Suppl., q. 55 a. 5
Ob Schwägerschaft eine Ursache von Schwägerschaft ist?
Quaestio 55 · Vom Ehehindernis der Schwägerschaft
Einwand 1: Es scheint, dass Schwägerschaft auch eine Ursache von Schwägerschaft ist. Denn Papst Julius I. sagt (cap. Contradicimus 35, qu. iii): „Kein Mann darf die überlebende Blutsverwandte seiner Frau heiraten“: und im nächsten Kapitel (cap. Porro duorum) heißt es, dass „den Frauen zweier Cousins verboten ist, nacheinander denselben Ehemann zu heiraten.“ Dies geschieht aber nur aufgrund der Schwägerschaft, die durch die Vereinigung mit einer durch Schwägerschaft verwandten Person geschlossen wird. Daher ist Schwägerschaft eine Ursache von Schwägerschaft.
Einwand 2: Ferner macht fleischlicher Verkehr Personen verwandt, ebenso wie fleischliche Zeugung, da die Grade der Schwägerschaft und Blutsverwandtschaft gleich berechnet werden. Aber Blutsverwandtschaft verursacht Schwägerschaft. Daher tut dies auch die Schwägerschaft.
Einwand 3: Ferner sind Dinge, die mit ein und demselben identisch sind, auch untereinander identisch. Aber die Frau geht dieselben Beziehungen mit allen Verwandten ihres Mannes ein. Daher werden alle Verwandten ihres Mannes eins mit allen, die mit der Frau durch Schwägerschaft verwandt sind, und so ist Schwägerschaft die Ursache von Schwägerschaft.
Einwand 4: Dagegen spricht: Wenn Schwägerschaft durch Schwägerschaft verursacht würde, könnte ein Mann, der Verkehr mit zwei Frauen hat, keine von ihnen heiraten, weil dann die eine mit der anderen durch Schwägerschaft verwandt wäre. Aber dies ist falsch. Daher verursacht Schwägerschaft keine Schwägerschaft.
Einwand 5: Ferner, wenn Schwägerschaft aus Schwägerschaft entstünde, würde ein Mann, indem er die Witwe eines anderen Mannes heiratet, Schwägerschaft mit all den Verwandten ihres ersten Mannes eingehen, da sie mit ihnen durch Schwägerschaft verwandt ist. Aber dies kann nicht der Fall sein, weil er besonders mit ihrem verstorbenen Ehemann durch Schwägerschaft verwandt würde. Daher usw.
Einwand 6: Ferner ist Blutsverwandtschaft ein stärkeres Band als Schwägerschaft. Aber die Blutsverwandten der Frau werden nicht Blutsverwandte des Mannes. Viel weniger also verursacht die Schwägerschaft zur Frau Schwägerschaft zu ihren Blutsverwandten, und so folgt dieselbe Schlussfolgerung.
Ich antworte darauf, dass es zwei Arten gibt, wie ein Ding aus einem anderen hervorgeht: auf eine Weise geht ein Ding aus einem anderen in Gleichheit der Spezies hervor, wie ein Mensch von einem Menschen gezeugt wird: auf eine andere Weise geht ein Ding aus einem anderen hervor, nicht in Gleichheit der Spezies; und dieser Prozess geht immer hin zu einer niedrigeren Spezies, wie es bei allen äquivoken Wirkursachen der Fall ist. Die erste Art des Hervorgangs, wie oft sie auch wiederholt werde, lässt immer dieselbe Spezies bestehen: so, wenn ein Mensch von einem anderen durch einen Akt der Zeugungskraft gezeugt wird, wird von diesem Menschen auch ein anderer Mensch gezeugt werden, und so weiter. Aber die zweite Art des Hervorgangs, so wie sie in der ersten Instanz eine andere Spezies hervorbringt, so macht sie eine andere Spezies, so oft sie wiederholt wird. So geht durch Bewegung von einem Punkt eine Linie hervor und kein Punkt, weil ein Punkt, indem er bewegt wird, eine Linie macht; und von einer Linie, die linear bewegt wird, geht keine Linie hervor, sondern eine Fläche, und von einer Fläche ein Körper, und auf diese Weise kann der Prozess nicht weitergehen. Nun finden wir im Hervorgang der Verwandtschaft zwei Arten, wodurch dieses Band verursacht wird: eine ist durch fleischliche Zeugung, und diese bringt immer dieselbe Spezies von Beziehung hervor; die andere ist durch die eheliche Vereinigung, und diese bringt von Anfang an eine andere Art von Beziehung hervor: so ist es klar, dass eine verheiratete Frau mit den Blutsverwandten ihres Mannes nicht durch Blut, sondern durch Schwägerschaft verwandt ist. Weshalb, wenn diese Art von Prozess wiederholt wird, das Ergebnis nicht Schwägerschaft sein wird, sondern eine andere Art von Beziehung; und folglich geht ein verheirateter Teil mit den Verschwägerten des anderen Teils eine Beziehung ein, nicht der Schwägerschaft, sondern einer anderen Art, die Schwägerschaft der zweiten Art genannt wird. Und wiederum, wenn eine Person durch Heirat eine Beziehung mit einem Verschwägerten der zweiten Art eingeht, wird es nicht Schwägerschaft der zweiten Art sein, sondern einer dritten Art, wie in dem oben zitierten Vers (Artikel [1]) angedeutet. Früher waren diese zwei Arten in dem Verbot eingeschlossen, eher unter dem Titel der Gerechtigkeit der öffentlichen Ehrbarkeit als unter dem Titel der Schwägerschaft, weil sie hinter der wahren Schwägerschaft zurückbleiben, auf dieselbe Weise wie die Beziehung, die aus dem Verlöbnis entsteht. Nun aber haben sie aufgehört, in dem Verbot eingeschlossen zu sein, welches sich jetzt nur auf die erste Art der Schwägerschaft bezieht, in welcher die wahre Schwägerschaft besteht.
