II-II, q. 186 a. 7
Ob es richtig ist zu sagen, dass die religiöse Vollkommenheit in diesen drei Gelübden besteht?
Quaestio 186 · Von dem, worin der Ordensstand eigentlich besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass es nicht richtig ist zu sagen, dass die religiöse Vollkommenheit in diesen drei Gelübden besteht. Denn die Vollkommenheit des Lebens besteht eher aus inneren als aus äußeren Akten, gemäß Röm 14,17: „Das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, sondern Gerechtigkeit und Friede und Freude im Heiligen Geist.“ Nun bindet das religiöse Gelübde einen Menschen an Dinge, die zur Vollkommenheit gehören. Daher sollten Gelübde innerer Handlungen, wie Betrachtung, Liebe zu Gott und unserem Nächsten und so weiter, eher zum Ordensstand gehören als die Gelübde der Armut, Enthaltsamkeit und des Gehorsams, die sich auf äußere Handlungen beziehen.
Einwand 2: Ferner fallen die drei Vorgenannten unter das religiöse Gelübde, insofern sie zur Praxis des Strebens nach Vollkommenheit gehören. Aber es gibt viele andere Dinge, die Ordensleute praktizieren, wie Abstinenz, Wachen und dergleichen. Daher scheint es, dass diese drei Gelübde unkorrekt als zum Stand der Vollkommenheit gehörend beschrieben werden.
Einwand 3: Ferner ist ein Mensch durch das Gelübde des Gehorsams verpflichtet, gemäß dem Befehl seines Oberen alles zu tun, was zur Praxis der Vollkommenheit gehört. Daher genügt das Gelübde des Gehorsams ohne die zwei anderen Gelübde.
Einwand 4: Ferner umfassen äußere Güter nicht nur Reichtümer, sondern auch Ehren. Daher, wenn Ordensleute durch das Gelübde der Armut irdischen Reichtümern entsagen, sollte es ein weiteres Gelübde geben, wodurch sie weltliche Ehren verachten mögen.
Dagegen spricht, dass festgestellt wird (Extra, de Statu Monach., cap. Cum ad monasterium), dass „die Wahrung der Keuschheit und der Verzicht auf Eigentum an die Mönchsregel geheftet sind.“
Ich antworte darauf, Der Ordensstand kann auf dreifache Weise betrachtet werden. Erstens als eine Übung des Strebens nach der Vollkommenheit der Liebe: zweitens als Beruhigung des menschlichen Geistes von äußerer Sorge, gemäß 1 Kor 7,32: „Ich möchte, dass ihr ohne Sorge seid“: drittens als ein Brandopfer, wodurch ein Mensch sich und seinen Besitz gänzlich Gott opfert; und in entsprechender Weise wird der Ordensstand durch diese drei Gelübde konstituiert.
Erstens, was die Praxis der Vollkommenheit betrifft, ist ein Mensch gefordert, alles von sich zu entfernen, was seine Neigungen daran hindern könnte, gänzlich zu Gott zu streben, denn darin besteht die Vollkommenheit der Liebe. Solche Hindernisse sind dreierlei Art. Erstens die Anhänglichkeit an äußere Güter, die durch das Gelübde der Armut entfernt wird; zweitens die Begierde nach sinnlichen Vergnügungen, unter denen die geschlechtlichen Vergnügungen die wichtigsten sind, und diese werden durch das Gelübde der Enthaltsamkeit entfernt; drittens die Ungeordnetheit des menschlichen Willens, und diese wird durch das Gelübde des Gehorsams entfernt. In gleicher Weise wird die Unruhe weltlicher Sorge im Menschen besonders in Bezug auf drei Dinge geweckt. Erstens hinsichtlich der Verwaltung äußerer Dinge, und diese Sorge wird dem Menschen durch das Gelübde der Armut genommen; zweitens hinsichtlich der Kontrolle von Frau und Kindern, die durch das Gelübde der Enthaltsamkeit abgeschnitten wird; drittens hinsichtlich der Verfügung über die eigenen Handlungen, die durch das Gelübde des Gehorsams eliminiert wird, wodurch ein Mensch sich der Verfügung eines anderen überlässt.
