II-II, q. 58 a. 10
Ob die Mitte der Gerechtigkeit die sachliche Mitte ist?
Quaestio 58 · Von der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Mitte der Gerechtigkeit nicht die sachliche Mitte ist. Denn die Gattungsnatur bleibt in jeder Spezies ganz. Nun wird die moralische Tugend definiert (Ethic. ii, 6) als "ein wählender Habitus, der die Mitte einhält, die in Bezug auf uns durch die Vernunft festgelegt ist." Daher hält die Gerechtigkeit die vernunftgemäße und nicht die sachliche Mitte ein.
Einwand 2: Ferner gibt es bei Dingen, die schlechthin gut sind, weder Übermaß noch Mangel, und folglich gibt es auch keine Mitte; wie es klar der Fall ist bei den Tugenden, gemäß Ethic. ii, 6. Nun bezieht sich die Gerechtigkeit auf Dinge, die schlechthin gut sind, wie in Ethic. v dargelegt. Daher hält die Gerechtigkeit nicht die sachliche Mitte ein.
Einwand 3: Ferner ist der Grund, warum man sagt, die anderen Tugenden hielten die vernunftgemäße und nicht die sachliche Mitte ein, der, dass in ihrem Fall die Mitte gemäß verschiedenen Personen variiert, da was für den einen zu viel ist, für den anderen zu wenig ist (Ethic. ii, 6). Nun ist dies auch bei der Gerechtigkeit der Fall: denn einer, der einen Fürsten schlägt, erhält nicht dieselbe Strafe wie einer, der eine Privatperson schlägt. Daher hält auch die Gerechtigkeit nicht die sachliche, sondern die vernunftgemäße Mitte ein.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. ii, 6; v, 4), dass die Mitte der Gerechtigkeit gemäß "arithmetischer" Proportion zu nehmen ist, so dass sie die sachliche Mitte ist.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Artikel [9]; FS, Frage [59], Artikel [4]), die anderen moralischen Tugenden hauptsächlich mit den Leidenschaften befasst sind, deren Regulierung gänzlich durch einen Vergleich mit eben dem Menschen bemessen wird, der das Subjekt jener Leidenschaften ist, insofern sein Zorn und sein Begehren mit ihren verschiedenen gebührenden Umständen bekleidet sind. Daher wird die Mitte in solchen Tugenden nicht durch das Verhältnis eines Dinges zu einem anderen gemessen, sondern lediglich durch den Vergleich mit dem tugendhaften Menschen selbst, so dass bei ihnen die Mitte nur jene ist, die durch die Vernunft in Bezug auf uns festgelegt ist.
Andererseits ist die Materie der Gerechtigkeit die äußere Operation, insofern eine Operation oder das in jener Operation gebrauchte Ding einer anderen Person in gebührender Weise proportional ist, weshalb die Mitte der Gerechtigkeit in einer gewissen Proportion der Gleichheit zwischen dem äußeren Ding und der äußeren Person besteht. Nun ist Gleichheit die sachliche Mitte zwischen Größerem und Kleinerem, wie in Metaph. x [*Didot ed., ix, 5; Vgl. Ethic. v, 4] dargelegt: weshalb die Gerechtigkeit die sachliche Mitte einhält.
Antwort auf Einwand 1: Diese sachliche Mitte ist auch die vernunftgemäße Mitte, weshalb die Gerechtigkeit die Bedingungen einer moralischen Tugend erfüllt.
Antwort auf Einwand 2: Man kann auf zweifache Weise davon sprechen, dass ein Ding schlechthin gut ist. Erstens kann ein Ding in jeder Weise gut sein: so sind die Tugenden gut; und es gibt weder Mitte noch Extreme in Dingen, die in diesem Sinne schlechthin gut sind. Zweitens wird ein Ding schlechthin gut genannt, weil es absolut gut ist, d.h. seiner Natur nach, obwohl es durch Missbrauch übel werden kann. Solche sind Reichtümer und Ehren; und in dergleichen ist es möglich, Übermaß, Mangel und Mitte zu finden, in Bezug auf Menschen, die sie gut oder schlecht gebrauchen können: und in diesem Sinne bezieht sich die Gerechtigkeit auf Dinge, die schlechthin gut sind.
Antwort auf Einwand 3: Die zugefügte Verletzung steht in einem anderen Verhältnis zu einem Fürsten als zu einer Privatperson: weshalb jede Verletzung auf eine andere Weise durch Rache ausgeglichen werden muss: und dies impliziert eine sachliche und nicht bloß eine rationale Verschiedenheit.