II-II, q. 32 a. 3
Ob leibliche Almosen höher zu bewerten sind als geistige?
Quaestio 32 · Vom Almosen
Einwand 1: Es scheint, dass leibliche Almosen höher zu bewerten sind als geistige. Denn es ist lobenswerter, demjenigen ein Almosen zu geben, der in größerer Not ist, da eine Almosenhandlung deshalb zu loben ist, weil sie einem Bedürftigen hilft. Nun ist der Leib, dem durch leibliche Almosen geholfen wird, von Natur aus bedürftiger als der Geist, dem durch geistige Almosen geholfen wird. Also sind leibliche Almosen höher zu bewerten.
Einwand 2: Ferner ist ein Almosen weniger lobenswert und verdienstvoll, wenn die Wohltat vergolten wird, weshalb unser Herr sagt (Lk 14,12): „Wenn du ein Mittags- oder Abendmahl gibst, so lade nicht ... deine reichen Nachbarn ein, damit nicht etwa auch sie dich wieder einladen.“ Nun gibt es bei geistigen Almosenwerken immer eine Vergeltung, da derjenige, der für einen anderen betet, selbst davon profitiert, gemäß Ps 34,13: „Mein Gebet wird in meinen Schoß zurückkehren“: und wer einen anderen lehrt, macht Fortschritte im Wissen, was von leiblichen Almosenwerken nicht gesagt werden kann. Also sind leibliche Almosenwerke höher zu bewerten als geistige Almosenwerke.
Einwand 3: Ferner ist ein Almosen zu loben, wenn der Bedürftige dadurch getröstet wird: weshalb geschrieben steht (Ijob 31,20): „Wenn seine Lenden mich nicht gesegnet haben“, und der Apostel sagt zu Philemon (Vers 7): „Die Herzen der Heiligen sind durch dich erquickt worden, Bruder.“ Nun ist ein leibliches Almosen einem bedürftigen Menschen manchmal willkommener als ein geistiges Almosen. Also sind leibliche Almosenwerke höher zu bewerten als geistige Almosenwerke.
Dagegen spricht, dass Augustinus (De Serm. Dom. in Monte i, 20) zu den Worten „Gib dem, der dich bittet“ (Mt 5,42) sagt: „Du sollst so geben, dass du weder dir selbst noch einem anderen schadest, und wenn du verweigerst, was ein anderer bittet, darfst du die Ansprüche der Gerechtigkeit nicht aus den Augen verlieren und ihn leer wegschicken; zuweilen wirst du nämlich etwas Besseres geben als das, worum gebeten wird, wenn du den zurechtweist, der ungerechterweise bittet.“ Nun ist die Zurechtweisung ein geistiges Almosen. Also sind geistige Almosenwerke den leiblichen Almosenwerken vorzuziehen.
Ich antworte darauf, dass es zwei Arten gibt, diese Almosenwerke zu vergleichen. Erstens schlechthin (simpliciter); und in dieser Hinsicht nehmen die geistigen Almosenwerke den ersten Platz ein, aus drei Gründen. Erstens, weil die Gabe vorzüglicher ist, da es sich um eine geistige Gabe handelt, die eine leibliche Gabe übertrifft, gemäß Spr 4,2: „Ich gebe euch eine gute Gabe, verlasst meine Weisung nicht.“ Zweitens wegen des Objekts, dem geholfen wird, weil der Geist vorzüglicher ist als der Leib, weshalb ein Mensch, so wie er bei der Sorge für sich selbst mehr auf seine Seele als auf seinen Leib achten sollte, dies auch bei der Sorge für seinen Nächsten tun sollte, den er wie sich selbst lieben soll. Drittens in Bezug auf die Handlungen selbst, durch die unserem Nächsten geholfen wird, weil geistige Handlungen vorzüglicher sind als leibliche Handlungen, die gewissermaßen knechtisch sind.
Zweitens können wir sie in Bezug auf einen bestimmten Fall vergleichen, wenn ein leibliches Almosen ein geistiges Almosen übertrifft: zum Beispiel ist ein hungernder Mensch eher zu speisen als zu belehren, und wie der Philosoph bemerkt (Topic. iii, 2), ist für einen bedürftigen Menschen „Geld besser als Philosophie“, obwohl letztere schlechthin besser ist.
Antwort auf Einwand 1: Es ist besser, demjenigen zu geben, der in größerer Not ist, wenn alles andere gleich ist, aber wenn derjenige, der weniger bedürftig ist, besser ist und bessere Dinge benötigt, ist es besser, ihm zu geben: und so verhält es sich im vorliegenden Fall.
Antwort auf Einwand 2: Vergeltung schmälert nicht Verdienst und Lob, wenn sie nicht beabsichtigt ist, so wie menschlicher Ruhm, wenn er nicht beabsichtigt ist, der Tugend keinen Abbruch tut. So sagt Sallust über Cato (Catilin.), dass „je weniger er den Ruhm suchte, desto mehr er berühmt wurde“: und so verhält es sich mit geistigen Almosenwerken.
Dennoch schmälert die Absicht, geistige Güter zu erlangen, das Verdienst nicht, wie es die Absicht, leibliche Güter zu erlangen, tut.
Antwort auf Einwand 3: Das Verdienst eines Almosengebers hängt von dem ab, worin der Wille des Empfängers vernünftigerweise ruht, und nicht von dem, worin er ruht, wenn er ungeordnet ist.