III, q. 84 a. 4
Ob die Händeauflegung des Priesters für dieses Sakrament notwendig ist?
Quaestio 84 · Vom Sakrament der Buße
1. Einwand: Es scheint, dass die Händeauflegung des Priesters für dieses Sakrament notwendig ist. Denn es steht geschrieben (Mk 16,18): „Sie werden den Kranken die Hände auflegen, und sie werden gesund werden.“ Nun sind Sünder geistlich krank und erlangen Genesung durch dieses Sakrament. Also sollte in diesem Sakrament eine Händeauflegung erfolgen.
2. Einwand: Ferner gewinnt der Mensch in diesem Sakrament den Heiligen Geist wieder, den er verloren hatte, weshalb in der Person des Büßers gesagt wird (Ps 50,14): „Gib mir wieder die Freude deines Heils und stärke mich mit einem vollkommenen Geist.“ Nun wird der Heilige Geist durch die Händeauflegung gegeben; denn wir lesen (Apg 8,17), dass die Apostel „ihnen die Hände auflegten, und sie empfingen den Heiligen Geist“; und (Mt 19,13), dass „kleine Kinder“ unserem Herrn „gebracht wurden, damit er ihnen die Hände auflege.“ Also sollte in diesem Sakrament eine Händeauflegung erfolgen.
3. Einwand: Ferner sind die Worte des Priesters in diesem Sakrament nicht wirksamer als in den anderen Sakramenten. Aber in den anderen Sakramenten genügen die Worte des Spenders nicht, wenn er nicht eine Handlung vollzieht: so muss der Priester bei der Taufe, während er sagt: „Ich taufe dich“, eine körperliche Waschung vollziehen. Daher sollte der Priester auch, während er sagt: „Ich spreche dich los“, eine Handlung in Bezug auf den Büßer vollziehen, indem er ihm die Hände auflegt.
Dagegen spricht, dass, als unser Herr zu Petrus sagte (Mt 16,19): „Was auch immer du auf Erden lösen wirst“ usw., Er keine Händeauflegung erwähnte; noch tat Er dies, als Er zu allen Aposteln sagte (Joh 20,23): „Wessen Sünden ihr vergebt, dem sind sie vergeben.“ Daher ist für dieses Sakrament keine Händeauflegung erforderlich.
Ich antworte darauf, dass in den Sakramenten der Kirche die Händeauflegung erfolgt, um eine reichliche Wirkung der Gnade zu bezeichnen, indem jene, denen die Hände aufgelegt werden, gleichsam mit den Spendern vereinigt werden, in denen die Gnade reichlich vorhanden sein sollte. Daher erfolgt eine Händeauflegung im Sakrament der Firmung, in dem die Fülle des Heiligen Geistes verliehen wird; und im Sakrament der Weihe, in dem eine gewisse Erhabenheit der Macht über die göttlichen Geheimnisse verliehen wird; daher steht geschrieben (2 Tim 1,6): „Erwecke die Gnade Gottes, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände.“
Nun ist das Sakrament der Buße nicht dazu geordnet, dass der Mensch eine Fülle der Gnade empfange, sondern dass seine Sünden weggenommen werden; und deshalb ist für dieses Sakrament keine Händeauflegung erforderlich, wie auch nicht für die Taufe, in der dennoch eine vollere Vergebung der Sünden geschenkt wird.
Antwort auf den 1. Einwand: Jene Händeauflegung ist nicht sakramental, sondern dient dem Wirken von Wundern, nämlich dass durch die Berührung der Hand eines geheiligten Mannes sogar körperliche Gebrechen beseitigt werden könnten; so wie wir von unserem Herrn lesen (Mk 6,5), dass Er die Kranken heilte, „indem Er ihnen die Hände auflegte“, und (Mt 8,3), dass Er einen Aussätzigen reinigte, indem Er ihn berührte.
Antwort auf den 2. Einwand: Nicht jeder Empfang des Heiligen Geistes erfordert eine Händeauflegung, da der Mensch sogar in der Taufe den Heiligen Geist empfängt, ohne irgendeine Händeauflegung: es ist beim Empfang der Fülle des Heiligen Geistes, die zur Firmung gehört, dass eine Händeauflegung erforderlich ist.
Antwort auf den 3. Einwand: In jenen Sakramenten, die im Gebrauch der Materie vervollkommnet werden, muss der Spender eine körperliche Handlung am Empfänger des Sakraments vollziehen, z. B. in der Taufe, Firmung und Letzten Ölung; wohingegen dieses Sakrament nicht im Gebrauch einer äußerlich angewendeten Materie besteht, da die Materie durch den Anteil geliefert wird, den der Büßer übernimmt: weshalb, so wie in der Eucharistie der Priester das Sakrament vervollkommnet, indem er bloß die Worte über die Materie spricht, so vervollkommnen die bloßen Worte, die der Priester beim Lossprechen über den Büßer spricht, das Sakrament der Absolution. Wenn tatsächlich irgendeine körperliche Handlung seitens des Priesters notwendig wäre, wäre das Kreuzzeichen, das in der Eucharistie verwendet wird, nicht weniger passend als die Händeauflegung, zum Zeichen, dass Sünden durch das Blut des gekreuzigten Christus vergeben werden; und doch ist dies für dieses Sakrament nicht wesentlich, wie es auch nicht für die Eucharistie wesentlich ist.