II-II, q. 154 a. 11
Ob das widernatürliche Laster eine Art der Unkeuschheit ist?
Quaestio 154 · Von den Teilen der Wollust
Einwand 1: Es scheint, dass das widernatürliche Laster keine Art der Unkeuschheit ist. Denn in der oben gegebenen Aufzählung (Art. 1, Einwand 1) wird das Laster wider die Natur nicht erwähnt. Also ist es keine Art der Unkeuschheit.
Einwand 2: Ferner ist Unkeuschheit der Tugend entgegengesetzt; und so ist sie unter dem Laster begriffen. Aber das widernatürliche Laster ist nicht unter dem Laster begriffen, sondern unter der Bestialität, gemäß dem Philosophen (Ethik VII, 5). Also ist das widernatürliche Laster keine Art der Unkeuschheit.
Einwand 3: Ferner betrifft Unkeuschheit Akte, die auf die menschliche Zeugung ausgerichtet sind, wie oben gesagt (Q. 153, Art. 2): Wohingegen das widernatürliche Laster Akte betrifft, aus denen keine Zeugung folgen kann. Also ist das widernatürliche Laster keine Art der Unkeuschheit.
Dagegen spricht, dass es zusammen mit den anderen Arten der Unkeuschheit gerechnet wird (2 Kor 12,21), wo wir lesen: „Und nicht Buße getan haben über die Unreinheit und Unzucht und Ausschweifung“, wo eine Glosse sagt: „Ausschweifung, d.h. widernatürliche Unkeuschheit.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Art. 6, 9), wo immer eine spezielle Art von Deformität auftritt, wodurch der geschlechtliche Akt unziemlich gemacht wird, es eine bestimmte Art der Unkeuschheit gibt. Dies kann auf zwei Weisen geschehen: Erstens, indem es der rechten Vernunft entgegensteht, und dies ist allen unkeuschen Lastern gemeinsam; zweitens, weil es zusätzlich der natürlichen Ordnung des geschlechtlichen Aktes, wie er dem Menschengeschlecht ziemt, entgegensteht: und dies wird das „widernatürliche Laster“ genannt. Dies kann auf mehrere Weisen geschehen. Erstens, indem man Befleckung herbeiführt, ohne irgendeine Begattung, um des geschlechtlichen Vergnügens willen: dies gehört zur Sünde der „Unreinheit“, die manche „Weichlichkeit“ nennen. Zweitens durch Begattung mit einem Ding von ungebührender Spezies, und dies wird „Bestialität“ genannt. Drittens durch Begattung mit einem ungebührenden Geschlecht, männlich mit männlich oder weiblich mit weiblich, wie der Apostel feststellt (Röm 1,27): und dies wird das „Laster der Sodomie“ genannt. Viertens, indem man nicht die natürliche Art der Begattung einhält, entweder was ungebührende Mittel betrifft oder was andere monströse und bestialische Arten der Begattung betrifft.
Antwort auf Einwand 1: Dort zählten wir die Arten der Unkeuschheit auf, die nicht gegen die menschliche Natur sind: weshalb das widernatürliche Laster ausgelassen wurde.
Antwort auf Einwand 2: Bestialität unterscheidet sich vom Laster, denn letzteres ist der menschlichen Tugend durch einen gewissen Exzess in derselben Materie wie die Tugend entgegengesetzt und ist daher auf dieselbe Gattung zurückführbar.
Antwort auf Einwand 3: Der unkeusche Mensch beabsichtigt nicht die menschliche Zeugung, sondern geschlechtliche Vergnügungen. Es ist möglich, diese ohne jene Akte zu haben, aus denen menschliche Zeugung folgt: und es ist das, was im widernatürlichen Laster gesucht wird.