II-II, q. 154 a. 10
Ob das Sakrileg eine Art der Unkeuschheit sein kann?
Quaestio 154 · Von den Teilen der Wollust
Einwand 1: Es scheint, dass das Sakrileg keine Art der Unkeuschheit sein kann. Denn dieselbe Spezies ist nicht unter verschiedenen Gattungen enthalten, die einander nicht untergeordnet sind. Nun ist das Sakrileg eine Art der Irreligiosität, wie oben gesagt (Q. 99, Art. 2). Also kann das Sakrileg nicht als eine Art der Unkeuschheit gerechnet werden.
Einwand 2: Ferner platzieren die Dekretalen (36, qu. 1) das Sakrileg nicht unter anderen Sünden, die als Arten der Unkeuschheit gerechnet werden. Daher scheint es keine Art der Unkeuschheit zu sein.
Einwand 3: Ferner kann etwas, das einer heiligen Sache abträglich ist, sowohl durch andere Arten von Lastern als auch durch Unkeuschheit getan werden. Aber das Sakrileg wird nicht als eine Art der Völlerei oder irgendeines anderen ähnlichen Lasters gerechnet. Also sollte es auch nicht als eine Art der Unkeuschheit gerechnet werden.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Civ. Dei XV, 16), dass „wenn es böse ist, durch Habsucht über seine irdischen Grenzen hinauszugehen, wie viel böser ist es, durch geschlechtliche Lust die Grenzen der Sitten zu überschreiten!“ Nun ist es eine Sünde des Sakrilegs, in heiligen Angelegenheiten über seine irdischen Grenzen hinauszugehen. Also ist es ebenfalls eine Sünde des Sakrilegs, die Grenzen der Sitten durch geschlechtliches Verlangen in heiligen Angelegenheiten umzustoßen. Aber geschlechtliches Verlangen gehört zur Unkeuschheit. Also ist das Sakrileg eine Art der Unkeuschheit.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (I-II, Q. 18, Art. 6, 7), der Akt einer Tugend oder eines Lasters, der auf das Ziel einer anderen Tugend oder eines anderen Lasters ausgerichtet ist, dessen Spezies annimmt: so geht Diebstahl, der um des Ehebruchs willen begangen wird, in die Spezies des Ehebruchs über. Nun ist es offensichtlich, dass, wie Augustinus feststellt (De Virgin. 8), die Einhaltung der Keuschheit, indem sie auf die Verehrung Gottes ausgerichtet wird, ein Akt der Religion wird, wie im Falle jener, die Keuschheit geloben und halten. Weshalb es offenkundig ist, dass auch die Unkeuschheit, indem sie etwas verletzt, das zur Verehrung Gottes gehört, zur Spezies des Sakrilegs gehört: und auf diese Weise kann das Sakrileg als eine Art der Unkeuschheit angesehen werden.
Antwort auf Einwand 1: Unkeuschheit wird, indem sie auf ein anderes Laster als ihr Ziel ausgerichtet wird, eine Art jenes Lasters: und so kann eine Art der Unkeuschheit auch eine Art der Irreligiosität sein, als einer höheren Gattung.
Antwort auf Einwand 2: Die genannte Aufzählung schließt jene Sünden ein, die ihrer Natur nach Arten der Unkeuschheit sind: wohingegen das Sakrileg eine Art der Unkeuschheit ist, insofern es auf ein anderes Laster als sein Ziel ausgerichtet ist, und mit den verschiedenen Arten der Unkeuschheit zusammenfallen kann. Denn unerlaubter Verkehr zwischen Personen, die gegenseitig durch geistliche Verwandtschaft verbunden sind, ist ein Sakrileg nach der Art der Blutschande. Verkehr mit einer Gott geweihten Jungfrau ist, insofern sie die Braut Christi ist, Sakrileg, das dem Ehebruch ähnelt. Wenn das Mädchen unter der Autorität ihres Vaters steht, wird es geistliche Schändung sein; und wenn Gewalt angewendet wird, wird es geistlicher Raub sein, welche Art von Raub sogar das Zivilrecht strenger bestraft als andere. So sagt Kaiser Justinian: „Wenn irgendein Mann es wagt, ich will nicht sagen zu rauben, sondern auch nur eine geweihte Jungfrau im Hinblick auf die Ehe zu versuchen, soll er der Todesstrafe unterliegen.“
Antwort auf Einwand 3: Sakrileg wird an einer geweihten Sache begangen. Nun ist eine geweihte Sache entweder eine geweihte Person, die für geschlechtlichen Verkehr begehrt wird, und so ist es eine Art der Unkeuschheit, oder sie wird für den Besitz begehrt, und so ist es eine Art der Ungerechtigkeit. Sakrileg kann auch unter den Hauptpunkt des Zorns fallen, zum Beispiel, wenn aus Zorn einer geweihten Person ein Unrecht getan wird. Wiederum kann man ein Sakrileg begehen, indem man völlerisch an heiliger Speise teilnimmt. Dennoch wird das Sakrileg spezieller der Unkeuschheit zugeschrieben, welche der Keuschheit entgegengesetzt ist, für deren Einhaltung gewisse Personen speziell geweiht sind.