Suppl., q. 55 a. 6
Ob Schwägerschaft ein Ehehindernis ist?
Quaestio 55 · Vom Ehehindernis der Schwägerschaft
Einwand 1: Es scheint, dass Schwägerschaft kein Ehehindernis ist. Denn nichts ist ein Hindernis für die Ehe, außer was ihr entgegengesetzt ist. Aber Schwägerschaft ist der Ehe nicht entgegengesetzt, da sie durch sie verursacht wird. Daher ist sie kein Ehehindernis.
Einwand 2: Ferner wird die Frau durch die Ehe ein Besitz des Ehemannes. Nun erben die Verwandten des Ehemannes seinen Besitz nach seinem Tod. Daher können sie seine Frau beerben (nachfolgen), obwohl sie ihnen verschwägert ist, wie oben gezeigt (Artikel [5]). Daher ist Schwägerschaft kein Ehehindernis.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Lev 18,8): „Du sollst die Scham der Frau deines Vaters nicht entblößen.“ Nun ist sie nur verschwägert. Daher ist Schwägerschaft ein Ehehindernis.
Ich antworte darauf, dass Schwägerschaft, die der Ehe vorausgeht, das Eingehen der Ehe verhindert und den Vertrag ungültig macht, aus demselben Grund wie die Blutsverwandtschaft. Denn so wie es eine gewisse Notwendigkeit für Blutsverwandte gibt, zusammenzuleben, so gibt es diese auch für jene, die durch Schwägerschaft verbunden sind: und so wie es ein Band der Freundschaft zwischen Blutsverwandten gibt, so gibt es eines zwischen jenen, die einander verschwägert sind. Wenn jedoch die Schwägerschaft zur Ehe hinzukommt, kann sie die Ehe nicht ungültig machen, wie oben dargelegt (Frage [50], Artikel [7]).
Antwort auf Einwand 1: Schwägerschaft ist nicht der Ehe entgegengesetzt, die sie verursacht, sondern einer Ehe, die mit einem Verschwägerten geschlossen wird, insofern letztere die Ausbreitung der Freundschaft und die Zügelung der Begierde behindern würde, welche in der Ehe gesucht werden.
Antwort auf Einwand 2: Der Besitz des Ehemannes wird nicht eins mit ihm, wie die Frau ein Fleisch mit ihm gemacht wird. Weshalb, so wie Blutsverwandtschaft ein Hindernis für die Ehe oder Vereinigung mit dem Ehemann dem Fleische nach ist, so ist es verboten, die Frau des Ehemannes zu heiraten.