II-II, q. 24 a. 1
Ob der Wille das Subjekt der Liebe ist?
Quaestio 24 · Vom Subjekt der Liebe
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nicht das Subjekt der Liebe ist. Denn die Liebe ist eine Art des Liebens. Nun befindet sich nach dem Philosophen (Topik ii, 3) die Liebe im begehrenden Teil. Daher ist die Liebe (Caritas) auch im Begehrungsvermögen und nicht im Willen.
Einwand 2: Ferner ist die Liebe die vornehmste der Tugenden, wie oben dargelegt wurde (Frage [23], Artikel [6]). Das Subjekt der Tugend ist aber die Vernunft. Daher scheint es, dass die Liebe in der Vernunft ist und nicht im Willen.
Einwand 3: Ferner erstreckt sich die Liebe auf alle menschlichen Handlungen, gemäß 1 Kor 16,14: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Das Prinzip der menschlichen Handlungen ist nun der freie Wille. Daher scheint es, dass die Liebe hauptsächlich im freien Willen als ihrem Subjekt ist und nicht im Willen.
Dagegen spricht, dass das Objekt der Liebe das Gute ist, welches auch das Objekt des Willens ist. Daher ist die Liebe im Willen als ihrem Subjekt.
Ich antworte darauf, dass, wie im ersten Teil (FP, Frage [80], Artikel [2]) dargelegt wurde, das Strebevermögen zweifach ist, nämlich das sinnliche und das geistige, welches Wille genannt wird. Das Objekt beider ist das Gute, jedoch auf verschiedene Weise: Denn das Objekt des sinnlichen Strebevermögens ist ein durch den Sinn aufgefasstes Gut, wohingegen das Objekt des geistigen Strebevermögens oder Willens das Gute unter dem allgemeinen Aspekt des Guten ist, so wie es vom Intellekt aufgefasst werden kann. Nun ist das Objekt der Liebe kein sinnliches Gut, sondern das göttliche Gut, welches allein durch den Intellekt erkannt wird. Daher ist das Subjekt der Liebe nicht das sinnliche, sondern das geistige Strebevermögen, d. h. der Wille.
Antwort auf Einwand 1: Das Begehrungsvermögen ist ein Teil des sinnlichen, nicht des geistigen Strebevermögens, wie im ersten Teil (FP, Frage [81], Artikel [2]) bewiesen wurde: Daher ist die Liebe, die im Begehrungsvermögen ist, die Liebe zum sinnlichen Gut; auch kann das Begehrungsvermögen nicht zum göttlichen Gut gelangen, welches ein intelligibles Gut ist; dies kann allein der Wille. Folglich kann das Begehrungsvermögen nicht das Subjekt der Liebe sein.
Antwort auf Einwand 2: Nach dem Philosophen (De Anima iii, 9) ist auch der Wille in der Vernunft: Daher ist die Liebe nicht von der Vernunft ausgeschlossen, indem sie im Willen ist. Doch wird die Liebe nicht durch die Vernunft geregelt, wie die menschlichen Tugenden, sondern durch Gottes Weisheit, und sie übersteigt die Regel der menschlichen Vernunft, gemäß Eph 3,19: „Die Liebe Christi, die alle Erkenntnis übersteigt.“ Daher ist sie nicht in der Vernunft, weder als ihrem Subjekt, wie es die Klugheit ist, noch als ihrer Regel, wie es Gerechtigkeit und Mäßigung sind, sondern nur durch eine gewisse Verwandtschaft des Willens zur Vernunft.
Antwort auf Einwand 3: Wie im ersten Teil (FP, Frage [83], Artikel [4]) dargelegt wurde, ist der freie Wille keine vom Willen verschiedene Kraft. Doch ist die Liebe nicht im Willen, insofern er als freier Wille betrachtet wird, dessen Akt das Wählen ist. Denn die Wahl bezieht sich auf Dinge, die auf das Ziel hingeordnet sind, wohingegen der Wille sich auf das Ziel selbst bezieht (Ethik iii, 2). Daher sollte die Liebe, deren Objekt das letzte Ziel ist, eher als im Willen residierend beschrieben werden denn im freien Willen.