II-II, q. 58 a. 8
Ob die besondere Gerechtigkeit eine spezielle Materie hat?
Quaestio 58 · Von der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die besondere Gerechtigkeit keine spezielle Materie hat. Denn eine Glosse zu Gen 2,14, "Der vierte Fluss ist der Euphrat," sagt: "Euphrat bedeutet 'fruchtbar'; noch wird angegeben, durch welches Land er fließt, weil die Gerechtigkeit zu allen Teilen der Seele gehört." Nun wäre dies nicht der Fall, wenn die Gerechtigkeit eine spezielle Materie hätte, da jede spezielle Materie zu einem speziellen Vermögen gehört. Daher hat die besondere Gerechtigkeit keine spezielle Materie.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (Quaest. lxxxiii, qu. 61), dass "die Seele vier Tugenden hat, durch die sie in diesem Leben geistlich lebt, nämlich Mäßigung, Klugheit, Tapferkeit und Gerechtigkeit;" und er sagt, dass "die vierte die Gerechtigkeit ist, welche alle Tugenden durchdringt." Daher hat die besondere Gerechtigkeit, die eine der vier Kardinaltugenden ist, keine spezielle Materie.
Einwand 3: Ferner leitet die Gerechtigkeit den Menschen hinreichend in Angelegenheiten, die sich auf andere beziehen. Nun kann ein Mensch in allen Angelegenheiten, die sich auf dieses Leben beziehen, auf andere gerichtet werden. Daher ist die Materie der Gerechtigkeit allgemein und nicht speziell.
Dagegen spricht, dass der Philosoph (Ethic. v, 2) die besondere Gerechtigkeit speziell jenen Dingen zurechnet, die zum gesellschaftlichen Leben gehören.
Ich antworte darauf, dass alles, was durch die Vernunft berichtigt werden kann, die Materie der moralischen Tugend ist, denn diese wird in Bezug auf die rechte Vernunft definiert, gemäß dem Philosophen (Ethic. ii, 6). Nun kann die Vernunft nicht nur die inneren Leidenschaften der Seele berichtigen, sondern auch äußere Handlungen und auch jene äußeren Dinge, derer sich der Mensch bedienen kann. Und doch ist es in Bezug auf äußere Handlungen und äußere Dinge, mittels derer Menschen miteinander verkehren können, dass die Beziehung eines Menschen zu einem anderen zu betrachten ist; wohingegen wir in Bezug auf innere Leidenschaften die Richtigkeit des Menschen in sich selbst betrachten. Folglich, da die Gerechtigkeit auf andere gerichtet ist, handelt sie nicht von der gesamten Materie der moralischen Tugend, sondern nur von äußeren Handlungen und Dingen, unter einem gewissen speziellen Aspekt des Objekts, insofern nämlich ein Mensch durch sie zu einem anderen in Beziehung steht.
Antwort auf Einwand 1: Es ist wahr, dass die Gerechtigkeit wesentlich zu einem Teil der Seele gehört, wo sie wie in ihrem Subjekt residiert; und dies ist der Wille, der durch seinen Befehl alle anderen Teile der Seele bewegt; und dementsprechend gehört die Gerechtigkeit zu allen Teilen der Seele, nicht direkt, sondern durch eine Art Ausströmung.
Antwort auf Einwand 2: Wie oben gesagt wurde (FS, Frage [61], Artikel [3], 4), können die Kardinaltugenden auf zweifache Weise aufgefasst werden: erstens als spezielle Tugenden, von denen jede eine bestimmte Materie hat; zweitens als gewisse allgemeine Modi der Tugend. In diesem letzteren Sinne spricht Augustinus in der zitierten Passage: denn er sagt, dass "Klugheit die Erkenntnis dessen ist, was wir suchen und meiden sollen, Mäßigung der Zügel für die Lust nach flüchtigen Vergnügungen, Tapferkeit die Stärke des Geistes im Ertragen vorübergehender Prüfungen, Gerechtigkeit die Liebe zu Gott und unserem Nächsten, welche die anderen Tugenden durchdringt, das heißt, das gemeinsame Prinzip der gesamten Ordnung zwischen einem Menschen und einem anderen ist."
Antwort auf Einwand 3: Die inneren Leidenschaften eines Menschen, die ein Teil der moralischen Materie sind, sind an sich nicht auf einen anderen Menschen gerichtet, was zur spezifischen Natur der Gerechtigkeit gehört; doch ihre Wirkungen, d.h. äußere Handlungen, sind fähig, auf einen anderen Menschen gerichtet zu werden. Folglich folgt daraus nicht, dass die Materie der Gerechtigkeit allgemein ist.