III, q. 84 a. 8
Ob die Buße bis zum Ende des Lebens andauern sollte?
Quaestio 84 · Vom Sakrament der Buße
1. Einwand: Es scheint, dass die Buße nicht bis zum Ende des Lebens andauern sollte. Denn die Buße ist zur Tilgung der Sünde geordnet. Nun empfängt der Büßer die Vergebung seiner Sünden sofort, gemäß Ez 18,21: „Wenn der Gottlose Buße tut für alle seine Sünden, die er begangen hat ... wird er leben und nicht sterben.“ Daher besteht keine Notwendigkeit, die Buße weiter zu verlängern.
2. Einwand: Ferner gehört die Buße zum Stand der Anfänger. Aber der Mensch sollte von diesem Stand zum Stand der Fortgeschrittenen voranschreiten und von diesem weiter zum Stand der Vollkommenen. Daher muss der Mensch nicht bis zum Ende seines Lebens Buße tun.
3. Einwand: Ferner ist der Mensch verpflichtet, die Gesetze der Kirche in diesem wie in den anderen Sakramenten zu beachten. Aber die Dauer der Reue wird durch die Kanones festgelegt, so dass man nämlich für diese und jene Sünde so viele Jahre Buße tun muss. Daher scheint es, dass die Buße nicht bis zum Ende des Lebens verlängert werden sollte.
Dagegen spricht, dass Augustinus in seinem Buch De Poenitentia [*De vera et falsa Poenitentia, dessen Urheberschaft unbekannt ist] sagt: „Was bleibt uns zu tun, außer immerdar in diesem Leben zu trauern? Denn wenn die Trauer aufhört, fehlt die Reue; und wenn die Reue fehlt, was wird aus der Vergebung?“
Ich antworte darauf, dass die Buße zweifach ist, innerlich und äußerlich. Die innere Buße ist jene, durch die man über eine begangene Sünde trauert, und diese Buße sollte bis zum Ende des Lebens andauern. Denn der Mensch sollte immer missbilligen, gesündigt zu haben, denn wenn er daran Gefallen fände, würde er aus eben diesem Grund in Sünde fallen und die Frucht der Vergebung verlieren. Nun verursacht Missfallen Trauer in einem, der für Trauer empfänglich ist, wie der Mensch in diesem Leben; aber nach diesem Leben sind die Heiligen nicht für Trauer empfänglich, weshalb sie ihre vergangenen Sünden missbilligen werden, ohne darüber zu trauern, gemäß Jes 65,16: „Die früheren Nöte sind vergessen.“
Die äußere Buße ist jene, durch die ein Mensch äußere Zeichen der Trauer zeigt, seine Sünden mündlich dem Priester bekennt, der ihn losspricht, und für seine Sünden gemäß dem Urteil des Priesters Genugtuung leistet. Solche Buße muss nicht bis zum Ende des Lebens andauern, sondern nur für eine festgelegte Zeit gemäß dem Maß der Sünde.
Antwort auf den 1. Einwand: Wahre Buße entfernt nicht nur vergangene Sünden, sondern bewahrt den Menschen auch vor zukünftigen Sünden. Folglich, obwohl ein Mensch die Vergebung vergangener Sünden im ersten Augenblick seiner wahren Buße empfängt, muss er dennoch in seiner Buße verharren, damit er nicht wieder in Sünde falle.
Antwort auf den 2. Einwand: Sowohl innere als auch äußere Buße zu tun, gehört zum Stand der Anfänger, jener nämlich, die einen Neuanfang vom Stand der Sünde aus machen. Aber es gibt Raum für innere Buße auch bei den Fortgeschrittenen und den Vollkommenen, gemäß Ps 83,6: „In seinem Herzen hat er Stufen bereitet, im Tal der Tränen.“ Weshalb Paulus sagt (1 Kor 15,9): „Ich ... bin nicht würdig, Apostel genannt zu werden, weil ich die Kirche Gottes verfolgt habe.“
Antwort auf den 3. Einwand: Diese Zeitdauern sind für Büßer hinsichtlich der Übung der äußeren Buße festgelegt.