Wiederum ist „ein Brandopfer die Darbringung alles dessen an Gott, was man hat“, gemäß Gregor (Hom. xx in Ezech.). Nun hat der Mensch ein dreifaches Gut, gemäß dem Philosophen (Ethic. i, 8). Erstens das Gut der äußeren Dinge, das er gänzlich Gott durch das Gelübde der freiwilligen Armut opfert: zweitens das Gut seines eigenen Körpers, und dieses Gut opfert er Gott besonders durch das Gelübde der Enthaltsamkeit, wodurch er den größten körperlichen Vergnügungen entsagt. Das dritte ist das Gut der Seele, das der Mensch gänzlich Gott durch das Gelübde des Gehorsams opfert, wodurch er Gott seinen eigenen Willen opfert, durch den er Gebrauch von allen Kräften und Gewohnheiten der Seele macht. Daher wird der Ordensstand passenderweise durch die drei Gelübde konstituiert.
Antwort auf den 1. Einwand: Wie oben gesagt (Artikel [1]), ist das Ziel, worauf das religiöse Gelübde gerichtet ist, die Vollkommenheit der Liebe, da alle inneren Akte der Tugend zur Liebe als zu ihrer Mutter gehören, gemäß 1 Kor 13,4: „Die Liebe ist langmütig, ist gütig“, usw. Daher fallen die inneren Akte der Tugend, zum Beispiel Demut, Geduld und so weiter, nicht unter das religiöse Gelübde, sondern dieses ist auf sie als sein Ziel gerichtet.
Antwort auf den 2. Einwand: Alle anderen religiösen Observanzen sind auf die drei vorgenannten Hauptgelübde hingeordnet; denn wenn irgendwelche von ihnen zum Zweck der Beschaffung des Lebensunterhalts angeordnet sind, wie Arbeit, Betteln und so weiter, sind sie auf die Armut zu beziehen; zu deren Wahrung Ordensleute durch diese Mittel einen Lebensunterhalt suchen. Andere Observanzen, wodurch der Körper gezüchtigt wird, wie Wachen, Fasten und dergleichen, sind direkt auf die Beobachtung des Gelübdes der Enthaltsamkeit hingeordnet. Und solche religiösen Observanzen, die menschliche Handlungen betreffen, wodurch ein Mensch auf das Ziel der Religion, nämlich die Liebe zu Gott und seinem Nächsten, ausgerichtet wird (wie Lesen, Gebet, Krankenbesuch und dergleichen), sind unter dem Gelübde des Gehorsams begriffen, das sich auf den Willen bezieht, der seine Handlungen gemäß der Anordnung einer anderen Person auf das Ziel richtet. Die Unterscheidung des Habits gehört zu allen drei Gelübden als ein Zeichen, durch sie gebunden zu sein: weshalb der religiöse Habit zur Zeit der Profess gegeben oder gesegnet wird.
Antwort auf den 3. Einwand: Durch Gehorsam opfert ein Mensch Gott seinen Willen, dem zwar alle menschlichen Angelegenheiten unterworfen sind, doch sind einige ihm allein in besonderer Weise unterworfen, nämlich menschliche Handlungen, da Leidenschaften auch zum sinnlichen Begehrungsvermögen gehören. Um also die Leidenschaften fleischlicher Vergnügungen und äußerer Objekte des Begehrens zu zügeln, die die Vollkommenheit des Lebens behindern, bedurfte es der Gelübde der Enthaltsamkeit und Armut; aber für die Ordnung der eigenen Handlungen, so wie es der Stand der Vollkommenheit erfordert, bedurfte es des Gelübdes des Gehorsams.
Antwort auf den 4. Einwand: Wie der Philosoph sagt (Ethic. iv, 3), gebührt Ehre streng und wahrhaftig gesprochen nur der Tugend. Da jedoch äußere Güter werkzeuglich für gewisse Akte der Tugend dienen, ist die Folge, dass ihrer Vorzüglichkeit eine gewisse Ehre gegeben wird, besonders vom einfachen Volk, das keine andere als die äußere Vorzüglichkeit anerkennt. Da also Ordensleute zur Vollkommenheit der Tugend streben, ziemt es ihnen nicht, der Ehre zu entsagen, die Gott und alle heiligen Menschen der Tugend gewähren, gemäß Ps 138,17: „Aber mir sind Deine Freunde, o Gott, überaus ehrenwert gemacht.“ Andererseits entsagen sie der Ehre, die der äußeren Vorzüglichkeit gegeben wird, durch die bloße Tatsache, dass sie sich von einem weltlichen Leben zurückziehen: daher ist hierfür kein besonderes Gelübde nötig.