II-II, q. 154 a. 4
Ob in Berührungen und Küssen eine Todsünde liegen kann?
Quaestio 154 · Von den Teilen der Wollust
Einwand 1: Es scheint, dass in Berührungen und Küssen keine Todsünde liegt. Denn der Apostel sagt (Eph 5,3): „Unzucht aber und alle Unreinheit oder Habsucht soll nicht einmal bei euch genannt werden, wie es Heiligen geziemt“, dann fügt er hinzu: „oder Schändlichkeit“ (was eine Glosse auf „Küssen und Liebkosen“ bezieht), „oder albernes Geschwätz“ (wie „weiche Reden“), „oder Witzelei“ (was „Narren Genialität nennen – d.h. Scherzhaftigkeit“), und danach fährt er fort (Eph 5,5): „Denn das sollt ihr wissen und verstehen, dass kein Unzüchtiger oder Unreiner oder Habsüchtiger (was Götzendienst ist) ein Erbe hat im Reich Christi und Gottes“, wobei er Schändlichkeit nicht weiter erwähnt, ebenso wenig wie albernes Geschwätz oder Witzelei. Also sind diese keine Todsünden.
Einwand 2: Ferner wird festgestellt, dass Unzucht eine Todsünde ist, da sie dem Gut der Zeugung und Erziehung des zukünftigen Kindes abträglich ist. Aber diese werden durch Küsse und Berührungen oder Liebkosungen nicht beeinträchtigt. Also liegt darin keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner können Dinge, die an sich Todsünden sind, niemals gute Handlungen sein. Doch können Küsse, Berührungen und dergleichen manchmal ohne Sünde geschehen. Also sind sie an sich keine Todsünden.
Dagegen spricht, dass ein lüsterner Blick weniger ist als eine Berührung, eine Liebkosung oder ein Kuss. Aber gemäß Mt 5,28 hat „wer eine Frau ansieht, um sie zu begehren, schon Ehebruch mit ihr begangen in seinem Herzen“. Viel mehr also sind lüsterne Küsse und andere derartige Dinge Todsünden.
Ferner sagt Cyprian (Ad Pompon, de Virgin., Ep. 62): „Durch ihren bloßen Verkehr, ihre Liebkosungen, ihre Gespräche, ihre Umarmungen bekennen jene, die in einem Schlaf verbunden sind, der weder Ehre noch Scham kennt, ihre Schande und ihr Verbrechen.“ Also macht sich ein Mensch, indem er diese Dinge tut, eines Verbrechens schuldig, das heißt, einer Todsünde.
Ich antworte darauf, dass eine Sache auf zwei Weisen eine Todsünde genannt wird. Erstens aufgrund ihrer Spezies, und auf diese Weise impliziert ein Kuss, eine Liebkosung oder Berührung nicht ihrer Natur nach eine Todsünde, denn es ist möglich, solche Dinge ohne lüsternes Vergnügen zu tun, sei es als Sitte des Landes oder aufgrund irgendeiner Verpflichtung oder eines vernünftigen Grundes. Zweitens wird eine Sache eine Todsünde genannt aufgrund ihrer Ursache: so sündigt derjenige, der ein Almosen gibt, um jemanden zur Häresie zu verleiten, tödlich aufgrund seiner verdorbenen Absicht. Nun wurde oben gesagt (I-II, Q. 74, Art. 8), dass es eine Todsünde ist, nicht nur dem Akt zuzustimmen, sondern auch der Delektation einer Todsünde. Da also Unzucht eine Todsünde ist, und viel mehr noch die anderen Arten der Unkeuschheit, folgt daraus, dass bei derartigen Sünden nicht nur die Zustimmung zum Akt, sondern auch die Zustimmung zum Vergnügen eine Todsünde ist. Folglich, wenn diese Küsse und Liebkosungen um dieser Delektation willen geschehen, folgt daraus, dass sie Todsünden sind, und nur auf diese Weise werden sie unkeusch genannt. Daher sind sie, insofern sie unkeusch sind, Todsünden.
Antwort auf Einwand 1: Der Apostel erwähnt diese drei nicht weiter, weil sie nicht sündhaft sind, außer wenn sie auf jene gerichtet sind, die er zuvor erwähnt hatte.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl Küsse und Berührungen nicht ihrer Natur nach das Gut der menschlichen Nachkommenschaft hindern, gehen sie aus der Unkeuschheit hervor, welche die Quelle dieses Hindernisses ist: und aus diesem Grund sind sie todsündhaft.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument beweist, dass solche Dinge nicht ihrer Spezies nach Todsünden sind.