I-II, q. 100 a. 8
Ob von den Geboten des Dekalogs dispensiert werden kann?
Quaestio 100 · Von den moralischen Vorschriften des Alten Gesetzes.
Einwand 1: Es scheint, dass von den Geboten des Dekalogs dispensiert werden kann. Denn die Gebote des Dekalogs gehören zum Naturgesetz. Aber das Naturgesetz versagt in einigen Fällen und ist veränderlich, wie die menschliche Natur, wie der Philosoph sagt (Ethic. v, 7). Nun ist das Versagen des Gesetzes, in gewissen besonderen Fällen Anwendung zu finden, ein Grund für eine Dispens, wie oben dargelegt (Quaestio [96], Artikel [6]; Quaestio [97], Artikel [4]). Also kann eine Dispens in den Geboten des Dekalogs gewährt werden.
Einwand 2: Ferner steht der Mensch in derselben Beziehung zum menschlichen Gesetz wie Gott zum göttlichen Gesetz. Aber der Mensch kann von den Vorschriften eines vom Menschen gemachten Gesetzes dispensieren. Also scheint es, da die Gebote des Dekalogs von Gott angeordnet sind, dass Gott von ihnen dispensieren kann. Nun sind unsere Oberen Gottes Stellvertreter auf Erden; denn der Apostel sagt (2 Kor 2,10): „Denn was ich verziehen habe, wenn ich etwas verziehen habe, das habe ich um euretwillen getan an Christi Statt.“ Also können Obere von den Geboten des Dekalogs dispensieren.
Einwand 3: Ferner ist unter den Geboten des Dekalogs eines, das Mord verbietet. Aber es scheint, dass eine Dispens von Menschen in diesem Gebot gegeben wird: zum Beispiel, wenn gemäß der Vorschrift des menschlichen Gesetzes Übeltäter oder Feinde rechtmäßig getötet werden. Also sind die Gebote des Dekalogs dispensierbar.
Einwand 4: Ferner ist die Einhaltung des Sabbats durch ein Gebot des Dekalogs angeordnet. Aber eine Dispens wurde in diesem Gebot gewährt; denn es steht geschrieben (1 Makk 2,41): „Und sie beschlossen an jenem Tag und sagten: Wer auch immer am Sabbattag gegen uns kämpfen kommt, gegen den wollen wir kämpfen.“ Also sind die Gebote des Dekalogs dispensierbar.
Dagegen spricht, sind die Worte von Jes 24,5, wo einige getadelt werden, weil „sie die Verordnung geändert haben, sie haben den ewigen Bund gebrochen“; was sich scheinbar hauptsächlich auf die Gebote des Dekalogs bezieht. Also können die Gebote des Dekalogs nicht durch Dispens geändert werden.
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Quaestio [96], Artikel [6]; Quaestio [97], Artikel [4]), lassen Vorschriften eine Dispens zu, wenn ein besonderer Fall eintritt, in dem, wenn der Buchstabe des Gesetzes befolgt würde, die Absicht des Gesetzgebers vereitelt würde. Nun ist die Absicht jedes Gesetzgebers zuerst und hauptsächlich auf das Gemeinwohl gerichtet; zweitens auf die Ordnung der Gerechtigkeit und Tugend, wodurch das Gemeinwohl bewahrt und erreicht wird. Wenn es daher irgendwelche Vorschriften gibt, die die Bewahrung des Gemeinwohls selbst oder die Ordnung der Gerechtigkeit und Tugend selbst enthalten, enthalten solche Vorschriften die Absicht des Gesetzgebers und sind daher indispensabel. Zum Beispiel, wenn in irgendeiner Gemeinschaft ein Gesetz erlassen würde, wie dieses – dass kein Mensch für die Zerstörung des Gemeinwesens arbeiten oder den Staat an seine Feinde verraten sollte, oder dass kein Mensch etwas Ungerechtes oder Böses tun sollte, würden solche Vorschriften keine Dispens zulassen. Aber wenn andere Vorschriften erlassen würden, die den obigen untergeordnet sind und gewisse spezielle Verfahrensweisen bestimmen, würden diese letzteren Vorschriften eine Dispens zulassen, insofern die Unterlassung dieser Vorschriften in gewissen Fällen nicht nachteilig für die früheren Vorschriften wäre, die die Absicht des Gesetzgebers enthalten. Zum Beispiel, wenn zur Sicherung des Gemeinwesens in einer Stadt angeordnet würde, dass aus jedem Bezirk einige Männer im Falle einer Belagerung als Wachen Wache halten sollten, könnten einige davon wegen eines größeren Nutzens dispensiert werden.
