II-II, q. 58 a. 2
Ob die Gerechtigkeit immer auf einen anderen gerichtet ist?
Quaestio 58 · Von der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Gerechtigkeit nicht immer auf einen anderen gerichtet ist. Denn der Apostel sagt (Röm 3,22), dass "die Gerechtigkeit Gottes durch den Glauben an Jesus Christus ist." Nun betrifft der Glaube nicht den Umgang eines Menschen mit einem anderen. Daher tut dies auch die Gerechtigkeit nicht.
Einwand 2: Ferner gehört es nach Augustinus (De Moribus Eccl. xv) "zur Gerechtigkeit, dass der Mensch seine Herrschaft über die Dinge, die ihm unterworfen sind, auf den Dienst Gottes richtet." Nun ist das sinnliche Begehren dem Menschen unterworfen, gemäß Gen 4,7, wo geschrieben steht: "Sein Verlangen," nämlich der Sünde, "wird dir unterworfen sein, und du wirst über es herrschen." Daher gehört es zur Gerechtigkeit, Herrschaft über das eigene Begehren zu haben: so dass die Gerechtigkeit auf einen selbst gerichtet ist.
Einwand 3: Ferner ist die Gerechtigkeit Gottes ewig. Aber nichts anderes ist mit Gott gleich ewig. Daher ist die Gerechtigkeit nicht wesentlich auf einen anderen gerichtet.
Einwand 4: Ferner bedarf das Handeln des Menschen gegen sich selbst nicht weniger der Richtigstellung als sein Handeln gegen einen anderen. Nun wird das Handeln des Menschen durch Gerechtigkeit richtiggestellt, gemäß Spr 11,5: "Die Gerechtigkeit des Aufrichtigen macht seinen Weg eben." Daher handelt die Gerechtigkeit nicht nur von unserem Umgang mit anderen, sondern auch mit uns selbst.
Dagegen spricht, dass Tullius sagt (De Officiis i, 7), dass "der Gegenstand der Gerechtigkeit darin besteht, die Menschen in Gesellschaft und gegenseitigem Verkehr zusammenzuhalten." Dies impliziert nun die Beziehung eines Menschen zu einem anderen. Daher befasst sich die Gerechtigkeit nur mit unserem Umgang mit anderen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Frage [57], Artikel [1]), da die Gerechtigkeit ihrem Namen nach Gleichheit impliziert, sie wesentlich eine Beziehung zu einem anderen bezeichnet, denn ein Ding ist nicht sich selbst gleich, sondern einem anderen. Und insofern es zur Gerechtigkeit gehört, menschliche Handlungen richtigzustellen, wie oben gesagt wurde (Frage [57], Artikel [1]; FS, Frage [113], Artikel [1]), muss diese Andersheit, welche die Gerechtigkeit fordert, zwischen Wesen bestehen, die zum Handeln fähig sind. Nun gehören Handlungen zu den Supposita [*Vgl. FP, Frage [29], Artikel [2]] und den Ganzen und, eigentlich gesprochen, nicht zu Teilen und Formen oder Vermögen; denn wir sagen nicht eigentlich, dass die Hand schlägt, sondern ein Mensch mit seiner Hand, noch dass die Hitze ein Ding heiß macht, sondern das Feuer durch die Hitze, obwohl solche Ausdrücke metaphorisch verwendet werden können. Daher fordert die Gerechtigkeit eigentlich gesprochen eine Unterscheidung der Supposita und ist folglich nur in einem Menschen gegenüber einem anderen. Dennoch können wir in ein und demselben Menschen metaphorisch von seinen verschiedenen Handlungsprinzipien sprechen, wie der Vernunft, dem Zornmütigen und dem Begehrlichen, als ob sie so viele Handelnde wären: so dass metaphorisch in ein und demselben Menschen Gerechtigkeit gesagt wird, insofern die Vernunft dem Zornmütigen und Begehrlichen befiehlt und diese der Vernunft gehorchen; und allgemein, insofern jedem Teil des Menschen zugeschrieben wird, was ihm ziemt. Daher nennt der Philosoph (Ethic. v, 11) dies "metaphorische Gerechtigkeit".
Antwort auf Einwand 1: Die Gerechtigkeit, die der Glaube in uns wirkt, ist jene, durch die der Gottlose gerechtfertigt wird; sie besteht in der gebührenden Ordnung der Teile der Seele, wie oben gesagt wurde (FS, Frage [113], Artikel [1]), wo wir von der Rechtfertigung des Gottlosen handelten. Dies gehört nun zur metaphorischen Gerechtigkeit, die sogar in einem Menschen gefunden werden kann, der ganz für sich allein lebt.
Dies genügt für die Antwort auf den zweiten Einwand.
Antwort auf Einwand 3: Gottes Gerechtigkeit ist von Ewigkeit her in Bezug auf den ewigen Willen und Vorsatz (und darin besteht die Gerechtigkeit hauptsächlich); obwohl sie nicht ewig ist in Bezug auf ihre Wirkung, da nichts mit Gott gleich ewig ist.
Antwort auf Einwand 4: Das Handeln des Menschen gegen sich selbst wird hinreichend durch die Richtigstellung der Leidenschaften durch die anderen moralischen Tugenden richtiggestellt. Aber sein Handeln gegen andere bedarf einer besonderen Richtigstellung, nicht nur in Bezug auf den Handelnden, sondern auch in Bezug auf die Person, auf die es gerichtet ist. Daher gibt es über solches Handeln eine besondere Tugend, und dies ist die Gerechtigkeit.