I-II, q. 100 a. 1
Ob alle moralischen Vorschriften des Alten Gesetzes zum Naturgesetz gehören?
Quaestio 100 · Von den moralischen Vorschriften des Alten Gesetzes.
Einwand 1: Es scheint, dass nicht alle moralischen Vorschriften zum Naturgesetz gehören. Denn es steht geschrieben (Sir 17,9): „Zudem gab er ihnen Unterweisung und das Gesetz des Lebens zum Erbe.“ Unterweisung aber steht im Gegensatz zum Naturgesetz; denn das Naturgesetz wird nicht erlernt, sondern durch natürlichen Instinkt eingegeben. Also gehören nicht alle moralischen Vorschriften zum Naturgesetz.
Einwand 2: Ferner ist das göttliche Gesetz vollkommener als das menschliche Gesetz. Das menschliche Gesetz fügt aber zu dem, was zum Naturgesetz gehört, gewisse Dinge hinzu, die die guten Sitten betreffen: Dies zeigt sich daran, dass das Naturgesetz bei allen Menschen dasselbe ist, während diese moralischen Einrichtungen für verschiedene Völker verschieden sind. Umso mehr Grund gab es daher, dass das göttliche Gesetz dem Naturgesetz Anordnungen hinzufügte, die die guten Sitten betreffen.
Einwand 3: Ferner führt der Glaube ebenso zu guten Sitten in gewissen Dingen wie die natürliche Vernunft: daher steht geschrieben (Gal 5,6), dass der Glaube „durch die Liebe wirksam ist“. Der Glaube aber ist nicht im Naturgesetz enthalten; denn das, was des Glaubens ist, steht über der Natur. Also gehören nicht alle moralischen Vorschriften des göttlichen Gesetzes zum Naturgesetz.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 2,14), dass „die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus tun, was des Gesetzes ist“: was von Dingen verstanden werden muss, die zu den guten Sitten gehören. Also gehören alle moralischen Vorschriften des Gesetzes zum Naturgesetz.
Ich antworte darauf, Die moralischen Vorschriften, unterschieden von den zeremoniellen und richterlichen Vorschriften, handeln von Dingen, die ihrer Natur nach zu den guten Sitten gehören. Da nun die menschlichen Sitten von ihrer Beziehung zur Vernunft abhängen, welche das eigentliche Prinzip menschlicher Handlungen ist, werden jene Sitten gut genannt, die mit der Vernunft übereinstimmen, und jene schlecht, die von der Vernunft abweichen. Und wie jedes Urteil der spekulativen Vernunft aus der natürlichen Erkenntnis der ersten Prinzipien hervorgeht, so geht jedes Urteil der praktischen Vernunft aus Prinzipien hervor, die von Natur aus bekannt sind, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [94], Artikel [2], 4): Aus diesen Prinzipien kann man auf verschiedene Weise fortschreiten, um über verschiedene Dinge zu urteilen. Denn einige Dinge, die mit menschlichen Handlungen verbunden sind, sind so offensichtlich, dass man sie nach sehr kurzer Überlegung sofort mittels dieser allgemeinen ersten Prinzipien billigen oder missbilligen kann. Andere Dinge hingegen können nicht Gegenstand eines Urteils sein ohne viel Überlegung über die verschiedenen Umstände, was nicht alle sorgfältig zu tun vermögen, sondern nur jene, die weise sind: so wie es nicht allen möglich ist, die besonderen Schlussfolgerungen der Wissenschaften zu betrachten, sondern nur jenen, die in der Philosophie bewandert sind. Und schließlich gibt es einige Dinge, über die der Mensch nicht urteilen kann, wenn ihm nicht durch göttliche Unterweisung geholfen wird; wie etwa die Glaubensartikel.
Es ist daher offensichtlich, dass, da die moralischen Vorschriften von Dingen handeln, die gute Sitten betreffen; und da gute Sitten jene sind, die in Übereinstimmung mit der Vernunft stehen; und da auch jedes Urteil der menschlichen Vernunft notwendigerweise auf irgendeine Weise von der natürlichen Vernunft abgeleitet sein muss; es notwendigerweise folgt, dass alle moralischen Vorschriften zum Naturgesetz gehören; aber nicht alle auf dieselbe Weise. Denn es gibt gewisse Dinge, von denen die natürliche Vernunft eines jeden Menschen aus eigenem Antrieb und sofort urteilt, dass sie zu tun oder zu lassen sind: z. B. „Ehre deinen Vater und deine Mutter“ und „Du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen“: und diese gehören absolut zum Naturgesetz. Und es gibt gewisse Dinge, die weise Männer nach sorgfältigerer Überlegung für verpflichtend halten. Solche gehören zum Naturgesetz, jedoch so, dass sie eingeschärft werden müssen, indem die Weiseren die weniger Weisen lehren: z. B. „Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Person des Greises ehren“ und dergleichen. Und es gibt einige Dinge, zu deren Beurteilung die menschliche Vernunft der göttlichen Unterweisung bedarf, wodurch wir über die Dinge Gottes belehrt werden: z. B. „Du sollst dir kein Götterbild machen noch irgendein Gleichnis; du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen.“
Dies genügt für die Erwiderungen auf die Einwände.