Suppl., q. 64 a. 10
Ob Hochzeiten zu bestimmten Zeiten verboten sein sollten?
Quaestio 64 · Von den Dingen, die mit der Ehe verknüpft sind, und zuerst von der Leistung der ehelichen Schuldigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass Hochzeiten nicht zu bestimmten Zeiten verboten sein sollten. Denn die Ehe ist ein Sakrament: und die Feier der anderen Sakramente ist zu jenen Zeiten nicht verboten. Daher sollte auch die Feier der Ehe dann nicht verboten sein.
Einwand 2: Ferner ist das Bitten um die eheliche Pflicht an Festtagen unziemlicher als die Feier der Ehe. Doch die Pflicht darf an jenen Tagen eingefordert werden. Daher dürfen auch Ehen feierlich begangen werden.
Einwand 3: Ferner sollten Ehen, die unter Missachtung des Gesetzes der Kirche geschlossen werden, aufgelöst werden. Doch Ehen werden nicht aufgelöst, wenn sie zu jenen Zeiten geschlossen werden. Daher sollte es nicht durch ein Gebot der Kirche verboten sein.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Koh 3,5): „Eine Zeit zum Umarmen, und eine Zeit, sich der Umarmungen zu enthalten.“
Ich antworte darauf, dass, wenn die neu vermählte Gattin ihrem Mann gegeben wird, die Gemüter von Mann und Frau aufgrund der bloßen Neuheit der Dinge von fleischlichen Sorgen eingenommen sind, weshalb Hochzeiten gewöhnlich durch viel ausgelassene Freude gekennzeichnet sind. Aus diesem Grund ist es verboten, Ehen zu jenen Zeiten zu feiern, in denen sich die Menschen besonders zu geistlichen Dingen erheben sollten. Jene Zeiten sind vom Advent bis zur Erscheinung des Herrn wegen der Kommunion, die nach den alten Kanones gewöhnlich an Weihnachten empfangen wird (wie an seinem passenden Ort bemerkt wurde, TP, Frage [30]), von Septuagesima bis zum Oktavtag von Ostern, wegen der Osterkommunion, und von den drei Tagen vor Christi Himmelfahrt bis zum Oktavtag von Pfingsten, wegen der Vorbereitung auf die Kommunion, die zu jener Zeit empfangen werden soll.
Antwort auf Einwand 1: Die Feier der Ehe hat eine gewisse weltliche und fleischliche Freude mit sich verbunden, die nicht auf die anderen Sakramente zutrifft. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Es wird keine solche Ablenkung der Gemüter durch die Erfüllung einer Bitte um die Pflicht verursacht wie durch die Feier einer Ehe; und folglich hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 3: Da die Zeit für eine innerhalb der verbotenen Zeiten geschlossene Ehe nicht wesentlich ist, ist die Ehe dennoch ein wahres Sakrament. Auch wird die Ehe nicht absolut aufgelöst, sondern für eine Zeit, damit sie Buße tun können, weil sie dem Gebot der Kirche ungehorsam waren. So ist die Aussage des Magisters (Sent. iv, D, 33) zu verstehen, nämlich dass, sollte eine Ehe zu den vorgenannten Zeiten geschlossen oder eine Hochzeit gefeiert worden sein, jene, die dies getan haben, „getrennt werden sollten“. Auch sagt er dies nicht aus eigener Autorität, sondern unter Bezugnahme auf eine kanonische Anordnung, wie die des Konzils von Lerida, welche Entscheidung von den Dekretalen zitiert wird.