Antwort auf Einwand 1: Ein Ehemann geht Schwägerschaft der ersten Art mit dem männlichen Blutsverwandten seiner Frau ein, und Schwägerschaft der zweiten Art mit dessen Frau: weshalb, wenn letzterer Mann stirbt, der erstere dessen Witwe nicht heiraten kann aufgrund der zweiten Art von Schwägerschaft. Wiederum, wenn ein Mann A eine Witwe B heiratet, geht C, ein Verwandter ihres früheren Mannes, der mit B durch die erste Art von Schwägerschaft verbunden ist, Schwägerschaft der zweiten Art mit ihrem Ehemann A ein; und D, die Frau dieses Verwandten C, die durch Schwägerschaft der zweiten Art mit B verbunden ist, geht als Frau dieses Mannes Schwägerschaft der dritten Art mit ihrem Ehemann A ein. Und da die dritte Art von Schwägerschaft in dem Verbot eingeschlossen war, eher aufgrund einer gewissen Ehrbarkeit als wegen der Schwägerschaft, sagt der Kanon (cap. Porro duorum 35, qu. iii): „Die Gerechtigkeit der öffentlichen Ehrbarkeit verbietet, dass die Frauen zweier Cousins mit demselben Mann verheiratet werden, die eine nach der anderen.“ Aber dieses Verbot ist abgeschafft.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl fleischlicher Verkehr eine Ursache dafür ist, dass Menschen miteinander verbunden sind, ist es nicht dieselbe Art von Verbindung.
Antwort auf Einwand 3: Die Frau geht dieselbe Verbindung mit den Verwandten ihres Mannes ein hinsichtlich des Grades, aber nicht hinsichtlich der Art der Verbindung.
Da jedoch die Argumente im gegenteiligen Sinne zu zeigen scheinen, dass durch Schwägerschaft überhaupt kein Band verursacht wird, müssen wir auf sie antworten, damit das altehrwürdige Verbot der Kirche nicht unvernünftig erscheint.
Antwort auf Einwand 4: Wie oben dargelegt, geht eine Frau keine Schwägerschaft der ersten Art mit dem Mann ein, mit dem sie im Fleische vereinigt ist, weshalb sie keine Schwägerschaft der zweiten Art mit einer Frau eingeht, die von demselben Mann erkannt wurde; und folglich, wenn ein Mann eine dieser Frauen heiratet, geht die andere keine Schwägerschaft der dritten Art mit ihm ein. Und so verboten die Gesetze vergangener Zeiten nicht, dass derselbe Mann nacheinander zwei Frauen heiratet, die von einem Mann erkannt worden waren.
Antwort auf Einwand 5: So wie ein Mann nicht mit seiner Frau durch Schwägerschaft der ersten Art verbunden ist, so geht er keine Schwägerschaft der zweiten Art mit dem zweiten Ehemann derselben Frau ein. Daher beweist das Argument nichts.
Antwort auf Einwand 6: Eine Person ist nicht mit mir durch eine andere verbunden, außer sie seien miteinander verbunden. Daher wird durch eine Frau, die mir verschwägert ist, keine Person mit mir verbunden, außer einer solchen, die mit ihr verbunden ist. Nun kann dies nicht geschehen außer durch fleischliche Zeugung von ihr oder durch Verbindung mit ihr durch Heirat: und gemäß der alten Gesetzgebung ging ich auf beide Weisen eine Art von Verbindung durch sie ein: weil ihr Sohn, auch von einem anderen Ehemann, mir in derselben Art und in einem anderen Grad der Schwägerschaft verschwägert wird, wie aus der oben gegebenen Regel hervorgeht: und wiederum wird ihr zweiter Ehemann mir in der zweiten Art der Schwägerschaft verschwägert. Aber ihre anderen Blutsverwandten sind nicht mit ihm verbunden, sondern sie ist mit ihnen verbunden, entweder wie mit Vater oder Mutter, insofern sie von ihnen abstammt, oder wie mit ihren Brüdern, als aus demselben Prinzip hervorgehend; weshalb der Bruder oder Vater meines Verschwägerten mir in keiner Art von Schwägerschaft verschwägert wird.