II-II, q. 58 a. 5
Ob die Gerechtigkeit eine allgemeine Tugend ist?
Quaestio 58 · Von der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Gerechtigkeit keine allgemeine Tugend ist. Denn die Gerechtigkeit wird mit den anderen Tugenden spezifiziert, gemäß Weish 8,7: "Sie lehrt Mäßigung und Klugheit und Gerechtigkeit und Tapferkeit." Nun wird das "Allgemeine" nicht spezifiziert oder zusammen mit den unter demselben "Allgemeinen" enthaltenen Spezies aufgezählt. Daher ist die Gerechtigkeit keine allgemeine Tugend.
Einwand 2: Ferner wird die Gerechtigkeit als Kardinaltugend gezählt, ebenso wie Mäßigung und Tapferkeit. Nun wird weder Mäßigung noch Tapferkeit als allgemeine Tugend gerechnet. Daher sollte auch die Gerechtigkeit in keiner Weise als allgemeine Tugend gerechnet werden.
Einwand 3: Ferner ist die Gerechtigkeit immer auf andere gerichtet, wie oben gesagt wurde (Artikel [2]). Aber eine Sünde, die gegen den Nächsten begangen wird, kann keine allgemeine Sünde sein, weil sie mit der Sünde, die gegen einen selbst begangen wird, geteilt wird. Daher ist auch die Gerechtigkeit keine allgemeine Tugend.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. v, 1), dass "Gerechtigkeit jede Tugend ist."
Ich antworte darauf, dass die Gerechtigkeit, wie oben gesagt wurde (Artikel [2]), den Menschen in seinen Beziehungen zu anderen Menschen leitet. Dies kann nun auf zweifache Weise geschehen: erstens in Bezug auf seine Beziehung zu Individuen, zweitens in Bezug auf seine Beziehungen zu anderen im Allgemeinen, insofern ein Mensch, der einer Gemeinschaft dient, all jenen dient, die in dieser Gemeinschaft eingeschlossen sind. Dementsprechend kann die Gerechtigkeit in ihrer eigentlichen Bedeutung in beiden Sinnen auf einen anderen gerichtet sein. Nun ist es offensichtlich, dass alle, die in einer Gemeinschaft eingeschlossen sind, zu dieser Gemeinschaft in Beziehung stehen wie Teile zu einem Ganzen; während ein Teil als solcher zu einem Ganzen gehört, so dass alles, was das Gut eines Teils ist, auf das Gut des Ganzen gerichtet werden kann. Es folgt daher, dass das Gut jeder Tugend, ob eine solche Tugend den Menschen in Beziehung zu sich selbst oder in Beziehung zu bestimmten anderen einzelnen Personen leitet, auf das Gemeinwohl beziehbar ist, auf welches die Gerechtigkeit hinordnet: so dass alle Akte der Tugend zur Gerechtigkeit gehören können, insofern sie den Menschen auf das Gemeinwohl hinordnet. In diesem Sinne wird die Gerechtigkeit eine allgemeine Tugend genannt. Und da es dem Gesetz zukommt, auf das Gemeinwohl hinzuordnen, wie oben gesagt wurde (FS, Frage [90], Artikel [2]), folgt daraus, dass die Gerechtigkeit, die auf diese Weise allgemein genannt wird, "gesetzliche Gerechtigkeit" genannt wird, weil durch sie der Mensch in Einklang mit dem Gesetz ist, welches die Akte aller Tugenden auf das Gemeinwohl hinordnet.
Antwort auf Einwand 1: Die Gerechtigkeit wird mit den anderen Tugenden spezifiziert oder aufgezählt, nicht als eine allgemeine, sondern als eine besondere Tugend, wie wir weiter unten darlegen werden (Artikel [7], 12).
Antwort auf Einwand 2: Mäßigung und Tapferkeit sind im sinnlichen Begehren, nämlich im Konkupisziblen und Irasziblen. Nun sind diese Vermögen auf bestimmte partikulare Güter gerichtet, so wie die Sinne Erkenntnisvermögen von Partikularem sind. Andererseits ist die Gerechtigkeit im intellektiven Begehren als ihrem Subjekt, welches das universale Gut als sein Objekt haben kann, dessen Erkenntnis dem Intellekt zugehört. Daher kann die Gerechtigkeit eher eine allgemeine Tugend sein als Mäßigung oder Tapferkeit.
Antwort auf Einwand 3: Dinge, die auf einen selbst beziehbar sind, sind auf einen anderen beziehbar, besonders im Hinblick auf das Gemeinwohl. Weshalb die gesetzliche Gerechtigkeit, insofern sie auf das Gemeinwohl hinordnet, eine allgemeine Tugend genannt werden kann: und in gleicher Weise kann Ungerechtigkeit eine allgemeine Sünde genannt werden; daher steht geschrieben (1 Joh 3,4), dass alle "Sünde Ungerechtigkeit ist."