II-II, q. 89 a. 1
Ob schwören heißt, Gott zum Zeugen anzurufen?
Quaestio 89 · Vom Eid
Einwand 1: Es scheint, dass schwören nicht heißt, Gott zum Zeugen anzurufen. Wer die Autorität der Heiligen Schrift anruft, ruft Gott zum Zeugen an, da die Heilige Schrift sein Wort enthält. Wenn also schwören hieße, Gott zum Zeugen anzurufen, würde jeder schwören, der die Autorität der Heiligen Schrift anruft. Dies aber ist falsch. Also ist auch der Vordersatz falsch.
Einwand 2: Ferner zahlt man einer Person nichts, indem man sie zum Zeugen anruft. Wer aber bei Gott schwört, zahlt Ihm etwas dafür; denn es steht geschrieben (Mt 5,33): „Du sollst dem Herrn deine Eide einlösen [Vulgata: reddes - zurückzahlen/erstatten]“; und Augustinus sagt (Serm. clxxx), dass schwören [jurare] bedeutet, „Gott das Recht [jus reddere] der Wahrheit zu zahlen“. Also heißt schwören nicht, Gott zum Zeugen anzurufen.
Einwand 3: Ferner unterscheiden sich die Pflichten eines Richters von denen eines Zeugen, wie oben gezeigt wurde (Quaestiones 67, 70). Nun fleht ein Mensch bisweilen durch Schwören das göttliche Gericht an, gemäß Ps 7,5: „Wenn ich denen vergolten habe, die mir Übles taten, so möge ich verdientermaßen leer vor meinen Feinden fallen.“ Also heißt schwören nicht, Gott zum Zeugen anzurufen.
Dagegen spricht, dass Augustinus in einer Predigt über den Meineid (Serm. clxxx) sagt: „Wenn ein Mensch sagt: ‚Bei Gott‘, was meint er anderes, als dass Gott sein Zeuge ist?“
Ich antworte darauf, dass Eide, wie der Apostel sagt (Hebr 6,16), zur Bestätigung dienen. Nun erhalten spekulative Sätze ihre Bestätigung durch die Vernunft, die von Prinzipien ausgeht, welche von Natur aus bekannt und unfehlbar wahr sind. Aber partikuläre kontingente Sachverhalte, die den Menschen betreffen, können nicht durch einen notwendigen Vernunftgrund bestätigt werden, weshalb Sätze über solche Dinge gewöhnlich durch Zeugen bestätigt werden. Nun genügt ein menschlicher Zeuge aus zwei Gründen nicht, um solche Angelegenheiten zu bestätigen. Erstens wegen des Mangels an Wahrheit beim Menschen, denn viele neigen zum Lügen, gemäß Ps 116,11: „Jeder Mensch ist ein Lügner.“ Zweitens wegen des Mangels an Wissen, da er weder die Zukunft noch geheime Gedanken noch ferne Dinge kennen kann: und doch sprechen Menschen über solche Dinge, und unser tägliches Leben erfordert, dass wir eine gewisse Gewissheit darüber haben. Daher die Notwendigkeit, zu einem göttlichen Zeugen Zuflucht zu nehmen, denn weder kann Gott lügen, noch ist Ihm etwas verborgen. Nun wird das Anrufen Gottes zum Zeugen „jurare“ [schwören] genannt, weil es so festgesetzt ist, als wäre es ein Rechtsgrundsatz [jure], dass das, was ein Mensch unter Anrufung Gottes als seines Zeugen behauptet, als wahr akzeptiert werden sollte. Nun wird Gott manchmal zum Zeugen angerufen, wenn wir gegenwärtige oder vergangene Ereignisse behaupten, und dies wird ein „assertorischer Eid“ genannt; während Gott manchmal zum Zeugen angerufen wird zur Bestätigung von etwas Zukünftigem, und dies wird ein „promissorischer Eid“ genannt. Aber Eide werden nicht verwendet, um notwendige Sachverhalte zu belegen, noch solche, die unter die Untersuchung der Vernunft fallen; denn es erschiene absurd, in einer wissenschaftlichen Diskussion seinen Punkt durch einen Eid beweisen zu wollen.
Zu Einwand 1: Es ist eine Sache, einen bereits gegebenen göttlichen Zeugen zu verwenden, wie wenn man die Autorität der Heiligen Schrift anführt; und eine andere, Gott anzuflehen, Zeugnis abzulegen, wie in einem Eid.
Zu Einwand 2: Man sagt, ein Mensch zahle seine Eide Gott, weil er erfüllt, was er zu tun schwört, oder weil er durch die Tatsache, dass er Gott zum Zeugen anruft, Ihn als Besitzer allumfassenden Wissens und unfehlbarer Wahrheit anerkennt.
Zu Einwand 3: Eine Person wird aufgerufen, Zeugnis zu geben, damit sie die Wahrheit über das Behauptete bekannt mache. Nun gibt es zwei Wege, auf denen Gott bekannt macht, ob die behaupteten Tatsachen wahr sind oder nicht. Auf eine Weise offenbart Er die Wahrheit einfachhin, entweder durch innere Eingebung oder durch Enthüllung der Tatsachen, nämlich indem Er öffentlich macht, was bisher geheim war. Auf eine andere Weise durch Bestrafung des lügenden Zeugen, und dann ist Er zugleich Richter und Zeuge, da Er durch die Bestrafung des Lügners dessen Lüge bekannt macht. Daher sind Eide zweierlei Art: Der eine ist eine einfache Anrufung Gottes, wie wenn ein Mensch sagt „Gott ist mein Zeuge“ oder „Ich spreche vor Gott“ oder „Bei Gott“, was dieselbe Bedeutung hat, wie Augustinus feststellt; der andere geschieht durch Verfluchung und besteht darin, dass ein Mensch sich selbst oder etwas von dem Seinigen der Strafe unterwirft, wenn das Behauptete nicht wahr ist.