II-II, q. 89 a. 8
Ob ein Eid bindender ist als ein Gelübde?
Quaestio 89 · Vom Eid
Einwand 1: Es scheint, dass ein Eid bindender ist als ein Gelübde. Ein Gelübde ist ein einfaches Versprechen: wohingegen ein Eid außer einem Versprechen eine Anrufung Gottes als Zeugen einschließt. Also ist ein Eid bindender als ein Gelübde.
Einwand 2: Ferner pflegt das Schwächere durch das Stärkere bestätigt zu werden. Nun wird ein Gelübde manchmal durch einen Eid bestätigt. Also ist ein Eid stärker als ein Gelübde.
Einwand 3: Ferner entspringt die Verpflichtung eines Gelübdes aus der Überlegung des Geistes, wie oben gesagt (Quaestio 88, Artikel 1); während die Verpflichtung eines Eides aus der Wahrheit Gottes resultiert, dessen Zeugnis angerufen wird. Da also Gottes Wahrheit etwas Größeres ist als menschliche Überlegung, scheint es, dass die Verpflichtung eines Eides größer ist als die eines Gelübdes.
Dagegen spricht, dass ein Gelübde einen an Gott bindet, während ein Eid einen manchmal an einen Menschen bindet. Nun ist man Gott mehr verpflichtet als einem Menschen. Also ist ein Gelübde bindender als ein Eid.
Ich antworte darauf, dass die Verpflichtung sowohl eines Gelübdes als auch eines Eides aus etwas Göttlichem entspringt; aber auf verschiedene Weisen. Denn die Verpflichtung eines Gelübdes entspringt aus der Treue, die wir Gott schulden, welche uns bindet, unsere Versprechen Ihm gegenüber zu erfüllen. Andererseits entspringt die Verpflichtung eines Eides aus der Ehrfurcht, die wir Ihm schulden, welche uns bindet, wahr zu machen, was wir in Seinem Namen versprechen. Nun schließt jeder Akt der Untreue eine Respektlosigkeit ein, aber nicht umgekehrt, weil die Untreue eines Untertanen gegenüber seinem Herrn die größte Respektlosigkeit zu sein scheint. Daher ist ein Gelübde seiner Natur nach bindender als ein Eid.
Zu Einwand 1: Ein Gelübde ist nicht irgendeine Art von Versprechen, sondern ein Gott gemachtes Versprechen; und Gott untreu zu sein, ist höchst schwerwiegend.
Zu Einwand 2: Ein Eid wird einem Gelübde nicht hinzugefügt, weil er stabiler ist, sondern weil größere Stabilität aus „zwei unveränderlichen Dingen“ resultiert (Hebr 6,18).
Zu Einwand 3: Die Überlegung des Geistes gibt einem Gelübde seine Stabilität seitens der Person, die das Gelübde ablegt: aber es hat einen größeren Grund der Stabilität seitens Gottes, dem das Gelübde dargebracht wird.