, die wir Gott schulden, verlangt nicht, dass wir das erfüllen, was zu geloben falsch oder nutzlos wäre, oder was ein Hindernis für das größere Gut wäre, zu dem die Dispens von jenem Gelübde führen würde. Daher ist die Dispens von einem Gelübde nicht gegen die Gott geschuldete Treue.