II-II, q. 89 a. 5
Ob Eide erstrebenswert sind und häufig gebraucht werden sollen als etwas Nützliches und Gutes?
Quaestio 89 · Vom Eid
Einwand 1: Es scheint, dass Eide erstrebenswert sind und häufig gebraucht werden sollen als etwas Nützliches und Gutes. So wie ein Gelübde ein Akt der Religion ist, so ist es auch ein Eid. Nun ist es lobenswert und verdienstvoller, eine Sache durch Gelübde zu tun, weil ein Gelübde ein Akt der Religion ist, wie oben gesagt (Quaestio 88, Artikel 5). Also ist es aus demselben Grund lobenswerter, eine Sache mit einem Eid zu tun oder zu sagen, und folglich sind Eide als etwas wesentlich Gutes erstrebenswert.
Einwand 2: Ferner sagt Hieronymus im Kommentar zu Mt 5,34, dass „wer schwört, die Person, bei der er schwört, entweder verehrt oder liebt“. Nun sind Ehrfurcht und Liebe zu Gott als etwas wesentlich Gutes erstrebenswert. Also ist es auch das Schwören.
Einwand 3: Ferner ist das Schwören auf den Zweck des Bestätigens oder Versicherns ausgerichtet. Aber es ist eine gute Sache für einen Menschen, seine Behauptung zu bestätigen. Also ist ein Eid als eine gute Sache erstrebenswert.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Sir 23,12): „Ein Mensch, der viel schwört, wird mit Ungerechtigkeit erfüllt werden“: und Augustinus sagt (De Mendacio xv), dass „der Herr das Schwören verbot, damit ihr eurerseits es nicht lieben möchtet und kein Vergnügen daran fändet, Gelegenheiten zum Schwören zu suchen, als wäre es eine gute Sache“.
Ich antworte darauf, dass alles, was lediglich als Heilmittel für eine Schwachheit oder einen Mangel erforderlich ist, nicht zu den Dingen gerechnet wird, die um ihrer selbst willen erstrebenswert sind, sondern zu denen, die notwendig sind: dies ist klar im Fall der Medizin, die als Heilmittel für Krankheit erforderlich ist. Nun ist ein Eid als Heilmittel für einen Mangel erforderlich, nämlich für den Mangel an Glauben eines Menschen an einen anderen Menschen. Weshalb ein Eid nicht zu den Dingen zu rechnen ist, die um ihrer selbst willen erstrebenswert sind, sondern zu denen, die für dieses Leben notwendig sind; und solche Dinge werden ungebührlich gebraucht, wann immer sie außerhalb der Grenzen der Notwendigkeit gebraucht werden. Aus diesem Grund sagt Augustinus (De Serm. Dom. in Monte i, 17): „Wer versteht, dass Schwören nicht als eine gute Sache zu halten ist“, d.h. um ihrer selbst willen erstrebenswert, „hält sich so weit wie möglich davon zurück, Eide zu äußern, es sei denn, es besteht dringende Not.“
Zu Einwand 1: Es gibt keine Gleichheit zwischen einem Gelübde und einem Eid: weil wir durch ein Gelübde etwas auf die Ehre Gottes ausrichten, so dass aus eben diesem Grund ein Gelübde ein Akt der Religion ist. Andererseits wird in einem Eid die Ehrfurcht vor dem Namen Gottes zur Bestätigung eines Versprechens genommen. Daher wird das, was durch Eid bestätigt wird, aus diesem Grund nicht zu einem Akt der Religion, da moralische Handlungen ihre Spezies vom Ziel her nehmen.
Zu Einwand 2: Wer schwört, macht zwar Gebrauch von seiner Ehrfurcht oder Liebe zu der Person, bei der er schwört: er richtet seinen Eid jedoch nicht auf die Ehrfurcht oder Liebe zu dieser Person, sondern auf etwas anderes, das für das gegenwärtige Leben notwendig ist.
Zu Einwand 3: So wie eine Medizin nützlich zum Heilen ist, und doch, je stärker sie ist, desto größeren Schaden anrichtet, wenn sie ungebührlich eingenommen wird, so ist auch ein Eid zwar nützlich als Mittel der Bestätigung, doch je größer die Ehrfurcht ist, die er verlangt, desto gefährlicher ist er, wenn er nicht recht angewendet wird; denn, wie geschrieben steht (Sir 23,13), „wenn er ihn nichtig macht“, d.h. wenn er seinen Bruder täuscht, „wird seine Sünde auf ihm sein: und wenn er es verhehlt“, indem er falsch schwört und mit Verstellung, „vergeht er sich doppelt“, [weil nämlich „vorgetäuschte Gerechtigkeit eine doppelte Ungerechtigkeit ist“, wie Augustinus erklärt]: „und wenn er vergeblich schwört“, d.h. ohne gebührenden Grund und Notwendigkeit, „wird er nicht gerechtfertigt werden.“