II-II, q. 10 a. 2
Ob der Unglaube im Verstand als seinem Subjekt ist?
Quaestio 10 · Vom Unglauben im Allgemeinen
1. Einwand: Es scheint, dass der Unglaube nicht im Verstand als seinem Subjekt ist. Denn jede Sünde ist im Willen, gemäß Augustinus (De Duabus Anim. x, xi). Nun ist der Unglaube eine Sünde, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Daher wohnt der Unglaube im Willen und nicht im Verstand.
2. Einwand: Ferner ist der Unglaube sündhaft durch die Verachtung der Glaubensverkündigung. Aber Verachtung gehört zum Willen. Daher ist der Unglaube im Willen.
3. Einwand: Ferner sagt eine Glosse [*Augustinus, Enchiridion lx.] zu 2 Kor 11,14 „Der Satan ... verstellt sich als Engel des Lichts“, dass, wenn „ein böser Engel vorgibt, ein guter Engel zu sein, und für einen guten Engel gehalten wird, dies kein gefährlicher oder ungesunder Irrtum ist, wenn er tut oder sagt, was einem guten Engel ziemt.“ Dies scheint wegen der Richtigkeit des Willens des Menschen zu sein, der dem Engel anhängt, da seine Absicht ist, einem guten Engel anzuhängen. Daher scheint die Sünde des Unglaubens gänzlich in einem verkehrten Willen zu bestehen: und folglich wohnt sie nicht im Verstand.
Dagegen spricht, dass Dinge, die einander entgegengesetzt sind, im selben Subjekt sind. Nun wohnt der Glaube, dem der Unglaube entgegengesetzt ist, im Verstand. Daher ist auch der Unglaube im Verstand.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (FS, Frage [74], Artikel [1],2), die Sünde in jener Kraft ist, die das Prinzip der sündhaften Handlung ist. Nun kann eine sündhafte Handlung zwei Prinzipien haben: eines ist ihr erstes und allgemeines Prinzip, das alle Sündenakte befiehlt; und dies ist der Wille, weil jede Sünde freiwillig ist. Das andere Prinzip der sündhaften Handlung ist das eigentliche und nächste Prinzip, das die sündhafte Handlung hervorruft: so ist das Begehrungsvermögen das Prinzip der Völlerei und der Wollust, weshalb diese Sünden im Begehrungsvermögen sein sollen. Nun ist der Dissens, welcher der eigentliche Akt des Unglaubens ist, ein Akt des Verstandes, der jedoch vom Willen bewegt wird, ebenso wie die Zustimmung (Assens).
Daher ist der Unglaube, wie der Glaube, im Verstand als seinem nächsten Subjekt. Aber er ist im Willen als seinem ersten bewegenden Prinzip, auf welche Weise jede Sünde im Willen sein soll.
Daher ist die Antwort auf den ersten Einwand klar.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Verachtung des Willens verursacht den Dissens des Verstandes, welcher den Begriff des Unglaubens vervollständigt. Daher ist die Ursache des Unglaubens im Willen, während der Unglaube selbst im Verstand ist.
Antwort auf den 3. Einwand: Wer einen bösen Engel für einen guten hält, dissentiert nicht von einer Glaubenssache, weil „seine körperlichen Sinne getäuscht werden, während sein Geist nicht von einem wahren und rechten Urteil abweicht“, wie die Glosse bemerkt [*Augustinus, Enchiridion lx]. Aber gemäß derselben Autorität ist es nicht ohne Sünde, dem Satan anzuhängen, wenn er beginnt, jemanden in seine Behausung, d.h. zu Bosheit und Irrtum, einzuladen.