II-II, q. 10 a. 11
Ob die Riten der Ungläubigen geduldet werden sollen?
Quaestio 10 · Vom Unglauben im Allgemeinen
1. Einwand: Es scheint, dass Riten der Ungläubigen nicht geduldet werden sollen. Denn es ist offensichtlich, dass Ungläubige sündigen, indem sie ihre Riten beobachten: und eine Sünde nicht zu verhindern, wenn man kann, scheint Zustimmung dazu zu implizieren, wie eine Glosse zu Röm 1,32 bemerkt: „Nicht nur die, die sie tun, sondern auch die, die denen zustimmen, die sie tun.“ Daher ist es eine Sünde, ihre Riten zu dulden.
2. Einwand: Ferner werden die Riten der Juden mit Götzendienst verglichen, weil eine Glosse zu Gal 5,1, „Lasst euch nicht wieder unter das Joch der Knechtschaft fangen“, sagt: „Die Knechtschaft jenes Gesetzes war nicht leichter als die des Götzendienstes.“ Aber es wäre niemandem erlaubt, die Riten des Götzendienstes zu beobachten, tatsächlich ließen christliche Fürsten zuerst die Tempel der Götzen schließen und danach zerstören, wie Augustinus berichtet (De Civ. Dei xviii, 54). Daher folgt, dass auch die Riten der Juden nicht geduldet werden sollen.
3. Einwand: Ferner ist der Unglaube die größte der Sünden, wie oben dargelegt (Artikel [3]). Nun werden andere Sünden wie Ehebruch, Diebstahl und dergleichen nicht geduldet, sondern sind gesetzlich strafbar. Daher sollten auch die Riten der Ungläubigen nicht geduldet werden.
Dagegen spricht, dass Gregor [*Regist. xi, Ep. 15: cf. Decret., dist. xlv, can., Qui sincera] sagt, indem er von den Juden spricht: „Es soll ihnen erlaubt sein, alle ihre Feste zu beobachten, so wie sie und ihre Väter sie bisher seit Zeitaltern beobachtet haben.“
Ich antworte darauf, dass die menschliche Regierung von der göttlichen Regierung abgeleitet ist und sie nachahmen sollte. Nun erlaubt Gott, obwohl Er allmächtig und höchst gut ist, dennoch, dass gewisse Übel im Universum geschehen, die Er verhindern könnte, damit nicht ohne sie größere Güter verwirkt würden oder größere Übel folgten. Dementsprechend dulden auch in der menschlichen Regierung jene, die Autorität haben, zu Recht gewisse Übel, damit nicht gewisse Güter verloren gehen oder gewisse größere Übel entstehen: so sagt Augustinus (De Ordine ii, 4): „Wenn ihr die Huren abschafft, wird die Welt vor Wollust erschüttert werden.“ Daher können Ungläubige, obwohl sie in ihren Riten sündigen, geduldet werden, entweder wegen irgendeines Guten, das daraus folgt, oder wegen irgendeines Übels, das vermieden wird. So folgt aus der Tatsache, dass die Juden ihre Riten beobachten, die vor alters die Wahrheit des Glaubens vorbildeten, den wir halten, dieses Gute – dass unsere Feinde selbst Zeugnis für unseren Glauben ablegen und dass unser Glaube sozusagen in einer Figur dargestellt wird. Aus diesem Grund werden sie in der Beobachtung ihrer Riten geduldet.
Andererseits sind die Riten anderer Ungläubiger, die weder wahrhaftig noch nützlich sind, keineswegs zu dulden, außer vielleicht, um ein Übel zu vermeiden, z.B. das Ärgernis oder die Störung, die folgen könnten, oder irgendein Hindernis für das Heil jener, die, wenn sie unbehelligt blieben, allmählich zum Glauben bekehrt werden könnten. Aus diesem Grund hat die Kirche zuweilen die Riten sogar von Häretikern und Heiden geduldet, wenn die Ungläubigen sehr zahlreich waren.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.