II-II, q. 10 a. 7
Ob man mit Ungläubigen öffentlich disputieren soll?
Quaestio 10 · Vom Unglauben im Allgemeinen
1. Einwand: Es scheint, dass man mit Ungläubigen nicht öffentlich disputieren soll. Denn der Apostel sagt (2 Tim 2,14): „Streite nicht mit Worten, denn es nützt zu nichts, als zur Verstörung der Zuhörer.“ Aber es ist unmöglich, mit Ungläubigen öffentlich zu disputieren, ohne mit Worten zu streiten. Daher soll man nicht öffentlich mit Ungläubigen disputieren.
2. Einwand: Ferner drückt sich das Gesetz des Martianus Augustus, bestätigt durch die Kanones [*De Sum. Trin. Cod. lib. i, leg. Nemo], so aus: „Es ist eine Beleidigung für das Urteil der religiösesten Synode, wenn jemand wagt, öffentlich über Angelegenheiten zu debattieren oder zu disputieren, die einmal beurteilt und erledigt wurden.“ Nun sind alle Glaubenssachen durch die heiligen Konzilien entschieden worden. Daher ist es eine Beleidigung für die Konzilien und folglich eine schwere Sünde, sich anzumaßen, öffentlich über Glaubenssachen zu disputieren.
3. Einwand: Ferner werden Disputationen mittels Argumenten geführt. Aber ein Argument ist ein Grund zur Klärung einer zweifelhaften Sache: wohingegen Dinge, die vom Glauben sind, da sie höchst gewiss sind, keine Sache des Zweifels sein sollten. Daher soll man nicht öffentlich über Glaubenssachen disputieren.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Apg 9,22.29), dass „Saulus viel mehr an Kraft zunahm und die Juden verwirrte“, und dass „er zu den Heiden sprach ... und mit den Griechen disputierte.“
Ich antworte darauf, dass beim Disputieren über den Glauben zwei Dinge beachtet werden müssen: eines auf Seiten des Disputanten; das andere auf Seiten seiner Zuhörer. Auf Seiten des Disputanten müssen wir seine Absicht betrachten. Denn wenn er disputieren würde, als ob er Zweifel am Glauben hätte und die Wahrheit des Glaubens nicht für gewiss hielte, und als ob er beabsichtigte, sie mit Argumenten zu prüfen, würde er zweifellos sündigen, als jemand, der am Glauben zweifelt und ein Ungläubiger ist. Andererseits ist es lobenswert, über den Glauben zu disputieren, um Irrtümer zu widerlegen oder zur Übung.
Auf Seiten der Zuhörer müssen wir betrachten, ob jene, die die Disputation hören, unterwiesen und fest im Glauben sind oder einfach und schwankend. Was jene betrifft, die gut unterwiesen und fest im Glauben sind, kann keine Gefahr darin bestehen, in ihrer Gegenwart über den Glauben zu disputieren. Aber was einfach gesinnte Leute betrifft, müssen wir eine Unterscheidung treffen; denn entweder werden sie von Ungläubigen provoziert und belästigt, zum Beispiel von Juden oder Häretikern oder Heiden, die danach streben, den Glauben in ihnen zu verderben, oder sie sind keiner Provokation in dieser Sache ausgesetzt, wie in jenen Ländern, wo es keine Ungläubigen gibt. Im ersten Fall ist es notwendig, öffentlich über den Glauben zu disputieren, vorausgesetzt, es gibt solche, die der Aufgabe gewachsen und geeignet sind, Irrtümer zu widerlegen; da auf diese Weise einfache Leute im Glauben gestärkt werden und Ungläubigen die Gelegenheit genommen wird zu täuschen, während, wenn jene, die den Verderbern der Glaubenswahrheit widerstehen sollten, schwiegen, dies dazu neigen würde, den Irrtum zu stärken. Daher sagt Gregor (Pastor. ii, 4): „So wie eine unbedachte Rede Irrtum hervorruft, so lässt ein indiskretes Schweigen jene im Irrtum, die hätten unterwiesen werden können.“ Andererseits ist es im zweiten Fall gefährlich, öffentlich über den Glauben zu disputieren, in Gegenwart einfacher Leute, deren Glaube aus eben diesem Grund fester ist, dass sie nie etwas gehört haben, was von dem abweicht, was sie glauben. Daher ist es für sie nicht ratsam zu hören, was Ungläubige gegen den Glauben zu sagen haben.
Antwort auf den 1. Einwand: Der Apostel verbietet nicht gänzlich Disputationen, sondern solche, die ungeordnet sind und eher aus streitsüchtigen Worten als aus gesunden Reden bestehen.
Antwort auf den 2. Einwand: Jenes Gesetz verbot jene öffentlichen Disputationen über den Glauben, die aus Zweifel am Glauben entstehen, aber nicht jene, die zur Wahrung desselben dienen.
Antwort auf den 3. Einwand: Man soll über Glaubenssachen disputieren, nicht als ob man an ihnen zweifelte, sondern um die Wahrheit bekannt zu machen und Irrtümer zu widerlegen. Denn um den Glauben zu bestätigen, ist es manchmal notwendig, mit Ungläubigen zu disputieren, manchmal indem man den Glauben verteidigt, gemäß 1 Petr 3,15: „Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach dem Grund jener Hoffnung und jenes Glaubens fragt, der in euch ist [*Vulg.: 'Jener Hoffnung, die in euch ist'; die Lesart des hl. Thomas ist offenbar von Beda übernommen].“ Manchmal wiederum ist es notwendig, um jene zu überzeugen, die im Irrtum sind, gemäß Titus 1,9: „Damit er fähig sei, in der gesunden Lehre zu ermahnen und die Widersprechenden zu überzeugen.“