II-II, q. 186 a. 8
Ob das Gelübde des Gehorsams das vornehmste der drei religiösen Gelübde ist?
Quaestio 186 · Von dem, worin der Ordensstand eigentlich besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass das Gelübde des Gehorsams nicht das vornehmste der drei religiösen Gelübde ist. Denn die Vollkommenheit des religiösen Lebens wurde von Christus eingeführt. Nun gab Christus einen besonderen Rat der Armut; wohingegen nicht berichtet wird, dass Er einen besonderen Rat des Gehorsams gab. Daher ist das Gelübde der Armut größer als das Gelübde des Gehorsams.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (Sir 26,20), dass „kein Preis einer enthaltsamen Seele würdig ist“. Nun ist das Gelübde dessen, was würdiger ist, selbst vorzüglicher. Daher ist das Gelübde der Enthaltsamkeit vorzüglicher als das Gelübde des Gehorsams.
Einwand 3: Ferner, je größer ein Gelübde, desto unentbehrlicher scheint es zu sein. Nun sind die Gelübde der Armut und Enthaltsamkeit „so untrennbar von der Mönchsregel, dass nicht einmal der Papst erlauben kann, sie zu brechen“, gemäß einem Dekretale (De Statu Monach., cap. Cum ad monasterium): doch kann er einen Ordensmann vom Gehorsam gegenüber seinem Oberen dispensieren. Daher scheint es, dass das Gelübde des Gehorsams geringer ist als das Gelübde der Armut und Enthaltsamkeit.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Moral. xxxv, 14): „Der Gehorsam wird zu Recht den Opfern vorgezogen, da durch Opfer fremdes Fleisch, durch Gehorsam aber der eigene Wille geopfert wird.“ Nun sind die religiösen Gelübde Brandopfer, wie oben gesagt (Artikel [1], 3, ad 6). Daher ist das Gelübde des Gehorsams das vornehmste aller religiösen Gelübde.
Ich antworte darauf, Das Gelübde des Gehorsams ist das vornehmste der drei religiösen Gelübde, und dies aus drei Gründen.
Erstens, weil der Mensch durch das Gelübde des Gehorsams Gott etwas Größeres opfert, nämlich seinen eigenen Willen; denn dieser ist von größerem Belang als sein eigener Körper, den er Gott durch Enthaltsamkeit opfert, und als äußere Dinge, die er Gott durch das Gelübde der Armut opfert. Weshalb das, was aus Gehorsam getan wird, Gott wohlgefälliger ist als das, was aus eigenem Willen getan wird, gemäß dem Wort des Hieronymus (Ep. cxxv ad Rustic Monach.): „Meine Worte sollen dich lehren, dich nicht auf dein eigenes Urteil zu verlassen“: und ein wenig weiter sagt er: „Du darfst nicht tun, was du willst; du musst essen, was dir zu essen geheißen wird, du darfst so viel besitzen, wie du empfängst, dich kleiden mit dem, was dir gegeben wird.“ Daher ist Fasten Gott nicht wohlgefällig, wenn es aus eigenem Willen getan wird, gemäß Jes 58,3: „Siehe, am Tag eures Fastens wird euer eigener Wille gefunden.“
Zweitens, weil das Gelübde des Gehorsams die anderen Gelübde einschließt, aber nicht umgekehrt: denn ein Ordensmann, obwohl er durch Gelübde verpflichtet ist, Enthaltsamkeit und Armut zu beobachten, so fallen diese doch auch unter den Gehorsam, ebenso wie viele andere Dinge neben der Wahrung von Enthaltsamkeit und Armut.
Drittens, weil sich das Gelübde des Gehorsams eigentlich auf jene Akte erstreckt, die eng mit dem Ziel der Religion verbunden sind; und je enger eine Sache mit dem Ziel verbunden ist, desto besser ist sie.
Daraus folgt, dass das Gelübde des Gehorsams für das religiöse Leben wesentlicher ist. Denn wenn ein Mensch ohne Ablegung eines Gehorsamsgelübdes freiwillige Armut und Enthaltsamkeit, sogar durch Gelübde, beobachten würde, gehörte er deshalb nicht zum Ordensstand, der der Jungfräulichkeit, selbst wenn sie durch Gelübde beobachtet wird, vorzuziehen ist; denn Augustinus sagt (De Virgin. xlvi): „Niemand, so meine ich, würde die Jungfräulichkeit dem monastischen Leben vorziehen.“ [*St. Augustinus schrieb nicht ‚monasterio‘, sondern ‚martyrio‘ – dem ‚Märtyrertum‘; und St. Thomas zitiert die Stelle oben korrekt, Frage [124], Artikel [3] und Frage [152], Artikel [5]].
Antwort auf den 1. Einwand: Der Rat des Gehorsams war in der Nachfolge Christi selbst eingeschlossen, da gehorchen heißt, dem Willen eines anderen zu folgen. Folglich ist er für die Vollkommenheit relevanter als das Gelübde der Armut, weil, wie Hieronymus im Kommentar zu Mt 19,27 („Siehe, wir haben alles verlassen“) bemerkt: „Petrus fügte das hinzu, was vollkommen ist, als er sagte: Und sind Dir nachgefolgt.“
Antwort auf den 2. Einwand: Die zitierten Worte bedeuten, dass Enthaltsamkeit vorzuziehen ist, nicht allen anderen Akten der Tugend, sondern der ehelichen Keuschheit oder äußeren Reichtümern an Gold und Silber, die nach Gewicht gemessen werden [*‚Pondere‘, bezugnehmend auf das lateinische ‚ponderatio‘ in der Vulgata, welches die Douay-Version mit ‚Preis‘ wiedergibt.]. Oder wiederum wird Enthaltsamkeit in einem allgemeinen Sinn für die Enthaltung von allem Bösen genommen, wie oben gesagt (Frage [155], Artikel [4], ad 1).
Antwort auf den 3. Einwand: Der Papst kann einen Ordensmann nicht von seinem Gehorsamsgelübde dispensieren, so dass er ihn vom Gehorsam gegenüber jedem Oberen in Angelegenheiten, die die Vollkommenheit des Lebens betreffen, entbindet, denn er kann ihn nicht vom Gehorsam gegenüber sich selbst befreien. Er kann ihn jedoch von der Unterwerfung unter einen niedrigeren Oberen befreien, aber dies heißt nicht, ihn von seinem Gehorsamsgelübde zu dispensieren.