II-II, q. 10 a. 6
Ob der Unglaube der Heiden schwerwiegender ist als andere Arten?
Quaestio 10 · Vom Unglauben im Allgemeinen
1. Einwand: Es scheint, dass der Unglaube der Heiden schwerwiegender ist als andere Arten. Denn so wie eine körperliche Krankheit umso schwerer ist, je mehr sie die Gesundheit eines wichtigeren Gliedes des Körpers gefährdet, so scheint die Sünde umso schwerer zu sein, je mehr sie dem entgegengesetzt ist, was einen wichtigeren Platz in der Tugend einnimmt. Nun ist das, was im Glauben am wichtigsten ist, der Glaube an die Einheit Gottes, von dem die Heiden abweichen, indem sie an viele Götter glauben. Daher ist ihr Unglaube der schwerste von allen.
2. Einwand: Ferner sind unter den Häresien jene verabscheuungswürdiger, die der Wahrheit des Glaubens in zahlreicheren und wichtigeren Punkten widersprechen: so war die Häresie des Arius, der die Gottheit trennte, verabscheuungswürdiger als die des Nestorius, der die Menschheit Christi von der Person Gottes des Sohnes trennte. Nun leugnen die Heiden den Glauben in zahlreicheren und wichtigeren Punkten als Juden und Häretiker; da sie den Glauben überhaupt nicht annehmen. Daher ist ihr Unglaube der schwerste.
3. Einwand: Ferner vermindert jedes Gute das Böse. Nun gibt es einiges Gute in den Juden, da sie an das Alte Testament als von Gott stammend glauben, und es gibt einiges Gute in den Häretikern, da sie das Neue Testament verehren. Daher sündigen sie weniger schwer als Heiden, die keines der Testamente annehmen.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (2 Petr 2,21): „Es wäre besser für sie gewesen, den Weg der Gerechtigkeit nicht erkannt zu haben, als sich nach der Erkenntnis abzuwenden.“ Nun haben die Heiden den Weg der Gerechtigkeit nicht erkannt, wohingegen Häretiker und Juden ihn verlassen haben, nachdem sie ihn auf irgendeine Weise erkannt hatten. Daher ist ihre Sünde die schwerere.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [5]), zwei Dinge im Unglauben betrachtet werden können. Eines davon ist seine Beziehung zum Glauben: und von diesem Gesichtspunkt aus sündigt derjenige, der dem Glauben widersteht, nachdem er ihn angenommen hat, schwerer gegen den Glauben als derjenige, der ihm widersteht, ohne ihn angenommen zu haben, so wie derjenige, der versäumt zu erfüllen, was er versprochen hat, schwerer sündigt, als wenn er es nie versprochen hätte. Auf diese Weise ist der Unglaube der Häretiker, die ihren Glauben an das Evangelium bekennen und diesem Glauben widerstehen, indem sie ihn verderben, eine schwerere Sünde als die der Juden, die den Glauben des Evangeliums nie angenommen haben. Da sie jedoch die Vorabbildung jenes Glaubens im Alten Gesetz angenommen haben, welches sie durch ihre falschen Auslegungen verderben, ist ihr Unglaube eine schwerere Sünde als die der Heiden, weil letztere den Glauben des Evangeliums in keiner Weise angenommen haben.
Das zweite, was im Unglauben zu betrachten ist, ist die Verderbnis von Glaubenssachen. In dieser Hinsicht ist, da Heiden in mehr Punkten irren als Juden, und diese in mehr Punkten als Häretiker, der Unglaube der Heiden schwerwiegender als der Unglaube der Juden, und der der Juden als der der Häretiker, außer in solchen Fällen wie dem der Manichäer, die in Glaubenssachen sogar mehr irren als Heiden.
Von diesen zwei Schweregraden übertrifft der erste den zweiten vom Gesichtspunkt der Schuld aus; da, wie oben dargelegt (Artikel [1]), der Unglaube den Charakter der Schuld eher aus seinem Widerstand gegen den Glauben hat als aus der bloßen Abwesenheit des Glaubens, denn letztere scheint, wie dargelegt wurde (Artikel [1]), eher den Charakter der Strafe zu tragen. Daher ist, absolut gesprochen, der Unglaube der Häretiker der schlimmste.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.