Suppl., q. 55 a. 8
Ob sich die Grade der Schwägerschaft in gleicher Weise erstrecken wie die Grade der Blutsverwandtschaft?
Quaestio 55 · Vom Ehehindernis der Schwägerschaft
Einwand 1: Es scheint, dass sich die Grade der Schwägerschaft nicht in gleicher Weise erstrecken wie die Grade der Blutsverwandtschaft. Denn das Band der Schwägerschaft ist weniger stark als das Band der Blutsverwandtschaft, da Schwägerschaft aus Blutsverwandtschaft in Verschiedenheit der Spezies entsteht, wie aus einer äquivoken Ursache. Nun dauert das Band umso länger, je stärker es ist. Daher dauert das Band der Schwägerschaft nicht bis zur selben Anzahl von Graden wie die Blutsverwandtschaft.
Einwand 2: Ferner sollte das menschliche Gesetz das göttliche Gesetz nachahmen. Nun waren gemäß dem göttlichen Gesetz bestimmte Grade der Blutsverwandtschaft verboten, in welchen Graden Schwägerschaft kein Hindernis für die Ehe war: wie am Beispiel der Frau eines Bruders, die ein Mann heiraten konnte, obwohl er ihre Schwester nicht heiraten konnte. Daher sollte sich auch jetzt das Verbot von Schwägerschaft und Blutsverwandtschaft nicht auf dieselben Grade erstrecken.
Dagegen spricht, dass eine Frau mit mir durch Schwägerschaft allein durch die Tatsache verbunden ist, dass sie mit einem Blutsverwandten von mir verheiratet ist. Daher ist sie in welchem Grad auch immer ihr Ehemann mit mir blutsverwandt ist, in demselben Grad mit mir durch Schwägerschaft verwandt: und so sollten die Grade der Schwägerschaft in derselben Anzahl berechnet werden wie die Grade der Blutsverwandtschaft.
Ich antworte darauf, dass, da die Grade der Schwägerschaft gemäß den Graden der Blutsverwandtschaft berechnet werden, die Grade der Schwägerschaft notwendigerweise dieselben an der Zahl sein müssen wie jene der Blutsverwandtschaft. Dennoch, da Schwägerschaft ein geringeres Band ist als Blutsverwandtschaft, wird sowohl früher als auch jetzt ein Dispens in den entfernteren Graden der Schwägerschaft leichter gewährt als in den entfernten Graden der Blutsverwandtschaft.
Antwort auf Einwand 1: Die Tatsache, dass das Band der Schwägerschaft geringer ist als das Band der Blutsverwandtschaft, verursacht einen Unterschied in der Art der Beziehung, aber nicht in den Graden. Daher trifft dieses Argument nicht den Punkt.
Antwort auf Einwand 2: Ein Mann konnte die Frau seines verstorbenen Bruders nicht nehmen, außer in dem Fall, wenn letzterer ohne Nachkommen starb, um seinem Bruder Samen zu erwecken. Dies war zu einer Zeit erforderlich, als die religiöse Verehrung mittels der Fortpflanzung des Fleisches ausgebreitet wurde, was jetzt nicht der Fall ist. Daher ist es klar, dass er sie nicht gleichsam in seiner eigenen Person heiratete, sondern als Stellvertreter seines Bruders.