II-II, q. 19 a. 6
Ob die knechtische Furcht mit der Liebe (Caritas) bestehen bleibt?
Quaestio 19 · Von der Gabe der Furcht
Einwand 1: Es scheint, dass die knechtische Furcht nicht mit der Liebe bestehen bleibt. Denn Augustinus sagt (In prim. canon. Joan. Tract. ix), dass „wenn die Liebe Wohnung nimmt, sie die Furcht vertreibt, die ihr einen Platz bereitet hatte.“
Einwand 2: Ferner: „Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist“ (Röm. 5,5). Nun ist „wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit“ (2 Kor. 3,17). Da also Freiheit die Knechtschaft ausschließt, scheint es, dass die knechtische Furcht vertrieben wird, wenn die Liebe kommt.
Einwand 3: Ferner wird die knechtische Furcht durch Selbstliebe verursacht, insofern Strafe das eigene Gut vermindert. Nun vertreibt die Liebe Gottes die Selbstliebe, denn sie lässt uns uns selbst verachten: so bezeugt Augustinus (De Civ. Dei xiv, 28), dass „die Liebe Gottes bis zur Verachtung seiner selbst die Stadt Gottes erbaut.“ Daher scheint es, dass die knechtische Furcht ausgetrieben wird, wenn die Liebe kommt.
Dagegen spricht: Die knechtische Furcht ist eine Gabe des Heiligen Geistes, wie oben festgestellt (Artikel [4]). Nun werden die Gaben des Heiligen Geistes nicht durch die Ankunft der Liebe verwirkt, durch die der Heilige Geist in uns wohnt. Daher wird die knechtische Furcht nicht ausgetrieben, wenn die Liebe kommt.
Ich antworte darauf, dass die knechtische Furcht aus der Selbstliebe hervorgeht, weil sie Furcht vor Strafe ist, die dem eigenen Gut abträglich ist. Daher ist die Furcht vor Strafe mit der Liebe vereinbar, auf dieselbe Weise wie die Selbstliebe es ist: weil es auf dasselbe hinausläuft, dass ein Mensch sein eigenes Gut liebt und dass er fürchtet, dessen beraubt zu werden.
Nun kann die Selbstliebe in einer dreifachen Beziehung zur Caritas stehen. Auf eine Weise ist sie der Caritas entgegengesetzt, wenn ein Mensch sein Ziel in die Liebe zu seinem eigenen Gut setzt. Auf eine andere Weise ist sie in der Caritas eingeschlossen, wenn ein Mensch sich selbst um Gottes willen und in Gott liebt. Auf eine dritte Weise ist sie zwar von der Caritas verschieden, aber ihr nicht entgegengesetzt, wie wenn ein Mensch sich selbst unter dem Gesichtspunkt seines eigenen Gutes liebt, jedoch nicht so, dass er sein Ziel in dieses sein eigenes Gut setzt: so wie man eine andere besondere Liebe für seinen Nächsten haben kann, neben der Liebe der Caritas, die auf Gott gegründet ist, wenn wir ihn aufgrund von Nützlichkeit, Blutsverwandtschaft oder einer anderen menschlichen Erwägung lieben, die jedoch auf die Caritas beziehbar ist.
Dementsprechend ist die Furcht vor Strafe auf eine Weise in der Caritas eingeschlossen, weil die Trennung von Gott eine Strafe ist, welche die Caritas überaus meidet; so dass dies zur keuschen Furcht gehört. Auf eine andere Weise ist sie der Caritas entgegengesetzt, wenn ein Mensch vor der Strafe zurückschreckt, die seinem natürlichen Gut entgegengesetzt ist, als sei sie das Hauptübel im Gegensatz zu dem Gut, das er als Ziel liebt; und auf diese Weise ist die Furcht vor Strafe nicht mit der Caritas vereinbar. Auf eine andere Weise ist die Furcht vor Strafe tatsächlich substanziell verschieden von der keuschen Furcht, wenn nämlich ein Mensch ein Strafübel fürchtet, nicht weil es ihn von Gott trennt, sondern weil es seinem eigenen Gut schädlich ist, und er dennoch sein Ziel nicht in dieses Gut setzt, so dass er auch dieses Übel nicht als das Hauptübel fürchtet. Solche Furcht vor Strafe ist mit der Caritas vereinbar; aber sie wird nicht knechtisch genannt, außer wenn die Strafe als ein Hauptübel gefürchtet wird, wie oben erklärt (Artikel [2],4). Daher bleibt die Furcht, als knechtisch betrachtet, nicht mit der Liebe bestehen, aber die Substanz der knechtischen Furcht kann mit der Liebe bestehen, so wie auch die Selbstliebe mit der Liebe bestehen kann.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus spricht von der Furcht, als knechtisch betrachtet: und dies ist der Sinn der beiden anderen Einwände.