II-II, q. 88 a. 5
Ob das Gelübde ein Akt der Latrie oder der Religion ist?
Quaestio 88 · Von den Gelübden
Einwand 1: Es scheint, dass ein Gelübde kein Akt der Latrie oder der Religion ist. Jeder Akt der Tugend ist Materie für ein Gelübde. Nun scheint es zur selben Tugend zu gehören, eine Sache zu versprechen und sie zu tun. Daher gehört ein Gelübde zu jeder Tugend und nicht speziell zur Religion.
Einwand 2: Ferner gehört es nach Cicero (De Invent. ii, 53) zur Religion, Gott Kult und zeremonielle Riten darzubringen. Aber wer ein Gelübde ablegt, bringt Gott noch nichts dar, sondern verspricht es nur. Daher ist ein Gelübde kein Akt der Religion.
Einwand 3: Ferner sollte religiöser Kult niemandem außer Gott dargebracht werden. Aber ein Gelübde wird nicht nur Gott gemacht, sondern auch den Heiligen und den eigenen Oberen, denen Ordensleute Gehorsam geloben, wenn sie ihre Profess ablegen. Daher ist ein Gelübde kein Akt der Religion.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Jes 19,21): „(Die Ägypter) werden Ihn mit Schlachtopfern und Gaben verehren und sie werden dem Herrn Gelübde ablegen und sie erfüllen.“ Nun ist die Verehrung Gottes eigentlich der Akt der Religion oder Latrie. Daher ist ein Gelübde ein Akt der Latrie oder Religion.
Ich antworte darauf, Wie oben gesagt (Quaestio [81], Artikel [1], ad 1), gehört jeder Akt der Tugend zur Religion oder Latrie auf dem Weg des Befehls, insofern er auf die Ehrfurcht vor Gott gerichtet ist, welche das eigentliche Ziel der Latrie ist. Nun gehört die Ausrichtung anderer Handlungen auf ihr Ziel zur befehlenden Tugend, nicht zu jenen, die befohlen werden. Daher ist die Ausrichtung der Akte irgendeiner Tugend auf den Dienst Gottes der eigentliche Akt der Latrie.
Nun ist aus dem, was oben gesagt wurde (Artikel [1], 2), ersichtlich, dass ein Gelübde ein Gott gemachtes Versprechen ist und dass ein Versprechen nichts anderes ist als eine Ausrichtung der versprochenen Sache auf die Person, der das Versprechen gemacht wird. Daher ist ein Gelübde eine Ausrichtung der gelobten Sache auf den Kult oder Dienst Gottes. Und so ist klar, dass ein Gelübde abzulegen eigentlich ein Akt der Latrie oder Religion ist.
Antwort auf Einwand 1: Die Materie eines Gelübdes ist manchmal der Akt einer anderen Tugend, wie zum Beispiel das Fasten zu halten oder Enthaltsamkeit zu üben; während es manchmal ein Akt der Religion ist, wie ein Opfer darzubringen oder zu beten. Aber eines von beiden Gott zu versprechen, gehört zur Religion, aus dem oben genannten Grund. Daher ist es offensichtlich, dass einige Gelübde zur Religion gehören allein aufgrund des Gott gemachten Versprechens, welches das Wesen eines Gelübdes ist, während andere dazu gehören auch aufgrund der versprochenen Sache, welche die Materie des Gelübdes ist.
Antwort auf Einwand 2: Wer etwas verspricht, gibt es bereits, insofern er sich verpflichtet, es zu geben: so wie eine Sache als gemacht gilt, wenn ihre Ursache gemacht ist, weil die Wirkung virtuell in ihrer Ursache enthalten ist. Deshalb danken wir nicht nur einem Geber, sondern auch einem, der zu geben verspricht.
Antwort auf Einwand 3: Ein Gelübde wird Gott allein gemacht, wohingegen ein Versprechen auch einem Menschen gemacht werden kann: und eben dieses Versprechen des Guten, das einem Menschen gemacht wird, kann die Materie eines Gelübdes sein, und zwar insofern es ein tugendhafter Akt ist. So sind Gelübde zu verstehen, wodurch wir den Heiligen oder den eigenen Oberen etwas geloben: so dass das den Heiligen oder den eigenen Oberen gemachte Versprechen die Materie des Gelübdes ist, insofern man Gott gelobt, zu erfüllen, was man den Heiligen oder den eigenen Oberen versprochen hat.