Nun enthalten die Gebote des Dekalogs die eigentliche Absicht des Gesetzgebers, der Gott ist. Denn die Gebote der ersten Tafel, die uns auf Gott richten, enthalten die eigentliche Ordnung zum gemeinsamen und letzten Gut, welches Gott ist; während die Gebote der zweiten Tafel die Ordnung der Gerechtigkeit enthalten, die unter Menschen zu beachten ist, dass niemandem etwas Ungebührliches angetan werde und dass jedem das Seine gegeben werde; denn in diesem Sinne müssen wir die Gebote des Dekalogs verstehen. Folglich lassen die Gebote des Dekalogs keinerlei Dispens zu.
Antwort auf Einwand 1: Der Philosoph spricht nicht vom Naturgesetz, das die eigentliche Ordnung der Gerechtigkeit enthält: denn es ist ein niemals versagendes Prinzip, dass „Gerechtigkeit bewahrt werden sollte“. Sondern er spricht in Bezug auf gewisse festgelegte Weisen der Einhaltung der Gerechtigkeit, die in gewissen Fällen keine Anwendung finden.
Antwort auf Einwand 2: Wie der Apostel sagt (2 Tim 2,13): „Gott bleibt treu, Er kann sich selbst nicht verleugnen.“ Aber Er würde sich selbst verleugnen, wenn Er die eigentliche Ordnung Seiner eigenen Gerechtigkeit abschaffen würde, da Er die Gerechtigkeit selbst ist. Weshalb Gott einen Menschen nicht so dispensieren kann, dass es für ihn rechtmäßig wäre, sich nicht auf Gott auszurichten oder Seiner Gerechtigkeit nicht unterworfen zu sein, selbst in jenen Dingen, in denen Menschen aufeinander ausgerichtet sind.
Antwort auf Einwand 3: Das Töten eines Menschen ist im Dekalog verboten, insofern es den Charakter von etwas Ungebührlichem trägt: denn in diesem Sinne enthält das Gebot das eigentliche Wesen der Gerechtigkeit. Das menschliche Gesetz kann es nicht rechtmäßig machen, dass ein Mensch ungebührlich getötet wird. Aber es ist nicht ungebührlich, dass Übeltäter oder Feinde des Gemeinwohls getötet werden: daher ist dies nicht gegen das Gebot des Dekalogs; und ein solches Töten ist kein Mord, wie er durch jenes Gebot verboten ist, wie Augustinus bemerkt (De Lib. Arb. i, 4). In gleicher Weise, wenn einem Menschen sein Eigentum genommen wird, wenn es gebührlich ist, dass er es verliert, ist dies kein Diebstahl oder Raub, wie er durch den Dekalog verboten ist.
Folglich, als die Kinder Israels auf Gottes Befehl die Beute der Ägypter wegnahmen, war dies kein Diebstahl; da es ihnen durch das Urteil Gottes gebührte. Ebenso, als Abraham einwilligte, seinen Sohn zu töten, willigte er nicht in Mord ein, weil es seinem Sohn gebührte, auf Befehl Gottes getötet zu werden, Der Herr über Leben und Tod ist: denn Er ist es, Der die Strafe des Todes über alle Menschen verhängt, sowohl über Fromme als auch über Gottlose, wegen der Sünde unseres ersten Elternpaares, und wenn ein Mensch der Vollstrecker jenes Urteils durch göttliche Autorität ist, wird er ebensowenig ein Mörder sein, wie Gott es wäre. Wiederum war Hosea, indem er sich ein Weib der Hurerei oder eine ehebrecherische Frau nahm, weder des Ehebruchs noch der Hurerei schuldig: weil er sich eine nahm, die die seine war durch Befehl Gottes, Der der Urheber der Institution der Ehe ist.
Demnach sind also die Gebote des Dekalogs hinsichtlich des Wesens der Gerechtigkeit, das sie enthalten, unveränderlich: aber hinsichtlich irgendeiner Bestimmung durch Anwendung auf individuelle Handlungen – zum Beispiel, dass dies oder jenes Mord, Diebstahl oder Ehebruch sei oder nicht – lassen sie in diesem Punkt Veränderung zu; manchmal durch göttliche Autorität allein, nämlich in solchen Dingen, die ausschließlich von göttlicher Einsetzung sind, wie die Ehe und dergleichen; manchmal auch durch menschliche Autorität, nämlich in solchen Dingen, die der menschlichen Gerichtsbarkeit unterliegen: denn in dieser Hinsicht stehen Menschen an der Stelle Gottes: und doch nicht in jeder Hinsicht.
Antwort auf Einwand 4: Diese Bestimmung war eher eine Auslegung als eine Dispens. Denn ein Mensch wird nicht so angesehen, als breche er den Sabbat, wenn er etwas für das menschliche Wohlergehen Notwendiges tut; wie Unser Herr beweist (Mt 12,3 ff.).