Suppl., q. 55 a. 1
Ob jemand durch die Ehe eines Blutsverwandten Schwägerschaft eingeht?
Quaestio 55 · Vom Ehehindernis der Schwägerschaft
Einwand 1: Es scheint, dass jemand durch die Ehe eines Blutsverwandten keine Schwägerschaft eingeht. Denn „die Ursache dafür, dass etwas so ist, ist es noch mehr.“ Nun ist die Ehefrau mit der Verwandtschaft ihres Mannes nur aufgrund des Mannes verbunden. Da sie also mit ihrem Ehemann keine Schwägerschaft eingeht, geht sie diese auch nicht mit der Verwandtschaft ihres Mannes ein.
Einwand 2: Ferner, wenn bestimmte Dinge voneinander getrennt sind und etwas mit einem von ihnen verbunden wird, so folgt daraus nicht, dass es auch mit dem anderen verbunden ist. Nun sind die Blutsverwandten einer Person voneinander getrennt (verschiedene Personen). Wenn also eine bestimmte Frau einen bestimmten Mann heiratet, folgt daraus nicht, dass sie deshalb mit all seinen Verwandten verbunden ist.
Einwand 3: Ferner, Beziehungen ergeben sich daraus, dass bestimmte Dinge miteinander vereint werden. Nun werden die Verwandten des Ehemannes nicht dadurch miteinander vereint, dass er eine Frau nimmt. Folglich erwerben sie keine Beziehung der Schwägerschaft.
Dagegen spricht, dass Mann und Frau ein Fleisch werden. Wenn also der Ehemann dem Fleische nach mit all seinen Verwandten verwandt ist, so wird aus demselben Grund seine Frau mit ihnen allen verwandt sein.
Ferner wird dies durch die im Text (Sent. iv, D, 41) angeführten Autoritäten bewiesen.
Ich antworte darauf, dass eine gewisse natürliche Freundschaft auf natürlicher Gemeinschaft gründet. Nun entsteht natürliche Gemeinschaft gemäß dem Philosophen (Ethic. viii, 12) auf zwei Arten: erstens aus fleischlicher Zeugung; zweitens aus der Verbindung mit ordnungsgemäßer fleischlicher Zeugung, weshalb er sagt (Ethic. viii, 12), dass die Freundschaft des Ehemannes zu seiner Frau natürlich ist. Folglich, so wie eine Person dadurch, dass sie mit einer anderen durch fleischliche Zeugung verbunden ist, an diese durch ein Band natürlicher Freundschaft gebunden ist, so wird eine Person mit einer anderen durch fleischlichen Verkehr verbunden. Es besteht jedoch ein Unterschied darin, dass derjenige, der mit einem anderen durch fleischliche Zeugung verbunden ist, wie ein Sohn mit seinem Vater, denselben gemeinsamen Stamm und dasselbe Blut teilt, so dass ein Sohn mit den Verwandten seines Vaters durch dieselbe Art von Band verbunden ist wie der Vater, nämlich das Band der Blutsverwandtschaft, wenngleich in einem anderen Grad, weil er weiter vom Stamm entfernt ist. Hingegen teilt derjenige, der mit einem anderen durch fleischlichen Verkehr verbunden ist, nicht denselben Stamm, sondern ist gleichsam eine äußerliche Hinzufügung dazu: woraus eine andere Art von Band entsteht, die unter dem Namen „Schwägerschaft“ bekannt ist. Dies wird in dem Vers ausgedrückt:
Die Ehe schafft eine neue Art der Verbindung,
Die Geburt hingegen einen neuen Grad,
weil nämlich der Gezeugte in derselben Art der Beziehung steht, aber in einem anderen Grad, wohingegen er durch fleischlichen Verkehr in eine neue Art der Beziehung eintritt.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl eine Ursache mächtiger ist als ihre Wirkung, folgt daraus nicht immer, dass derselbe Name auf die Ursache wie auf die Wirkung anwendbar ist, weil manchmal das, was in der Wirkung ist, in der Ursache nicht auf dieselbe, sondern auf eine höhere Weise gefunden wird; weshalb es nicht auf Ursache und Wirkung unter demselben Namen oder unter demselben Aspekt anwendbar ist, wie es bei allen äquivoken Wirkursachen der Fall ist. So ist also die Vereinigung von Mann und Frau stärker als die Vereinigung der Frau mit der Verwandtschaft ihres Mannes, und doch sollte sie nicht Schwägerschaft genannt werden, sondern Ehe, welche eine Art von Einheit ist; so wie ein Mensch mit sich selbst identisch ist, aber nicht mit seinem Verwandten.
Antwort auf Einwand 2: Blutsverwandte sind in gewisser Weise getrennt und in gewisser Weise verbunden: und es geschieht hinsichtlich ihrer Verbindung, dass eine Person, die mit einem von ihnen verbunden ist, in gewisser Weise mit allen verbunden ist. Aber aufgrund ihrer Trennung und Distanz voneinander geschieht es, dass eine Person, die mit einem von ihnen auf eine Weise verbunden ist, mit einem anderen auf eine andere Weise verbunden ist, entweder hinsichtlich der Art der Verbindung oder hinsichtlich des Grades.
Antwort auf Einwand 3: Ferner ergibt sich eine Beziehung manchmal aus einer Bewegung in beiden Extremen, zum Beispiel Vaterschaft und Sohnschaft, und eine Beziehung dieser Art ist real in beiden Extremen. Manchmal ergibt sie sich aus der Bewegung von nur einem, und dies geschieht auf zwei Arten. Auf eine Weise, wenn eine Beziehung aus der Bewegung eines Extrems resultiert, ohne irgendeine vorherige oder begleitende Bewegung des anderen Extrems; wie beim Schöpfer und dem Geschöpf, dem Wahrnehmbaren und dem Sinn, dem Wissen und dem gewussten Objekt: und dann ist die Beziehung in einem Extrem real und im anderen nur logisch (gedanklich). Auf eine andere Weise, wenn die Beziehung aus der Bewegung eines Extrems ohne begleitende Bewegung, aber nicht ohne eine vorherige Bewegung des anderen resultiert; so ergibt sich Gleichheit zwischen zwei Menschen durch das Wachstum des einen, ohne dass der andere dann wächst oder abnimmt, obwohl er zuvor seine aktuelle Größe durch irgendeine Bewegung oder Veränderung erreicht hat, so dass diese Beziehung real in beiden Extremen begründet ist. Dasselbe gilt für Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft, weil die Beziehung der Brüderlichkeit, die in einem erwachsenen Kind bei der Geburt eines Knaben entsteht, ohne irgendeine Bewegung des ersteren zu dieser Zeit verursacht wird, sondern kraft jener früheren Bewegung, in der er gezeugt wurde; weshalb es zu der Zeit geschieht, dass in ihm die genannte Beziehung durch die Bewegung eines anderen entsteht. Ebenso, weil dieser Mann durch seine eigene Geburt von demselben Stamm abstammt wie der Ehemann, entsteht in ihm Schwägerschaft mit dessen Frau, ohne irgendeine neue Veränderung in ihm.