II-II, q. 58 a. 11
Ob der Akt der Gerechtigkeit darin besteht, jedem das Seine zu geben?
Quaestio 58 · Von der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass der Akt der Gerechtigkeit nicht darin besteht, jedem das Seine zu geben. Denn Augustinus (De Trin. xiv, 9) schreibt der Gerechtigkeit den Akt zu, den Bedürftigen zu helfen. Nun geben wir, wenn wir den Bedürftigen helfen, ihnen nicht das, was ihres ist, sondern was unseres ist. Daher besteht der Akt der Gerechtigkeit nicht darin, jedem das Seine zu geben.
Einwand 2: Ferner sagt Tullius (De Offic. i, 7), dass "Wohltätigkeit, die wir Güte oder Freigebigkeit nennen können, zur Gerechtigkeit gehört." Nun gehört es zur Freigebigkeit, einem anderen von dem Seinen zu geben, nicht von dem, was jenem gehört. Daher besteht der Akt der Gerechtigkeit nicht darin, jedem das Seine zu geben.
Einwand 3: Ferner gehört es zur Gerechtigkeit, nicht nur Dinge gebührend zu verteilen, sondern auch verletzende Handlungen zu unterdrücken, wie Mord, Ehebruch und so weiter. Aber das Gewähren dessen, was jedem gehört, scheint allein zur Verteilung von Dingen zu gehören. Daher wird der Akt der Gerechtigkeit nicht hinreichend beschrieben, indem man sagt, er bestehe darin, jedem das Seine zu geben.
Dagegen spricht, dass Ambrosius sagt (De Offic. i, 24): "Es ist die Gerechtigkeit, die jedem das Seine gibt und nicht das Eigentum eines anderen beansprucht; sie missachtet ihren eigenen Vorteil, um die gemeinsame Billigkeit zu wahren."
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Artikel [8], 10), die Materie der Gerechtigkeit eine äußere Operation ist, insofern entweder sie oder das Ding, das wir durch sie gebrauchen, einer anderen Person proportional gemacht wird, zu der wir durch Gerechtigkeit in Beziehung stehen. Nun ist das Eigene eines jeden Menschen das, was ihm gemäß der Gleichheit der Proportion gebührt. Daher ist der eigentliche Akt der Gerechtigkeit nichts anderes, als jedem das Seine zu geben.
Antwort auf Einwand 1: Da die Gerechtigkeit eine Kardinaltugend ist, sind andere sekundäre Tugenden, wie Barmherzigkeit, Freigebigkeit und dergleichen mit ihr verbunden, wie wir weiter unten darlegen werden (Frage [80], Artikel [1]). Weshalb den Bedürftigen zu helfen, was zur Barmherzigkeit oder Mitleid gehört, und freigebig wohltätig zu sein, was zur Freigebigkeit gehört, durch eine Art Reduktion der Gerechtigkeit als ihrer Haupttugend zugeschrieben werden.
Dies genügt für die Antwort auf den zweiten Einwand.
Antwort auf Einwand 3: Wie der Philosoph feststellt (Ethic. v, 4), wird in Angelegenheiten der Gerechtigkeit der Name "Gewinn" auf alles ausgedehnt, was übermäßig ist, und alles, was mangelhaft ist, wird "Verlust" genannt. Der Grund dafür ist, dass Gerechtigkeit zuerst und allgemeiner im freiwilligen Austausch von Dingen ausgeübt wird, wie Kaufen und Verkaufen, worin jene Ausdrücke eigentlich verwendet werden; und doch werden sie auf alle anderen Angelegenheiten der Gerechtigkeit übertragen. Dasselbe gilt für das Gewähren dessen, was jedem als sein Eigenes gehört.