III, q. 84 a. 2
Ob Sünden die eigentliche Materie dieses Sakraments sind?
Quaestio 84 · Vom Sakrament der Buße
1. Einwand: Es scheint, dass Sünden nicht die eigentliche Materie dieses Sakraments sind. Denn in den anderen Sakramenten wird die Materie durch das Aussprechen bestimmter Worte geheiligt, und so geheiligt bringt sie die sakramentale Wirkung hervor. Nun können Sünden nicht geheiligt werden, denn sie stehen im Gegensatz zur Wirkung des Sakraments, nämlich der Gnade, die die Sünde tilgt. Also sind Sünden nicht die eigentliche Materie dieses Sakraments.
2. Einwand: Ferner sagt Augustinus in seinem Buch De Poenitentia [Vgl. Serm. cccli]: „Niemand kann ein neues Leben beginnen, wenn er das alte nicht bereut.“ Nun gehören nicht nur Sünden, sondern auch die Strafen des gegenwärtigen Lebens zum alten Leben. Also sind Sünden nicht die eigentliche Materie der Buße.
3. Einwand: Ferner ist die Sünde entweder Erbsünde, Todsünde oder lässliche Sünde. Nun ist das Sakrament der Buße nicht gegen die Erbsünde geordnet, denn diese wird durch die Taufe weggenommen, [noch gegen die Todsünde, denn diese wird durch das Bekenntnis des Sünders weggenommen]*, noch gegen die lässliche Sünde, die durch das Schlagen an die Brust und das Besprengen mit Weihwasser und dergleichen weggenommen wird. Also sind Sünden nicht die eigentliche Materie der Buße. [*Die Worte in Klammern fehlen in der Leonina-Ausgabe].
Dagegen spricht, was der Apostel sagt (2 Kor 12,21): „(Die) nicht Buße getan haben über die Unreinheit und Unzucht und Ausschweifung, die sie begangen haben.“
Ich antworte darauf, dass die Materie zweifach ist, nämlich die nächste und die entfernte: so ist die nächste Materie einer Statue das Metall, während die entfernte Materie das Wasser ist. Nun wurde gesagt (Artikel [1], ad 1, ad 2), dass die nächste Materie dieses Sakraments in den Handlungen des Büßers besteht, wobei die Materie dieser Handlungen die Sünden sind, über die er trauert, die er bekennt und für die er Genugtuung leistet. Daraus folgt, dass Sünden die entfernte Materie der Buße sind, als eine Materie nicht zur Billigung, sondern zur Verabscheuung und Vernichtung.
Antwort auf den 1. Einwand: Dieses Argument betrachtet die nächste Materie eines Sakraments.
Antwort auf den 2. Einwand: Das alte Leben, das dem Tod unterworfen war, ist Gegenstand der Buße, nicht hinsichtlich der Strafe, sondern hinsichtlich der damit verbundenen Schuld.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Buße bezieht sich auf jede Art von Sünde in gewisser Weise, aber nicht auf jede in derselben Weise. Denn die Buße bezieht sich eigentlich und hauptsächlich auf die aktuelle Todsünde; eigentlich, da wir eigentlich davon sprechen, das zu bereuen, was wir aus eigenem Willen getan haben; hauptsächlich, da dieses Sakrament hauptsächlich zur Tilgung der Todsünde eingesetzt wurde. Die Buße bezieht sich auf lässliche Sünden zwar eigentlich, insofern sie aus eigenem Willen begangen werden, aber dies war nicht der Hauptzweck ihrer Einsetzung. Was aber die Erbsünde betrifft, so bezieht sich die Buße auf sie weder hauptsächlich, da die Taufe und nicht die Buße gegen die Erbsünde geordnet ist, noch eigentlich, weil die Erbsünde nicht aus eigenem Willen getan wird, außer insofern Adams Wille als der unsrige angesehen wird, in welchem Sinne der Apostel sagt (Röm 5,12): „In dem alle gesündigt haben.“ Dennoch kann man sagen, dass sich die Buße auf die Erbsünde bezieht, wenn wir sie im weiten Sinne für jede Verabscheuung von etwas Vergangenem nehmen: in welchem Sinne Augustinus den Begriff in seinem Buch De Poenitentia (Serm. cccli) verwendet.