II-II, q. 186 a. 6
Ob es für die religiöse Vollkommenheit erforderlich ist, dass Armut, Enthaltsamkeit und Gehorsam unter ein Gelübde fallen?
Quaestio 186 · Von dem, worin der Ordensstand eigentlich besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass es für die religiöse Vollkommenheit nicht erforderlich ist, dass die drei Vorgenannten, nämlich Armut, Enthaltsamkeit und Gehorsam, unter ein Gelübde fallen. Denn die Schule der Vollkommenheit ist auf den von unserem Herrn festgelegten Prinzipien gegründet. Nun sagte unser Herr bei der Formulierung der Vollkommenheit (Mt 19,21): „Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkaufe alles [Vulg.: ‚was‘], was du hast, und gib es den Armen“, ohne irgendeine Erwähnung eines Gelübdes. Daher scheint es, dass ein Gelübde für die Schule der Religion nicht notwendig ist.
Einwand 2: Ferner ist ein Gelübde ein Gott gemachtes Versprechen, weshalb (Pred 5,3) der Weise, nachdem er gesagt hat: „Wenn du Gott etwas gelobt hast, zögere nicht, es zu bezahlen“, sogleich hinzufügt: „denn ein untreues und törichtes Versprechen missfällt Ihm.“ Aber wenn eine Sache tatsächlich gegeben wird, besteht keine Notwendigkeit für ein Versprechen. Daher genügt es für die religiöse Vollkommenheit, dass man Armut, Enthaltsamkeit und Gehorsam ohne Gelübde hält.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (Ad Pollent., de Adult. Conjug. i, 14): „Die Dienste, die wir leisten, sind wohlgefälliger, wenn wir sie erlaubterweise nicht leisten könnten, es aber doch aus Liebe tun.“ Nun ist es erlaubt, einen Dienst nicht zu leisten, den wir nicht gelobt haben, wohingegen es unerlaubt ist, wenn wir gelobt haben, ihn zu leisten. Daher ist es anscheinend Gott wohlgefälliger, Armut, Enthaltsamkeit und Gehorsam ohne ein Gelübde zu halten. Daher ist ein Gelübde für die religiöse Vollkommenheit nicht erforderlich.
Dagegen spricht, dass im Alten Gesetz die Nasiräer durch ein Gelübde geweiht wurden, gemäß Num 6,2: „Wenn ein Mann oder eine Frau ein Gelübde ablegt, um geheiligt zu werden, und sich dem Herrn weihen will“, usw. Nun waren diese ein Vorbild jener, „die den Gipfel der Vollkommenheit erreichen“, wie eine Glosse [*Vgl. Moral. ii] von Gregor feststellt. Daher ist ein Gelübde für die religiöse Vollkommenheit erforderlich.
Ich antworte darauf, Es gehört zu den Ordensleuten, im Stand der Vollkommenheit zu sein, wie oben gezeigt (Frage [174], Artikel [5]). Nun erfordert der Stand der Vollkommenheit eine Verpflichtung zu allem, was zur Vollkommenheit gehört: und diese Verpflichtung besteht darin, sich durch ein Gelübde an Gott zu binden. Es ist aber aus dem Gesagten (Artikel [3], 4, 5) offensichtlich, dass Armut, Enthaltsamkeit und Gehorsam zur Vollkommenheit des christlichen Lebens gehören. Folglich erfordert der Ordensstand, dass man durch Gelübde an diese drei gebunden ist. Daher sagt Gregor (Hom. xx in Ezech.): „Wenn ein Mensch Gott all seinen Besitz, all sein Leben, all sein Wissen gelobt, ist es ein Brandopfer“; und danach sagt er, dass sich dies auf jene bezieht, die der gegenwärtigen Welt entsagen.
Antwort auf den 1. Einwand: Unser Herr erklärte, dass es zur Vollkommenheit des Lebens gehört, dass ein Mensch Ihm nachfolgt, nicht irgendwie, sondern so, dass er nicht umkehrt. Weshalb Er wiederum sagt (Lk 9,62): „Keiner, der seine Hand an den Pflug legt und zurückblickt, ist tauglich für das Reich Gottes.“ Und obwohl einige Seiner Jünger zurückgingen, antwortete Petrus doch für die anderen, als unser Herr fragte (Joh 6,68.69): „Wollt auch ihr weggehen?“: „Herr, zu wem sollen wir gehen?“ Daher sagt Augustinus (De Consensu Ev. ii, 17), dass „wie Matthäus und Markus berichten, Petrus und Andreas Ihm folgten, nachdem sie ihre Boote an den Strand gezogen hatten, nicht als ob sie beabsichtigten zurückzukehren, sondern als Ihm auf Seinen Befehl hin Folgende.“ Nun wird dieses unerschütterliche Folgen Christi durch ein Gelübde festgemacht: weshalb ein Gelübde für die religiöse Vollkommenheit erforderlich ist.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie Gregor sagt (Moral. ii), erfordert die religiöse Vollkommenheit, dass ein Mensch Gott „sein ganzes Leben“ gibt. Aber ein Mensch kann Gott sein ganzes Leben nicht tatsächlich geben, weil dieses Leben als Ganzes genommen nicht gleichzeitig, sondern sukzessiv ist. Daher kann ein Mensch Gott sein ganzes Leben nicht anders geben als durch die Verpflichtung eines Gelübdes.
Antwort auf den 3. Einwand: Unter anderen Diensten, die wir erlaubterweise geben können, ist unsere Freiheit, die dem Menschen teurer ist als alles andere. Folglich, wenn ein Mensch sich aus eigenem Antrieb durch ein Gelübde der Freiheit beraubt, sich von Dingen zu enthalten, die zum Dienst Gottes gehören, ist dies Gott höchst wohlgefällig. Daher sagt Augustinus (Ep. cxxvii ad Paulin. et Arment.): „Bereue dein Gelübde nicht; freue dich vielmehr, dass du nicht mehr erlaubterweise tun kannst, was du erlaubterweise, aber zu deinem eigenen Schaden hättest tun können. Glücklich die Verpflichtung, die zu besseren Dingen zwingt.“